Street-View-Debatte:Ich kann dein Haus von hier aus sehen

Angela Merkel zeigt ihr Haus im Netz, Ilse Aigner nicht. Und Googles kurze Widerspruchsfrist wird ähnlich kritisiert wie Street View selbst. Die Sommerlochdebatte geht weiter.

Googles geplante Straßenschau spaltet die Gemüter von Bevölkerung und Politik: Laut einer Emnid-Umfrage will die Hälfte der Deutschen ihre Häuser nicht im Netz sehen. Die andere Hälfte, zu denen Bundeskanzlerin Angela Merkel gehört, hält Street-View-Blicke auf ihre Fassade dagegen nicht für besonders problematisch.

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"Ich zeig mein Haus, ich zeig es nicht..." Google Street View spaltet Bevölkerung und Poltik.

(Foto: AFP)

Damit ist das Thema an der Spitze der Bundesregierung angekommen - zumindest kurz. Steffen Seibert konnte in seinem Debüt als Regierungssprecher gleich Stellung dazu nehmen: "Die Bundeskanzlerin geht davon aus, dass ihr Wohnsitz ohnehin schon oft abgelichtet wurde und bekannt ist." Daher werde sie wohl keinen Widerspruch erheben, begrüße aber das Widerspruchsrecht an sich.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hingegen - die Frau, die öffentlichkeitswirksam ihr Facebook-Profil gelöscht hat - will ihr Haus bei Street View unkenntlich machen lassen.

Der Widerspruch zum Widerspruch

Nicht nur Street View selbst, auch Googles Maßgaben beim Widerspruchsrecht stoßen auf Kritik: Aigner ist sich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dem SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy und dem Internet-Experten der Grünen, Konstantin von Notz, darin parteiübergreifend einig: Die Begrenzung der Widerspruchsmöglichkeit auf vier Wochen, also bis zum 15. September, sei zu kurz. Bürger müssten auch danach gegen die Abbildung ihrer Häuser vorgehen können.

Die Begründung des Suchmaschinenriesen für die Begrenzung ist denn auch reichlich wackelig: Bis dahin müssten die Beschwerden der Bürger der 20 größten deutschen Städte (nur für die gilt die Frist) eingelegt sein, damit Google dort Street View plangemäß zum Jahresende starten könne.

Die Politiker und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben Recht, wenn sie darauf verweisen, dass der Prozess anders laufen müsse: So legt Google ja schlicht eine knappe Frist fest, um den eigenen Starttermin zu halten.

Lex Geodaten statt Lex Google

Auch die Debatte um eine rechtliche Regelung von Kartendiensten geht weiter. Am Mittwoch will das Kabinett darüber sprechen, ob eine Novellierung des Datenschutzrechts oder eine Regelung für den Umgang mit sogenannten Geodaten notwendig sei. Immerhin: Eine Lex Google oder Lex Street View scheint vom Tisch, wenn die Regierung sich des Themas annimmt, dann wohl übergreifend, für alle Arten von Geodatendiensten oder generell zum Datenschutz im Netz.

Offene Punkte gibt es reichlich: So ist momentan unklar, ob ein Widerspruchsrecht gegen Street View nicht gesetzlich verankert werden muss - oder was passiert, wenn in einem Gebäude die Bewohner der Erdgeschosses ihr Haus im Netz sehen wollen, die im ersten Stock aber nicht.

Und in der Debatte um die Straßenschau geht dem einen oder anderen auf, dass die seit Jahren verfügbaren Maps-Angebote mit Satellitenfotos ja eigentlich noch viel schlimmer seien - die gewähren schließlich auch Einblicke in den Hinterhof, nicht nur auf die Fassade.

Fortsetzung folgt.

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