Strategien gegen Street View:Keine Chance für Googles Kamera

Derzeit macht Google Aufnahmen von Häusern in ganz Deutschland. Doch wer sein Grundstück nicht im Netz sehen möchte, kann sich wehren.

In Großstädten wie Berlin, Frankfurt, Köln oder München sind die Aufnahmen längst im Kasten. Jetzt fährt die schwarze Limousine des Internet-Konzerns Google übers Land, um selbst die abgelegensten Dörfer für den Online-Service Google Street View abzufilmen.

Strategien gegen Street View: Google-Auto in Berlin: Jeder hat das Recht am eigenen Bild.

Google-Auto in Berlin: Jeder hat das Recht am eigenen Bild.

(Foto: Foto: ddp)

Die rollenden Kameras lichten Häuser, parkende Autos und zufällig vorbeilaufende Passanten ab. Die Datensammlung soll dreidimensionale Spaziergänge durch Straßen und Städte Deutschlands ermöglichen.

Verbraucher können sich aber gegen die neue Form der Kartografie zur Wehr setzen. Wem unwohl ist bei dem Gedanken, dass er sein Haus, sein Fahrzeug nebst Nummernschild, seine Kinder oder sich selbst in Panoramaablichtung künftig weltweit im Internet wiederfindet, kann bei Google dagegen Widerspruch einlegen. Darauf machen Daten- und Verbraucherschützer aufmerksam.

Widerspruch schon vor Veröffentlichung

Stehen entsprechende Bilder bereits im Netz, müsse Google beanstandete Aufnahmen unkenntlich machen, also schwärzen respektive entfernen, erklärt die Rechtschutzversicherung Arag. Möglich sei auch, vorsorglich Widerspruch einzureichen, damit erst gar keine Aufnahmen veröffentlicht werden könnten, rät das Bundesverbraucherministerium.

Jeder Bürger habe das Recht, nein zu sagen zur Erhebung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen, betont Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Google selbst verspricht, beanstandete Bilder auf Wunsch vollständig aus den neuen Stadtplänen auszuradieren, "selbst wenn das Bildmaterial bereits unkenntlich gemacht wurde."

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner machte bereits klar, dass sie das Street View Projekt (Straßenansicht) für eine "millionenfache Verletzung der Privatsphäre" hält. Der Online-Konzern argumentiert, dass es bei der neuen Straßenansicht nur um die faszinierende Möglichkeit gehe, sich fremde Städte anzusehen. "99,9 Prozent aller Nutzer werden Street View nutzen, um gute Dinge damit zu tun", sagt Google-Sprecher Stefan Keuchel zu möglichen Sicherheitsbedenken.

Wie sich Bürger wehren können

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beispielsweise hält es für problematisch, wenn die Google-Aufnahmen einen optischen "Rundum-Gesamteindruck" von Privathäusern vermittelten. Sprich: Wenn Fremde plötzlich über den Gartenzaun schauen und das private Umfeld, den wirtschaftlichen Wert eines Hauses, Zugangs- oder auch Diebstahlsmöglichkeiten beim Nachbarn ausspionieren könnten.

Grundsätzlich ist das Fotografieren von Häusern und Straßen in Deutschland nicht verboten. Street-View-Kritiker berufen sich jedoch auf das sogenannte Volkszählungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Danach ist staatlichen Stellen die Vorratsdatenspeicherung untersagt, was analog auch für ein privates Unternehmen wie Google gelten müsse.

Das Projekt verstoße definitiv gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger, erläutert Juristin Halm. "Jeder hat das Recht am eigenen Bild, das haben die höchsten Verfassungsrichter so entschieden."

Schriftlicher Widerspruch

Wer Widerspruch einlegen will, sollte es schriftlich tun. Entweder per e-Mail: streetview-deutschland@google.Com oder per Brief: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

In dem formlosen Schreiben sollten die eigenen Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge oder Personen mit Adresse aufgelistet werden. Wer die Möglichkeit dazu hat, kann auch sogenannte Screenshots beifügen, also Ausdrucke beanstandeter Internetansichten. Ein Widerspruch muss grundsätzlich nicht näher begründet werden.

Wer Unterstützung beim Formulieren braucht, kann sich beim Bundesverbraucherschutzministerium einen Musterbrief herunterladen (Link zum Word-Dokument). Eine Alternative wäre, das beanstandetes Bild direkt auf der Street View-Seite im Internet per Mausklick zu melden. Danach geht ein Formular auf, das nur noch abgeschickt werden muss. Google verspricht, sich um Beschwerden rasch zu kümmern.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: