Der Druck auf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wächst: Weil der CSU-Politiker den Einsatz des Staatstrojaners verteidigt, fordern erste Oppositionspolitiker seinen Rücktritt. Nun muss Bayern auf Betreiben von Bundesinnenminister Friedrich den Trojaner vorerst stoppen.
Der Einsatz von Computer-Spionageprogrammen in Bayern sorgt bundesweit für erheblichen Wirbel. Dabei gerät der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zunehmend unter Druck.
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU): Hausdurchsuchung mit offener Wohnungstür. (© dapd)
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Nachdem Herrmann am Morgen noch darauf beharrt hatte, dass der Einsatz der Spähsoftware rechtmäßig gewesen sei, rückt nun ein einflussreicher Parteifreund von ihm ab: CSU-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich forderte die Länder auf, den Trojaner nicht mehr zu verwenden. Das kürzlich vom Chaos Computer Club (CCC) enttarnte Programm sollte nicht verwendet werden, solange es mehr könne, als gesetzlich zulässig sei, sagte Friedrich im Deutschlandfunk.
Bayern kommt der Forderung nun nach und hat am Nachmittag angekündigt, die Online-Überwachung erst einmal zu stoppen. Herrmann erklärte, er wolle das Ergebnis der Prüfung durch den bayerischen Datenschutzbeauftragten abwarten.
Friedrich sprach sich dafür aus, in der Strafprozessordnung den Einsatz solcher Software zu regeln. Er hoffe, dass das Bundesjustizministerium in dieser Sache einen Vorschlag erarbeite. Zum Einsatz des Trojaners in Bayern sagte Friedrich, er gehe weiter davon aus, dass nicht gegen das Gesetz verstoßen worden sei. Er könne die Forderung nach Aufklärung jedoch nachvollziehen.
Aus der Opposition muss sich der bayerische Innenminister heftige Kritik gefallen lassen: Herrmann trage "die Verantwortung für die Verletzung von Grundrechten und eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts", erklärte SPD- Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann.
Grüne kritisieren Stotter-Minister
Oppermann kündigte an, dass die SPD im Bundestag eine Aktuelle Stunde zu den Vorgängen um die umstrittene Überwachungssoftware beantragen werde. Sollte Bayern gegen geltendes Recht verstoßen haben, müsse dies personelle Konsequenzen haben, sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. "Wenn nur die Hälfte dessen stimmt, was berichtet wurde, dann wackelt die Wand", sagte Wiefelspütz.
Kritik kam auch von den Grünen. Hans-Christian Ströbele, Bundestagsabgeordneter der Grünen, fordert Konsequenzen aus dem Trojaner-Skandal. "Die Bundesregierung muss diejenigen Personen zur Verantwortung ziehen, die an Beschaffung und Einsatz solcher rechtswidrig gestalteten Software beteiligt waren", sagte der Politiker.
"Es ist nur noch erbärmlich, wie der bayerische Innenminister Herrmann von rechtlich korrektem Vorgehen bayerischer Ermittlungsstellen stottert, während die Fakten von Stunde zu Stunde klarer zum Vorschein kommen", erklärte der Grünen- Rechtsexperte Jerzy Montag. Die "Schnüffelsoftware" habe Funktionenen, die eindeutig rechtswidrig seien.
FDP-Ministerin fordert Aufklärung
Zuvor hatte bereits Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von den bayerischen Behörden eine rasche Aufklärung gefordert. "Wir müssen alles tun, damit die Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht verlieren", sagte die FDP-Politikerin der Passauer Neuen Presse.
Unterstützung erhielt sie auch von FDP-Generalsekretär Christian Lindner: Es gehe um eine Software, die "vergleichbar mit einer Hausdurchsuchung" sei, bei der "hinterher die Wohnungstür offen bleibe", sagte der Politiker nach einem Treffen mit dem Chaos Computer Club. Die bayerische Linkspartei sowie die Piratenpartei forderten Herrmanns Rücktritt.
Herrmann wies am Dienstag die gegen das bayerische Landeskriminalamt (LKA) erhobenen Vorwürfe erneut zurück. Alles habe sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt. "Die bayerische Polizei hat bisher noch nie Online-Überwachungen durchgeführt", sagte Herrmann weiter. Es gebe keinerlei Anlass, an der Rechtmäßigkeit der bisherigen Aktivitäten zu zweifeln. Man stelle sich aber "selbstverständlich der Überprüfung".
Eine frühzeitigere Einschaltung des Datenschutzbeauftragten sei nicht geboten gewesen: "Wir haben ja keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit unseres Tuns." Der Staat dürfe nicht vor der Überwachung von Internet-Telefonie zurückschrecken, sagte Herrmann. "Wenn jemand sagt, das ist von den Gesetzen nicht gedeckt, dann soll er die Gesetze ändern, damit es gedeckt ist."
Herrmann bestätigte erneut, dass im Zuge der Ermittlungen Screenshots, also Fotoaufnahmen vom Bildschirm, gemacht worden seien. Die Anfertigung von Screenshots in dem in Landshut geführten Verfahren um Handel mit Betäubungsmitteln hatte das dortige Landgericht aber ausdrücklich untersagt.
