Interview: Mirjam Hauck

Karl Peter Brendel, Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP) erklärt, warum das eigene Verfassungsschutzgesetz richtig ist und was er von den Beschwerden der Gegner hält.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich ab heute 10 Uhr mit der umstrittenen Online-Durchsuchung. Auf dem Prüfstand steht das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, mit dem erstmals in Deutschland die Fahndungsmethode per Gesetz erlaubt ist. Gegen die Regelung hatten eine Online-Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP), Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung wird für Anfang 2008 erwartet. Sie hat wahrscheinlich Einfluss auf eine geplante gesetzliche Regelung auf Bundesebene.

Karl Peter Brendel (FDP), Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Innenministerium. (© Foto: oH)

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sueddeutsche.de: In Nordrhein-Westfalen darf der Verfassungsschutz laut Gesetz heimlich auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Wie erfolgt die Online-Durchsuchung, schleust der Verfassungsschutz einen Trojaner auf den Rechner des Betroffenen ein?

Karl Peter Brendel: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Online-Durchsuchung, sondern den zielgerichteten Zugriff auf Kommunikationsdaten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie der Aufklärung zum Beispiel von geplanten terroristischen Anschlägen dienen. Der Bund hingegen plant die heimliche Durchsuchung privater PCs.

Wie auf informationstechnische Systeme zugegriffen wird und wie hoch der Aufwand dafür ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Zum einen sind dafür technische Informationen etwa über Betriebssystem, Sicherheitssoftware und Browsertyp, zum anderen Informationen über den Nutzer notwendig. Einsatz und Betrieb von Software durch den Verfassungsschutz werden dann jeweils angepasst.

sueddeutsche.de: Sind bislang Verbrecher aufgrund einer heimlichen Online-Durchsuchung festgenommen worden?

Brendel: Den Zugriff auf informationstechnische Systeme hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen nur dem Verfassungsschutz und nicht der Polizei eingeräumt. Denn der Verfassungsschutz ist für die Beobachtung extremistischer und terroristischer Bestrebungen, nicht jedoch für die Strafverfolgung zuständig. So hat die Polizei zum Beispiel die Möglichkeit, Computer zu beschlagnahmen. Unabhängig davon hat der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen von der im neuen Verfassungsschutzgesetz ausdrücklich normierten Befugnis, auf informationstechnische Systeme zuzugreifen, noch keinen Gebrauch gemacht. Diese Befugnis wird auch zukünftig nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei terroristischen Bedrohungslagen zur Anwendung kommen.

sueddeutsche.de: Gegen welche Art von Verbrechen wird die Online-Durchsuchung eingesetzt? Rechnen Sie damit, dass sich die Maßnahmen weiter ausweiten?

Brendel: Der Verfassungsschutz in NRW darf auf informationstechnische Systeme nur dann zugreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass terroristisch motivierte Anschläge geplant werden und dadurch eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung droht. Dies entspricht seiner Aufgabe, extremistischen Bestrebungen entgegenzuwirken. Die in Frage kommenden Anhaltspunkte müssen sich auf Straftaten beziehen, die abschließend im Gesetz aufgezählt sind und daher nicht ausgeweitet werden können. Es handelt sich um schwerste Straftaten wie etwa Mord, Totschlag oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung.

sueddeutsche.de: Wer kontrolliert den Verfassungsschutz?

Brendel: Eine vom nordrhein-westfälischen Landtag berufene unabhängige Kommission, die sogenannte G-10-Kommission, muss den Zugriff auf informationstechnische Systeme nicht nur genehmigen, sondern kontrolliert auch die Durchführung, den Abschluss und die nachfolgende Information des Betroffenen. Dies entspricht dem Verfahren bei der Überwachung des Telefonverkehrs.

sueddeutsche.de: Wie soll sichergestellt werden, dass der Verfassungsschutz den richtigen PC erwischt? Beispielsweise bei virtuellen privaten Netzen (VPN) ist es nicht mehr zu erkennen, wem welcher Rechner gehört?

Brendel: Bevor es überhaupt zu einem solchen Zugriff kommt, muss der Verfassungsschutz bereits Klarheit darüber haben, ob der PC auch der richtige ist. Denkbar ist für solche Vorfeldermittlungen auch der Einsatz von V-Leuten oder Observation.

sueddeutsche.de: Gutachter bezweifeln die Durchführbarkeit der Online-Durchsuchung. Was entgegnen Sie Ihnen?

Brendel: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Online-Durchsuchung, sondern nur ein zielgerichteter Zugriff auf Kommunikationsdaten ist möglich. Die technischen Methoden wird man sicherlich immer wieder anpassen und verfeinern müssen - aber diese Mühe ist im Kampf gegen extremistische Bedrohungen selbstverständlich.

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