In der fremden Stadt, im Café, auf Reisen: Wlan ist die erste Wahl für alle, die unterwegs wie zu Hause schnell und günstig ins Internet wollen. Das Mitsurfen in fremden Hotspots ist einfach, Fallstricke lauern beim Teilen und bei der Datensicherheit.
Jeder nutzt es, und keiner will mehr darauf verzichten: Wireless Local Area Networks, besser bekannt als WLANs, haben das Leben und Surfen leichter gemacht. Die Hotspots sind oft gratis, und die meisten mobilen Geräte vom Notebook bis zum Smartphone sind WLAN-fähig. Doch der Großteil dieser Netze ist nicht annähernd ausgelastet.
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Surfen im Café ist ein Klassiker. Aber auch hier gilt: Besser nicht in unverschlüsselten Netzen surfen. Sonst können Bösewichte zum Beispiel Passwörter abgreifen. (© dpa-tmn)
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Viel mehr Menschen könnten ihr WLAN teilen - wenn die deutsche Rechtssituation anders wäre. Zu Hause verbinden sich alle WLAN-Geräte in der Regel wie von Geisterhand mit dem Router, wenn der Netzwerkschlüssel einmal richtig eingegeben und bestätigt worden ist.
Unterwegs ist es nicht schwer, ein Drahtlosnetzwerk aufzuspüren: Cafés, Kneipen oder Restaurants werben schon an der Tür mit Gratis-WLAN, der Schlüssel steht in der Karte oder der Kellner verrät ihn.
Datenbanken wie www.drahtlosunterwegs.de, www.hotspot-locations.de oder die internationaler ausgerichtete Seite http:wi-fi.jiwire.com listen Hotspots nach Orten, Straßen oder Postleitzahlen auf. Auch auf den Bürgerportalen der Städte sind oft Hotspot-Verzeichnisse zu finden.
Vorsicht bei öffentlichen Hotspots
Natürlich kann auch jedes WLAN-fähige Notebook oder Smartphone die Hotspots anzeigen, die es gerade empfängt. Meist gibt der Netzwerkname (SSID) einen Hinweis darauf, wer den Hotspot betreibt. Einige Provider garnieren ihre Tarife sogar mit Gratis-WLAN-Zugängen.
Vorsicht ist in öffentlichen WLAN-Hotspots allerdings auf jeden Fall geboten: In unverschlüsselten oder mit WPA schlecht verschlüsselten WLANs können Daten - und damit auch sensible Zugangsdaten - leicht abgefangen werden. "Ein mit dem veralteten WEP-Verfahren verschlüsseltes WLAN muss als offen betrachtet werden", warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Es empfiehlt, offene WLAN-Netze zu meiden, wenn der Datenverkehr der jeweiligen Seite nicht durchgehend verschlüsselt ist - erkennbar am "https" in der Adresse. Sollte man im Ausnahmefall doch einmal in einem offenen WLAN und auf unverschlüsselten Seiten surfen müssen, rät das BSI, insbesondere bei mobilen Geräten die automatische Synchronisierung von Online-Diensten abzuschalten.
Für alle Geräte gilt: Besuchte offene WLAN-Netze sollten gleich gelöscht werden, damit sich das Gerät nicht wieder automatisch mit dem Netz verbindet.
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Christopher Lee zum 90.
Juristen existieren aus reinem Selbstzweck und machen allen anderen das Leben schwer, oft ohne selbst etwas davon zu verstehen.
Irgendwie ist es absurd, dass jemand der sein WLAN für andere öffnen will, eine Vorratsdatenspeicherung betreiben soll, für die das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Grundlage für verfassungswidrig erklärt hat. Dabei gibt es nicht einmal Regelungen, welchen Sicherheitsanforderungen die entsprechenden privaten Server genügen müssen.
Ich habe das Gefühl, dass die mit dem Thema befassten Juristen ein massives Problem haben, über den Tellerrand hinaus zu blicken.