Karl Peter Brendel, Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP) erklärt, warum das eigene Verfassungsschutzgesetz richtig ist und was er von den Beschwerden der Gegner hält.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich ab heute 10 Uhr mit der umstrittenen Online-Durchsuchung. Auf dem Prüfstand steht das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, mit dem erstmals in Deutschland die Fahndungsmethode per Gesetz erlaubt ist. Gegen die Regelung hatten eine Online-Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP), Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung wird für Anfang 2008 erwartet. Sie hat wahrscheinlich Einfluss auf eine geplante gesetzliche Regelung auf Bundesebene.
Karl Peter Brendel (FDP), Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Innenministerium. (© Foto: oH)
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sueddeutsche.de: In Nordrhein-Westfalen darf der Verfassungsschutz laut Gesetz heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Wie erfolgt die Online-Durchsuchung, schleust der Verfassungsschutz einen Trojaner auf den Rechner des Betroffenen ein?
Karl Peter Brendel: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Online-Durchsuchung, sondern den zielgerichteten Zugriff auf Kommunikationsdaten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie der Aufklärung zum Beispiel von geplanten terroristischen Anschlägen dienen. Der Bund hingegen plant die heimliche Durchsuchung privater PCs.
Wie auf informationstechnische Systeme zugegriffen wird und wie hoch der Aufwand dafür ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Zum einen sind dafür technische Informationen etwa über Betriebssystem, Sicherheitssoftware und Browsertyp, zum anderen Informationen über den Nutzer notwendig. Einsatz und Betrieb von Software durch den Verfassungsschutz werden dann jeweils angepasst.
sueddeutsche.de: Sind bislang Verbrecher aufgrund einer heimlichen Online-Durchsuchung festgenommen worden?
Brendel: Den Zugriff auf informationstechnische Systeme hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen nur dem Verfassungsschutz und nicht der Polizei eingeräumt. Denn der Verfassungsschutz ist für die Beobachtung extremistischer und terroristischer Bestrebungen, nicht jedoch für die Strafverfolgung zuständig. So hat die Polizei zum Beispiel die Möglichkeit, Computer zu beschlagnahmen. Unabhängig davon hat der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen von der im neuen Verfassungsschutzgesetz ausdrücklich normierten Befugnis, auf informationstechnische Systeme zuzugreifen, noch keinen Gebrauch gemacht. Diese Befugnis wird auch zukünftig nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei terroristischen Bedrohungslagen zur Anwendung kommen.
sueddeutsche.de: Gegen welche Art von Verbrechen wird die Online-Durchsuchung eingesetzt? Rechnen Sie damit, dass sich die Maßnahmen weiter ausweiten?
Brendel: Der Verfassungsschutz in NRW darf auf informationstechnische Systeme nur dann zugreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass terroristisch motivierte Anschläge geplant werden und dadurch eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung droht. Dies entspricht seiner Aufgabe, extremistischen Bestrebungen entgegenzuwirken. Die in Frage kommenden Anhaltspunkte müssen sich auf Straftaten beziehen, die abschließend im Gesetz aufgezählt sind und daher nicht ausgeweitet werden können. Es handelt sich um schwerste Straftaten wie etwa Mord, Totschlag oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung.
sueddeutsche.de: Wer kontrolliert den Verfassungsschutz?
Brendel: Eine vom nordrhein-westfälischen Landtag berufene unabhängige Kommission, die sogenannte G-10-Kommission, muss den Zugriff auf informationstechnische Systeme nicht nur genehmigen, sondern kontrolliert auch die Durchführung, den Abschluss und die nachfolgende Information des Betroffenen. Dies entspricht dem Verfahren bei der Überwachung des Telefonverkehrs.
sueddeutsche.de: Wie soll sichergestellt werden, dass der Verfassungsschutz den richtigen PC erwischt? Beispielsweise bei virtuellen privaten Netzen (VPN) ist es nicht mehr zu erkennen, wem welcher Rechner gehört?
Brendel: Bevor es überhaupt zu einem solchen Zugriff kommt, muss der Verfassungsschutz bereits Klarheit darüber haben, ob der PC auch der richtige ist. Denkbar ist für solche Vorfeldermittlungen auch der Einsatz von V-Leuten oder Observation.
sueddeutsche.de: Gutachter bezweifeln die Durchführbarkeit der Online-Durchsuchung. Was entgegnen Sie Ihnen?
Brendel: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Online-Durchsuchung, sondern nur ein zielgerichteter Zugriff auf Kommunikationsdaten ist möglich. Die technischen Methoden wird man sicherlich immer wieder anpassen und verfeinern müssen - aber diese Mühe ist im Kampf gegen extremistische Bedrohungen selbstverständlich.
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- Trojaner hört mit Bayerisches LKA belauscht Internet-Telefonate 06.10.2007
- Bundestrojaner Von wegen unschädlich 29.08.2007
- Online-Durchsuchung "Kommissar Trojaner" 07.08.2007
Christopher Lee zum 90.
