Transparenter Staat:Entsperrte Sperrklausel

Das Netzportal FragDenStaat.de darf ein internes Schreiben des Innenministeriums veröffentlichen. Der Fall ist längst interessanter als die Dokumente, um die ursprünglich gestritten wurde.

Von Johannes Boie

Die Daten vieler Bürger zirkulieren irgendwo zwischen Servern von Geheimdiensten und Verwaltung, so viel ist mittlerweile klar. Wie aber steht es um die Daten der Regierung selbst? Welchen Anspruch haben Bürger, in Akten Einblick zu erhalten?

Das Portal FragDenStaat.de, hinter dem der gemeinnützige Verein Open Knowledge Foundation steckt, gibt jedem Bürger die Möglichkeit, die Regierung und nachgeordnete Behörden um Akten oder Auskünfte zu bitten. Juristisch liegt diesem Verfahren meist das Informationsfreiheitsgesetz zugrunde, das die Behörden zur Auskunft oder, im Fall einer Ablehnung, wenigstens zu einer Begründung zwingt. Akten, die der Staat herausrücken muss, werden auf der Webseite in der Regel auch veröffentlicht. Dahinter steckt ein Ziel: Studien bescheinigen in dieser Hinsicht vorbildlichen Ländern regelmäßig weniger Korruption und bessere Wirtschaftsbedingungen. Und zweitens erspart eine veröffentlichte Antwort den Behörden Anfragen in derselben Sache.

Das Gebaren freut nicht jeden. Zuletzt versuchte das Bundesinnenministerium, FragDenStaat.de die Veröffentlichung einer Stellungnahme, die im Ministerium geschrieben wurde, zu verbieten. Doch die Regierung scheiterte jetzt vor dem Landgericht Berlin. Der Fall ist längst interessanter als die Dokumente, um die ursprünglich gestritten wurde.

Beamte bemühten das Urheberrecht, um Interna unter Verschluss zu halten

Ein Bürger verlangte im Herbst 2013 beim Innenministerium die Herausgabe einer internen Stellungnahme, die sich mit der Sperrklausel bei Europawahlen befassen sollte. Der Antragsteller wusste von dem Schriftstück, weil es in einem Artikel des Spiegel erwähnt worden war. Im Ministerium hingegen war man wohl nicht gerade scharf darauf, den bis dahin intern gehaltenen Text im Internet wiederzufinden. Denn das Schreiben erläutert, dass nach dem Verbot der 5-Prozent-Hürde durch das Bundesverfassungsgericht auch eine niedrigere Hürde bei der Europawahl wohl gegen geltendes Recht verstoßen würde. Die Regierung wollte Ende 2013 aber ihre neue 3-Prozent-Lösung schützen, die erst ein paar Monate später in Karlsruhe gekippt wurde. Dass die Beamten intern längst ahnten, dass die 3-Prozent-Hürde nicht zu halten sei, passte schlecht ins Bild.

Kurzum: Nach allerlei Verzögerungen von Seiten des Ministeriums legten sich die Beamten mit ihrer Kanzlei schließlich auf die Linie fest, dass der Antragsteller das Schreiben zwar erhalten, aber aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Netz veröffentlichen dürfe.

"Das Urheberrecht sollte als Vorwand genommen werden, um Berichterstattung zu unterdrücken", sagt Stefan Wehrmeyer von der Open Knowledge Foundation. Hätte sich die Regierung mit dieser juristischen Logik durchgesetzt, wäre das Urheberrecht als Gegenmittel gegen staatliche Transparenz missbraucht worden.

FragDenStaat.de veröffentlichte das Dokument und berief sich erneut auf das Informationsfreiheitsgesetz. Darauf reagierte das Ministerium mit Anwaltsschreiben, unter anderem mit einer Abmahnung. Auf die wiederum reagierte das Portal, beziehungsweise sein Betreiber, mit einer negativen Feststellungsklage. Zahlreiche Anwälte und Richter befassten sich über Wochen mit der Angelegenheit, dabei notierten Berliner Richter schon im Februar, "ein Unterlassungsanspruch" setze "unter anderem voraus, dass der betroffene Text urheberrechtlich schutzfähig ist." Das sei klar "nicht der Fall." Und im März dann: "Die Anforderungen, die an eine persönliche geistige Schöpfung zu stellen sind, sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt."

Klarer geht es kaum. So war es für das Ministerium im Grunde die einzig sinnvolle Möglichkeit, aus dem Verfahren auszusteigen, der Schritt sei aus "rein prozessökonomischen Gründen" erfolgt, heißt es im Bundesinnenministerium. Bei FragdenStaat.de sind dennoch nicht alle rundum glücklich. "Leider bietet das Ergebnis keine vollkommende Rechtssicherheit", sagt Christian Heise. Deshalb sei der nächste Versuch, das Informationsfreiheitsgesetz auszuhebeln, nur eine Frage der Zeit. Aber: "Wir sind gewappnet."

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