Streamseite Redtube:Löchriges Gutachten bringt Porno-Abmahner in Bedrängnis

Streamseite Redtube: Pornoportal Redtube: Abmahnanwälte unter Druck

Pornoportal Redtube: Abmahnanwälte unter Druck

Wie kamen sie an die IP-Adressen der Redtube-Nutzer? Ein jetzt aufgetauchtes, fragwürdiges Gutachten birgt neuen Ärger für die Hintermänner der Abmahnwelle. Doch auch für einige Kölner Richter ist das Papier eine Blamage.

Von Johannes Boie

Auf Seite Drei ist Platz für eine kleine Selbsteinschätzung: "Dr. Frank Schorr ist promovierter Physiker und Patentanwalt mit 18 Jahren Berufserfahrung", und als solcher "mit den Technologien der Informationsverarbeitung und Informationsübertragung über das Internet in einem Maß vertraut, welches über das für die vorliegende Untersuchung notwendige Maß weit hinausgeht", steht da.

Dick auftragen, das klappt offenbar gut in der Münchner Kanzlei Diehl und Partner. Die Frage ist, warum 18 Jahre Berufserfahrung den promovierten Physiker Dr. Frank Schorr, der bei Diehl und Partner geschäftsführender Partner ist, nicht davon abgehalten haben, ein paar Punkte in einem ziemlich wichtigen Gutachten außer Acht zu lassen.

Tragisch für Tausende Deutsche

Er hat damit seiner Mandantschaft wohl keinen Gefallen getan, aber vor allem sich selber nicht. Denn Schorr rückt jetzt in den Mittelpunkt eines juristischen Theaterstücks, das kurz vor Weihnachten 2013 als Drama begann, mittlerweile aber eher zur Tragikomödie wird. Lachen können die unbeteiligten Zuschauer, tragisch ist es aber für Tausende Deutsche, die kurz vor Weihnachten Post vom Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann bekamen, mit einer Abmahnung, 250 Euro seien fällig, weil man auf der Pornovideoseite Redtube einen urheberrechtlich geschützten Film gesehen habe.

Urmann übernahm mit den Schreiben den letzten Schritt in einem aufwendigen Verfahren, an dem Anwälte und Firmen beteiligt sind. Die Firma The Archive soll die Rechte an den beanstandeten Filmen besitzen. The Archive ist eine dubiose Firma, von der bei einer Recherche im Dezember am Firmensitz in der Schweiz nicht viel mehr als ein Briefkasten zu finden war. Eine von The Archive beauftragte Person, Andreas Roschu aus Bayern, soll dann mit der Software GladII die IP-Adressen von Menschen gespeichert haben, die sich die Filme auf Redtube angesehen haben.

GladII soll vom Unternehmen itGuards aus den USA hergestellt worden sein, das auf E-Mails nicht reagiert. Die IP-Adressen reichte der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der seit Wochen weder E-Mails noch Telefonanrufe beantwortet, beim Kölner Landgericht ein, um sich dort genehmigen zu lassen, bei der Telekom die zu den IP-Adressen passenden Postadressen zu erfragen, damit die Abmahnungen verschickt werden konnten. Diesen letzten Schritt übernahm der Rechtsanwalt Thomas Urmann, der sich seither darauf beruft, dass er mit allem, was vor seiner Aufgabe geschah, im Grunde nichts zu tun habe.

Juristisches Spektakel

Doch der Fall wurde in den vergangenen Wochen zum juristischen Spektakel. Mehr und mehr geraten anstelle der Abgemahnten nun die Abmahner unter Druck, sich zu verteidigen. Viele Details des Falles verdichten sich nach Meinung zahlreicher Juristen längst zu einem Betrugsverdacht. Vollkommen ungeklärt war bislang, wie Roschu mit dem Programm GladII überhaupt die IP-Adressen von Video-Nutzern gespeichert haben will. Entsprechende Technik, sagen IT-Experten, müsse entweder auf illegale Art und Weise funktionieren - oder sie funktioniere überhaupt nicht.

Genau zu diesem Sachverhalt hat der promovierte Physiker Frank Schorr ein Gutachten verfasst, das bislang weder das Landgericht Köln, noch Schorrs Kanzlei Diehl und Partner veröffentlichen wollte. Doch jetzt erhielt die Rechtsanwaltskanzlei Müller Müller Rößner aus Berlin eine Kopie, die sie im Netz veröffentlicht hat.

Lücken und Widersprüche

Man muss weder Jurist noch Techniker sein, um die Lücken und Widersprüche des zwölf Seiten langen Textes zu erkennen. Das Gutachten wurde im Auftrag von "itGuards Inc" durchgeführt und ist auf den 22. März 2013 datiert, die Tests der Software will Schorr schon am 11. und 21. Dezember 2012 durchgeführt haben. itGuards, Auftraggeber des Gutachtens, wurde aber erst am 21. März 2013 gegründet. Selbst wenn hier Firmen nur umbenannt oder neu gegründet wurden, weitere Fragen bleiben offen: Im gesamten Gutachten verwendet Schorr den Begriff "Download". Tatsächlich geht es aber um gestreamte Videos, die zwar auch "heruntergeladen" werden, aber eben nicht dauerhaft gespeichert. Exakt dieselbe Unschärfe machen sich seine Kollegen Urmann und Sebastian zu Nutze, denn sie hoffen, dass die Gerichte gestreamte Videos wie heruntergeladene Videos behandeln werden.