Nun, obwohl es mir in den Fingern juckt sofort an der Ehre des Herrn zu zweifeln, zeige ich Höflichkeit vor Vernunft: Oh, danke Hr. Brendel für ihr Ehrenwort, sie werden es ehren und achten.
Schade ist nur, daß ihr Nachfolger sich mit Ihrem Ehrenwort den Allerwertesten abwischen wird. Und das was sie heute kategorisch ausschließen, das wird er tun. Ihr Nachfolger hat uns kein Ehrenwort gegeben und wird es nicht. Und Ihr Ehrenwort ist einzig das Ihre, das verpflichtet ihn zu nichts.
Es wäre wohl besser wenn sich die Politiker zuerst einen Ehrenkodex zulegen würden an den sie sich auch halten. Danach können sie gerne Versprechen, Zusicherungen, Garantien abgeben. Aber das was sich Bund und Ländern als Politiker tummelt, das ist leider nicht glaubwürdig.
Eine Gesellschaft muß sich verteidigen können ganz klar. Jedoch wird wegen Onlinedurchsuchungen ein Regelwerk erschaffen das den eigentlich "bösen" Jungs ungeahnt Möglichkeiten eröffnet
- Verbot "Hackertools" einzusetzen um zum Bsp. eigene Systeme zu prüfen. Irrsinn .. will ich was "Böses" interessiert mich das Verbot nicht. Zumal als Chinese.
- Schlupflöcher in Protokollen und Programmen. Der Hit an sich. Wie lange denken die sich eigentlich werden diese Dinge geheim bleiben. Davon abgesehen wird sich das am Markt nicht durchsetzen. Das Internet ist von sich aus gewachsen und nicht auf dem Mist irgendwelcher Gesetze.
- In England wird geplant eine Art Beugehaft zur Herausgabe des Passwortes einzuführen. Intelligente Festplattenverschlüsselungsystem bieten Honigtöpfe für diesen Fall an. Mal ganz davon abgesehen, dass dadurch das Prinzip der Beweislast umgekehrt wird. Niemand sollte sich selbst belasten müssen.
Also .. sollen sie durchsuchen im Geheimen. Kein Problem wenn Sie können. Nur Schlupflöcher und Legitimationen zu schaffen öffnet Tür und Tor dem Mißbrauch.
Bei Ministerialbeamten funktioniert ein Dateianhang um einen Trojaner zu installieren, das Proof of Concept haben unsere Chinesichen Kollegen gerade erbracht. Sollte aber der kleine Extremist einen Funken Hirn besitzen, kommt Verschlüsselungstechnik vom Feinsten und sichere Betriebssysteme zum Einsatz.
FDP - die Liberalen ... und wieder eine gute Möglichkeit verstreichen lassen sich selbst ein schärferes Profil zu geben (Datenschutz/etc.). Aber aus Kartoffelstampf macht man keine feststehenden Gebilde.
Habe etwas Erfahrung im IT-Umfeld, wenn ich die Aussagen der Hochtechnologen höhre weiss ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Die Indianer In den Behörden wissen was technisch möglich ist, Ihre Häuplinge, die auf Ihre Posten durch Macht- und Beziehungspolitik gekommen sind, laufen in dieser Beziehung Ammok. Die Jungs im BKA Technikabteilung, müssen beim Zeitung lesen gut unterhalten werden, wenn sie lesen was man Ihnen zutraut (und welche Vorgaben da gemacht werden).
Daten sind frei einmal erhoben & Aufgezeichnet kann alles mit Ihnen passieren, hier ein Datenleck da die Harware bei Zollauktion.de vertickt und schon habt Ihr meinen privat Salat. Ich fordere eine 10 Jährige Testphase mit den Mittgliedern Des Bundestages, der Parteien auf Bundes und Landesebene. Wenn dass dann mit der Onlinedurchsucheung geklappt hat, darf man es auf die Bevölkerung loslassen.
"Der Schutz des Kernbereichs der Persönlichkeit ist gewährleistet: Zweckfremde Daten müssen sofort gelöscht, notwendige persönliche Daten müssen gekennzeichnet und der Betroffene nach Abschluss des Zugriffs informiert werden".
Ah ja, das beruhigt mich wirklich ungemein, wenn die konkrete Handhabung der neuen Mittel weiteren Gesetzen und Regelungen unterliegt.
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Raub und Mord sind ja auch verboten - wieviele halten sich nicht daran?
In Deutschland sitzen mehr als 50.000 Menschen ein, wo wir doch Gesetze und Regelungen haben. Da sind sicher ne Menge solcher dabei, von denen man das vorher aber gar nicht erwartet hatte...
es ist und bleibt eines Rechtsstaatsprinzips unwürdig heimlich Menschen auszuspionieren und ihnen somit ihre Würde und Individualität abzusprechen.
das sind Stasi Methoden, die noch nicht mal ein anderes Gewand tragen!
wozu haben wir eigentlich Gerichte, wenn Geheimdienste ungehemmt über
das Schicksal eines vermeintl. ''Gef3hrders'' verfügen dürfen?