Statistikdienst Google Analytics:Zoff um die Ziffern

Streit um Google Analytics: Die Hamburger Datenschutzbehörde bricht Verhandlungen mit dem US-Konzern über dessen Dienst ab. Einmal mehr prallen unterschiedliche Datenschutz-Vorstellungen aufeinander.

Helmut Martin-Jung

Dieser Dienst ist von Deutschland aus leider nicht nutzbar - solchen Meldungen begegnen Internetnutzer des öfteren. Sie lässt erahnen, wie schwierig die Fragen des Urheberrechts zu klären sind.

US-INTERNET-GOOGLE

Google, einmal mehr im Mittelpunkt: Der Webstatistik-Dienst Analytics ist deutschen Datenschützern ein Dorn im Auge.

(Foto: AFP)

Und sie zeigt, dass die Anbieter von Internetdiensten feststellen können, woher eine Anfrage kommt. Technisch geschieht das anhand der IP-Nummern. Die Frage, ob diese Ziffern, die man bei der Einwahl ins Netz vom Internetanbieter zugeteilt bekommt, bereits persönliche Daten sind, sie ist der eigentliche Knackpunkt eines Datenschutzstreits, bei dem ein weiteres Mal der amerikanische Internetkonzern Google im Fokus steht.

Es geht dabei um Dienste, die das Surfverhalten von Internetnutzern analysieren - so wie beispielsweise Googles Dienst Analytics. Betreiber von Webseiten erhalten darüber Informationen zu den Besuchern ihrer Seite: Welche Seiten diese zuvor besucht haben, wo sie danach hinklickten, wie lange sie auf der Seite verweilten, die Bewegungen des Mauspfeils und viele andere Daten lassen sich erfassen.

Obwohl solche Informationen für Internethändler bares Geld wert sind, ist Googles Dienst kostenlos. Der Nutzen liegt darin, dass auf den Rechnern des Internetkonzerns alle Daten zusammenlaufen und detailliert ausgewertet werden können.

Der Düsseldorfer Kreis, ein Zusammenschluss von Datenschutzbeauftragten der Bundesländer, hatte kürzlich Kontakt zu Betreibern solcher Analysedienste aufgenommen.

Was sind persönliche Daten?

Die Behörden wollten die Firmen verpflichten, die deutschen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Nun erklärt die für Google zuständige Hamburgische Datenschutz-Behörde die Verhandlungen mit Google für gescheitert, weil die vom Konzern zugestandenen Änderungen nicht den Vorgaben der Datenschützer entsprächen.

So ermögliche Google es zwar den Nutzern über eine Zusatzsoftware, die Verwendung ihrer Daten für Googles Dienst Analytics zu unterbinden. Aber diese Zusatzsoftware gebe es nicht für alle Computerprogramme, mit denen man im Internet surft. Und: Wer der Verwendung der Daten widerspreche, dessen IP-Nummer werde an Google in die USA übertragen.

Die deutschen Datenschützer sehen in den IP-Nummern persönliche Daten, Google nicht. Google weist außerdem darauf hin, dass jeder Webseitenbetreiber für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zuständig sei - eine Frage, die der Gesetzgeber noch klären müsse, wie auch die Hamburger Datenschützer einräumen. Der Konzern gibt Webseiten-Betreibern, die Analytics einsetzen, immerhin die Möglichkeit, IP-Adressen zu anonymisieren.

Im deutschsprachigen Raum verwenden etwa 80 Prozent der gut besuchten Internetseiten Googles Dienst - darunter auch die Uni Hamburg auf der Profilseite des Jura-Professors Johannes Caspar, des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

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