Schorr schreibt weiter, er habe bei seinem Test drei Videodateien, die mit GladII überwacht worden seien, auf drei unterschiedlichen Sex-Portalen aufgerufen. Dabei sei die IP-Adresse seiner Kanzlei von GladII protokolliert worden, und sogar, wann er das Video abgespielt und gestoppt habe. Folglich funktioniere die Software: "Ziele der Überprüfung sind somit vollumfänglich erreicht und bestätigt."

Verdacht gegen die Abmahner

Vollumfänglich? Schorr schreibt nicht, auf welchem Weg er bei seinem Test die Dateien aufrief, dabei liegt der Verdacht nahe, dass die abgemahnten Video-Nutzer eben nicht direkt auf die Video-Seite gegangen sind, um das Filmchen anzugucken, sondern dass sie vorab eine von GladII überwachte Webseite besucht haben, die erst ihre IP-Adresse erst speicherte, um sie dann auf das Video weiterzuleiten. Wäre dies der Fall, hätten sich die Abmahner zumindest des versuchten Betrugs strafbar gemacht. Schorrs Gutachten kann diesen Verdacht nicht ausräumen, auch wenn der Patentanwalt behauptet, die verwendeten "Internet-Technologien" ließen "keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen".

Schorr scheint sich weder mit dem Programmcode der Software GladII befasst zu haben noch mit der programmiertechnischen Funktion, zumindest schreibt er nichts darüber. Er berichtet lediglich, sich in das Web-Interface von GladII eingeloggt zu haben, ungefähr so, wie wenn man sich bei gmx.de oder yahoo.com mit E-Mail und Passwort einloggt. Schorr hat aber nicht überprüft, was das für ein Programm ist, in das er sich einloggt. Seine Arbeit ähnelt der eines Autotesters, der feststellt, dass sich ein Wagen bewegt, der aber nicht prüft, ob ein Motor den Wagen antreibt oder ob er an einem Abschleppseil hängt.

Löchriges Gutachten

Kein Wunder, dass die zwei Kammern des Kölner Landgerichts, die sich als einzige mit dem Gutachten befasst haben, diejenigen waren, die die Anträge der Abmahner abgelehnt haben. Für die übrigen Kölner Richter ist die Veröffentlichung des Gutachtens eine Blamage, kaum kleiner als für die Abmahner. Die Anträge, die sie locker durchgewinkt haben, waren offenbar kaum mit Substanz untermauert. Hätten mehr Richter das Gutachten bei den Abmahnern angefordert, die es wohl aus gutem Grund nicht von sich aus beigelegt hatten, hätten wohl keine Abmahnungen verschickt werden können.

Dabei ist das löchrige Gutachten nur der vorerst letzte Teil der Tragikomödie. Bereits in den Akten davor wurde deutlich, dass sich für die Abmahner kein gutes Ende in dem von ihnen begonnenen Theaterstück abzeichnet:

  • Dubiose Firmen: The Archive und itGuards: Beide Firmenwebseiten scheinen von einer Person gestaltet zu sein. The Archive war bislang im Schweizer Basserdorf registriert, in einer Privatwohnung klebte lediglich ein Zettel am Briefkasten. Als Journalisten Nachfragen stellten, zog die Firma ein paar Kilometer um, statt dem Deutschen Philipp Wiik soll jetzt Nounagnon Sedjro Crespin Djengue aus Benin an der Spitze der Firma stehen.
  • Seltsames Vorgehen: Sollten die Abmahner die Filme selber hochgeladen haben und eventuell sogar Nutzer mit einem technischen Trick darauf geleitet haben, könnte dies zumindest versuchter Betrug sein. So oder so stellt sich die Frage, warum sie Tausende Abmahnungnen verschickten, statt die alten Filme einfach löschen zu lassen.
  • Offene Rechtefrage: Unklar ist, ob The Archive überhaupt die Rechte an den Filmen hält. Nach Recherchen der Welt könnte es sein, dass die Rechte niemals korrekt erworben wurden. Rechtsanwalt Urmann sagt dazu: "Wenn da irgendwo in der Kette ein vorsätzlicher Fehler Dritter ist, kann man das schwerlich unserem Mandanten anlasten."
  • Unklare Rechtslage: Juristisch ungeklärt ist, ob das Anschauen eines Videostreams überhaupt gegen das Urheberrecht verstoßen kann. Aus diesem Grund wurde Thomas Urmann auch angezeigt. In Hamburg prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Justizminister Heiko Maas hat auf eine Kleine Anfrage der Linken geantwortet: "Die Bundesregierung hält das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung".
  • Unklare Verantwortung des Nutzers: Urheberrechtlich geschützte Filme sind auf vielen Erotikseiten gratis zu sehen, dies ist oft eine Strategie der Webseitenbetreiber, die durch das Angebot viele Besucher anlocken möchten. Viele Nutzer gehen daher davon aus, nichts Verbotenes zu tun, wenn sie einen Film anklicken.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: