Telemediengesetz:Die Störerhaftung soll sterben - zum allerletzten Mal

Freies Wlan in Berlin

In Deutschland gibt es bislang kaum öffentliche Wlan-Hotspots. Das Wirtschaftsministerium will das ändern und Rechtssicherheit für Betreiber schaffen.

(Foto: Stephanie Pilick/dpa)
  • Das Wirtschaftsministerium bessert das Wlan-Gesetz nach, das erst im vergangenen Sommer verabschiedet wurde.
  • Wer in Deutschland offenes Wlan anbietet, soll besser vor Abmahnungen geschützt werden. Der Entwurf sieht auch vor, dass Hotspot-Betreiber nicht gezwungen werden dürfen, den Zugang mit einem Passwort zu schützen.
  • Die Bundesregierung versucht seit Jahren vergeblich das Telemediengesetz zu überarbeiten, um die Störerhaftung endgültig zu verbannen.

Von Simon Hurtz

Angela Merkel bringt so schnell nichts aus der Ruhe. Doch im vergangenen Mai war es so weit, die Kanzlerin sprach ein regierungsinternes Machtwort: Genug gestritten, das geplante Wlan-Gesetz solle doch bitteschön noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Merkel war eine von vielen Millionen Deutschen, die nie wieder etwas von "Störerhaftung" lesen oder hören wollten. Das neue Telemediengesetz sollte Wlan-Betreiber endlich zuverlässig schützen, wenn Dritte in ihrem Netzwerk Rechtsverstöße begehen.

Rückblickend betrachtet hält sich der Erfolg in Grenzen. Tatsächlich einigten sich die Netzpolitiker von Union und SPD wenige Tage nach Merkels Ansage auf einen Entwurf, der im Mai ausformuliert wurde und dem unseligen Treiben der Abmahnanwälte endgültig ein Ende bereiten sollte. Das Gesetz war jedoch bestenfalls halbgar. Nach wie vor müssen Hotspot-Anbieter Abmahnungen fürchten.

Nun, nach jahrelangen Verhandlungen, etlichen Entwürfen, absurden Diskussionen um Vorschaltseiten, Sicherungsmaßnahmen und Nachweispflichten, hat die Bundesregierung eingesehen, dass ihr Wlan-Gesetz wohl doch noch nicht dazu taugt, Deutschland in einen echten Digitalstandort voller offener Hotspots zu verwandeln: Das Wirtschaftsministerium (BMWi) bessert nach.

Der "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" hat vor allem zwei Ziele: Wer ein offenes Wlan anbietet, soll nichts zahlen müssen, wenn Dritte in seinem Netzwerk gegen das Urheberrecht verstoßen - weder in Form von Schadenersatz, noch indirekt über teure Unterlassungserklärungen oder Anwaltskosten. Außerdem will das Wirtschaftsministerium verhindern, dass Wlan-Anbieter gezwungen werden, den Zugang mit Passwörtern zu schützen, persönliche Daten der Nutzer abzufragen oder das Angebot komplett einzustellen.

Das aktuelle Gesetz befreit Betreiber zwar von Schadenersatzansprüchen, Abmahnanwälte verschicken aber weiter Unterlassungserklärungen und verdienen damit Geld. Sollte der Referentenentwurf in dieser Form beschlossen werden, wäre die Störerhaftung damit Geschichte, und diesmal wohl endgültig.

Wlan-Betreiber können verpflichtet werden, bestimmte Seiten zu sperren

Was Wlan-Betreiber und Nutzer freut, könnte Urheber verärgern - oder vielmehr Musiklabels und Filmstudios, die meist die Rechte an den Werken halten. Damit sie nicht tatenlos zusehen müssen, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal weiterverbreitet werden, sollen sie von Hotspot-Anbietern verlangen können, den Zugang zu bestimmten Seiten wie etwa Tauschbörsen zu sperren.

Diese Maßnahme ist aber ausdrücklich als letztes Mittel vorgesehen. Rechteinhaber müssen zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Unklar ist, was unter einer "zumutbaren und verhältnismäßigen Sperre" zu verstehen ist. Das wird im Gesetzentwurf selbst nicht näher definiert. Die zugehörige Gesetzesbegründung bringt etwa Portsperren direkt am Router ins Spiel, wie sie bei den meisten modernen Geräten möglich sind. Fest steht, dass Wlan-Betreiber auch in diesem Fall nicht selbst zahlen müssen.

Das BMWi gesteht ein, dass der vergangene Versuch, Abmahnungen zu verhindern, nicht den gewünschten Erfolg hatte. Spätestens, als der Europäische Gerichtshof im September auf Grundlage des Telemediengesetzes urteilte, dass Wlan-Betreiber den Zugang zum Hotspot unter Umständen mit einem Passwort schützen müssen, ist der Bundesregierung klargeworden, dass Nachbesserungsdarf besteht.

Kabinett und Bundestag müssen noch zustimmen - das kann dauern

Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries ist überzeugt, dass diesmal der große Wurf gelungen ist. "Nach langen Debatten machen wir jetzt einen großen Schritt: Wir schaffen den gesetzlichen Rahmen, damit deutschlandweit offenes Wlan eingeführt werden kann", sagt die Nachfolgerin von Sigmar Gabriel. "Ich erwarte nun einen Schub für viele offene Wlan-Hotspots, die wir für eine digitale Gesellschaft auch brauchen."

Gabriel hatte mit seiner "Digitalen Agenda" keinen großen Erfolg. Viele ländliche Gebiete warten immer noch auf Breitbandanschlüsse - im Jahr 2017, wo Länder wie Kanada schnelles Internet mit 50 MBit/s zum Grundrecht erklärt haben (die Durchschnittsgeschwindigkeit in Deutschland liegt bei 13,6 MBit/s). Deutsche zahlen so viel für ihre Handyverträge wie Menschen in kaum einem anderen europäischen Land, gleichzeitig gibt es kaum öffentliches Wlan - in Estland seit Jahren Standard.

Zumindest die Zahl der offenen Hotspots könnte dank des neuen Gesetzes bald steigen. Ein bisschen Geduld ist aber noch nötig: Aktuell läuft die Ressortabstimmung, dann werden Stellungnahmen von Ländern und Verbänden eingearbeitet, bevor schließlich Kabinett und Bundestag zustimmen müssen. Bis "spätestens Ende des Jahres" soll die Störerhaftung in Deutschland Geschichte sein, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

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