Surfer dürfen anonym bleiben

Im Streit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) haben die Betreiber eines Internetdienstes für anonymes Surfen einen Sieg errungen. Das Landgericht Frankfurt/Main hat einen Beschluss des dortigen Amtsgerichts aufgehoben, wonach die Betreiber des Anon-Dienstes in Dresden und Kiel Zugriffe auf eine kriminelle Webseite protokollieren sollten, um Besucher identifizieren zu können (SZ, 9.9.2003). Für diesen Beschluss des Amtsgerichts habe „keine Rechtsgrundlage“ bestanden, stellte nun das Landgericht fest. Zuvor hatte es den Stopp der Protokollierung vorläufig angeordnet. Das BKA hatte sich daraufhin die Daten des einzigen von Anon registrierten Zugriffs bei einer Hausdurchsuchung besorgt. Ob das legal war, überprüft das Landgericht nun in einem weiteren Verfahren.

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