Smartphones:Risikogruppe SIM-Lock-Knacker

Wer Handys entsperrt, die eigentlich nur für ein bestimmtes Netz freigeschaltet sind, begibt sich auf rechtlich fragwürdiges Terrain.

Das Entsperren eines Handys mit SIM-Lock kann für den Besitzer teuer werden. "Die Rechtslage ist auf diesem Gebiet noch sehr unklar", sagt die Rechtsanwältin Annette Marberth-Kubicki aus Kiel. "Deshalb würde ich empfehlen, davon die Finger zu lassen."

Durch das Entsperren breche der Kunde den Vertrag mit seinem Mobilfunkanbieter. Dies könne zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen, zum Beispiel nach Schadenersatz.

Mobilfunkanbieter sperren in der Regel solche Handys mit einem SIM-Lock, die der Kunde zusammen mit einem Laufzeitvertrag erhält. Das Handy funktioniert dann nur mit einer SIM-Karte des Anbieters. Nach einem Entsperren ist das Handy mit allen Anbietern in allen Mobilfunknetzen nutzbar.

Nach Ablauf des Vertrages - in der Regel nach zwei Jahren - können Verbraucher bei ihrem Anbieter einen Code zum Entsperren erfragen. Meist ist dieser kostenlos. Ob das Entsperren schon während der Vertragslaufzeit auch strafbar ist, haben die Gerichte noch nicht entschieden.

Grundsätzlich ist aber nicht jeder Vertragsbruch automatisch eine Straftat. "Manches spricht dafür, manches spricht dagegen", sagt Marberth-Kubicki. Zurzeit gebe es noch kein Urteil zu diesem Thema und damit auch keine Rechtssicherheit.

Allerdings ermitteln bereits Staatsanwaltschaften gegen Unternehmen, die Entsperrungen anbieten, sowie gegen ihre Kunden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: