Soziales Netzwerk:Facebook erweitert Zugriff auf Nutzerdaten

Mit dem Entwurf für neue Nutzungsregeln provoziert Facebook einmal mehr die deutschen Datenschützer: Apps erhalten noch mehr Zugriffsrechte auf Daten der Mitglieder, künftige Änderungen der Nutzungsbedingungen sollen keiner Zustimmung mehr bedürfen.

Facebook stößt mit einer geplanten Überarbeitung seiner Nutzungsbedingungen auf Kritik. Die neuen Regeln schränkten die Rechte der Nutzer weiter ein, erklärten die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein.

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Facebook-Logo (Symbolbild): Aktualisierung der Nutzungsbedingungen erzürnt Datenschützer.

(Foto: AFP)

So behalte sich das Unternehmen vor, weitere Änderungen an den Nutzungsbedingungen vorzunehmen, ohne die Zustimmung der Nutzer einzuholen. Dies könnte nach § 305 BGB sittenwidrig sein.

In einem weiteren Punkt ist festgelegt, dass Nutzer künftig die Berechtigungen, die sie ihren Freunden eingeräumt haben, auch deren Apps einräumen. Wenn also ein Kontakt Zugriff auf die Fotos eines Nutzers hat und eine App verwendet, die dies ebenfalls möchte, geschieht dies ohne vorheriges Einverständnis des Betroffenen. Ein Entwurf der Änderungen findet sich hier.

Das Online-Netzwerk betont dagegen, die Aktualisierung trage zu einem "besseren Verständnis der Funktionsweise von Facebook" bei. Zudem würden die Änderungen publik gemacht und unter Einbeziehung der Nutzer vorgenommen. Facebook informiert auf der Seite "Facebook Site Governance" über geplante Änderungen an den Nutzungsbedingungen.

Nutzer müssen auf den "Gefällt mir"-Knopf der Seite drücken, damit Neuigkeiten automatisch in ihre Timeline einlaufen, also dem zentralen Ticker mit Meldungen aus dem Netzwerk.

Änderungsvorschläge der Nutzer

Die Aktualisierung der "Erklärung der Rechte und Pflichten" steht seit dem 15. März zur Diskussion, bis zum gestrigen Mittwoch konnten Nutzer Änderungsvorschläge machen. Bei mehr als 7000 Kommentaren zu einer Änderung will das Unternehmen mehrere Alternativen zur Abstimmung stellen.

Die Datenschützer halten das jedoch nicht für ausreichend. "Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitert vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen", erklärte der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.

Facebook verpasse es, das Recht der Nutzer, selbst über den Umfang der Datenverwendung zu entscheiden, "hinreichend zu beachten und technisch umzusetzen", erklärte Johannes Caspar, Datenschützer von Hamburg.

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