Bayern ignoriert Gerichtsurteil
Die Richter bestätigten im Grundsatz zwar die von den Ermittlern vorgenommene Telekommunikationsüberwachung. Die offenbar zur Ablichtung geschriebener E-Mails angefertigten Screenshots seien aber nicht zulässig. Denn bei einer auf dem Bildschirm befindlichen E-Mail, die noch nicht abgeschickt wurde, handele es sich noch nicht um einen Vorgang der Telekommunikation, urteilten die Richter.
Die im Landshuter Fall eingesetzte Software könne lediglich Internettelefonate überwachen und Screenshots erstellen - "sonst nichts", sagte Herrmann. Warum der Chaos Computer Club zu anderen Egebnissen komme, könne er nicht sagen, so Herrmann."Von uns hat er ja logischerweise die Software nicht." Er traue jedenfalls den eigenen Experten mindestens genau so stark wie dem CCC.
Herrmann schloss aber nicht aus, dass Softwareprogrammierer auch weitergehende Überwachungsmethoden entwickelt hätten. Sollte es sie geben, seien sie aber "nie eingebaut worden".
LKA-Präsident Peter Dahte betätigte, dass der Trojaner im Landshuter Fall bei einer Zollkontrolle aufgespielt worden sei: "Es war zwar eine Zollkontrolle, aber der Vorgang wurde durch LKA-Beamte durchgeführt."
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(sueddeutsche.de/AFPdapd/dpa/joku/mri)
Wirbel um Obama-Biographie
Nach Auffassung von Bundesinnenminister Friedrich handelten die Sicherheitsbehörden auf klarer rechtlicher Grundlage, denn "die von den Bundessicherheitsbehörden eingesetzte Software ist immer so konfiguriert, daß sie genau die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet."
Gleichzeitig plädierte Friedrich im Deutschlandfunk dafür, die Software nicht mehr einzusetzen, solange sie mehr könne, als gesetzlich zulässig sei.
Herr Friedrich, jetzt verwirren sie uns. Wollen Sie damit etwa sagen, die Software wurde gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes so konfiguriert, daß sie mehr kann, als gesetzlich zulässig ist?
Weil sich Friedrich sicher ist, daß die Sicherheitsbehörden auf klarer rechtlicher Grundlage handelten, hat er die Länder nun aufgerufen, die umstrittene Software solange nicht mehr zu verwenden, bis die rechtliche Lage geklärt ist. Hält er diese Logik für überzeugend?
Wie bitte? Hat er das wirklich so gesagt? Der Staat tut, was er dürfen müsse (aber nicht darf), und solle sein Tun anschließend mittels Gesetzesänderung legitimieren? - Was ist denn das für ein Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis?
Solche Vorgehensweisen Bayerischer Staatsbehörden sind verfassungsfeindlich und richten sich gegen den Rechtsstaat. Die EU sollte ihre Beziehungen zum Freistaat überdenken und diese Vorgehensweisen nicht als lapidare Politposse Bayerischer Landespolitiker abtun. Wenn die politische Führungsriege im Freistaat solche Ermittlungsstrategien ihrer Staatsbediensteten absegnet und sogar noch befürwortet, handeln sie ausnahmslos Verfassungsfeindlich und undemokratisch. Diese Behördenwillkür der Bayerischen Staatsmacht richtet sich gegen die Bürger dieses Landes, die Freiheit des Einzelnen wird der Staatswillkür preisgegeben. Diese Vorgehensweisen sind bekannt und rücken unseren Rechtsstaat in die Nähe der ehemalige Staatssicherheit der DDR und ihr geheimes Handeln in die Nähe der Hitler Faschisten. Wer diese anti demokratischen Warnzeichen heute bewusst übersieht, handelt fahrlässig und macht sich zum Mittäter dieser Verfassungsorgane. Grundrechte regeln das Zusammenleben in einem Rechtsstaat, wer diese missachtet braucht keinen Trojaner - Tüv, sondern braucht Nachhilfe in Sachen Demokratie und gehört der Strafverfolgung zugeführt.
Herrmann ist doch intellektuell gar nicht in der Lage, einen Verfassungsbruch zu erkennen.
Ebensowenig versteht er die Angaben des CCC, was prinzipiell mit der Software an Weiterungen möglich sei.
Wir haben eine Exekutive, die sich mehr rausnimmt, als der Rechtsstaat erlaubt, und einen Innenminister, der's schlichtweg nicht kapiert.
"Zuvor hatte bereits Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von den bayerischen Behörden eine rasche Aufklärung gefordert. "Wir müssen alles tun, damit die Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht verlieren"" die Frage ist doch, hatten wir aufrechte und kritische Demokraten jemals gänzliches Vertrauen in unseren Rechtsstaat?? , ich meine nein und nota bene jene die uneingeschränktes Vertrauen besitzen oder besassen sind wie jene 40% CSU-Wähler in Bayern nur noch zu bedauern....
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