Streaming:Vorsicht vor Filesharing-Apps

Schadsoftware im App Store

Trotz Freigabe im Appstore: Manche Apps zwingen Verbraucher zu strafbaren Uploads. (Symbolbild)

(Foto: Alex Heinl/dpa)

Streaming-Apps bieten kostenlose Blockbuster - doch das kann zu Abmahnungen führen, warnen Verbraucherschützer. Worauf Nutzer achten sollten.

Von Helmut Martin-Jung

Die große Zeit des illegalen Filesharings ist eigentlich schon länger vorbei. Dazu haben sowohl die besseren legalen Angebote für Medien-Streaming oder Download geführt als auch die teils mit rigoroser Härte veranstalteten Abmahn-Aktionen der Rechteinhaber. Doch nun wird das Thema wieder aktuell - durch Apps für Smartphones und Tablets, wie die Marktwächter der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz festgestellt haben.

Das Problematische am Filesharing ist die dabei verwendete Technik. Die Nutzer laden dabei nicht nur etwas herunter, sie stellen auch Daten für andere zur Verfügung, agieren also sozusagen als Server. Und dann kann die Falle zuschnappen. Während nämlich Nutzer, die lediglich Filme oder Musik herunterladen, oft ungestraft davonkommen, müssen diejenigen, die sie auch weiterverbreiten, mit teuren Abmahnungen rechnen. Die beliefen sich meist auf hohe dreistellige Euro-Beträge, so die Verbraucherzentrale.

In den App Stores sowohl für Googles Android als auch für iOS von Apple tummelten sich etliche Apps, die genau das tun. Doch für unbedarfte Nutzer sei das nicht auf den ersten Blick erkennbar: "Die professionell erscheinenden Apps in den großen App-Shops verleiten unwissentlich zum Filesharing, denn Verbraucher können diese Apps häufig kaum von seriösen Angeboten unterscheiden", sagt Maximilian Heitkämper, Referent Recht im Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie liefen daher Gefahr, in eine Falle zu tappen.

"Stremio" fiel negativ auf

Negativ aufgefallen ist den Marktwächtern in jüngerer Zeit besonders die App "Stremio", die es sowohl in Apples App Store als auch in Googles Playstore zum Herunterladen gibt. Dazu liegt der Verbraucherzentrale eine Reihe von Beschwerden von Nutzern vor. Mit der App lassen sich beispielsweise aktuelle Blockbuster, die es sonst nur kostenpflichtig zu sehen gibt, kostenlos ansehen - eigentlich müsste das den Nutzern als Warnsignal dienen, so Heitkämper, denn aktuelle Produktionen gebe es nicht kostenlos. Aber Verbraucher vertrauten eben darauf, dass Apps in den offiziellen Download-Angeboten von Apple oder Google geprüft werden.

Seine großen Tage hatte Filesharing um die Jahrtausendwende herum mit Diensten wie Napster, das damals besonders der Musikindustrie viel Geld kostete. Allerdings bequemte die sich auch erst angesichts der unerwünschten Konkurrenz dazu, vernünftige Angebote zum Download anzubieten. Sogar dazu musste sie der damalige Apple-Chef Steve Jobs erst noch überreden.

Inzwischen spielen Downloads keine besonders große Rolle mehr. Stattdessen sind sogenannte Streaming-Dienste angesagt. Gegen eine Monatsgebühr von meist fünf bis zehn Euro kann man bei Apple Musik, Spotify, Deezer und vielen anderen auf 30 Millionen Musikstücke und mehr zugreifen. Wer sich nicht sicher ist, ob eine App legal ist oder nicht, kann durch eine Abfrage in einer Suchmaschine meist schnell Gewissheit finden. Gibt es den gewünschten Film oder eine Serie nur kostenpflichtig, ist die Nutzung der App mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal. Wegen ein paar Euro lohnt es sich kaum, eine Abmahnung zu riskieren.

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