Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden: Die niedersächsische Spielbank darf ein Online-Casino einrichten. Überrascht zeigt sich die CDU.
Die niedersächsischen Spielbanken dürfen grundsätzlich ein Online-Casino einrichten. Das Verwaltungsgericht Hannover gab am Montag einer Klage der privaten Spielbanken Niedersachsen GmbH gegen das Land statt, das einem Internet-Casino die Zulassung verweigert hatte. Die Spielbanken-Gesellschaft brauche zur Aufnahme des Spielbetriebs im Internet keine erneute Genehmigung, urteilten die Verwaltungsrichter.
Spielbanken dürfen ihre Geschäftstätigkeit ausweiten: auf Online-Casinos. (© Foto: dpa)
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Das Gericht wies lediglich den Antrag der Spielbankgesellschaft ab, das Online-Casino schon vor Rechtskraft des Urteils zu erlauben. Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Verwaltungsgericht zwar nicht zu.
Beschwerde möglich
Das niedersächsische Finanzministerium kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen. Vor einer Entscheidung über das Rechtsmittel werde man zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüfen, sagte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU).
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung zu Gunsten der Spielbankengesellschaft mit der wechselnden Gesetzeslage in Niedersachsen: 2001 hatte das Land durch Änderung des Spielbankengesetzes das Online-Spiel erlaubt und dann Anfang 2005 unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht wieder verboten.
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