Von Christiane Schulzki-Haddouti und Elmar Török

Ob in Fußball-Tickets, im Shampoo oder an der Kleidung: RFID-Chips ersetzen zunehmend das Barcode-Muster. Da man mit den Chipdaten auch Verbraucherprofile zusammen stellen kann, fordern Datenschützer schon seit langem gesetzliche Regelungen. Doch die lassen auf sich warten.

Sie sind der Traum der Marketing-Experten und der Albtraum für Verbraucherschützer: Die winzigen RFID-Chips enthalten zahlreiche Kenndaten zum Produkt, auf dem sie angebracht sind. Das kann das Herstellungsdatum sein, der Preis und eine ganze Reihe weiterer Informationen.

Stein des Anstoßes: RFID-Chip (© Foto: AP)

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Diese Daten werden mit per Funk programmiert und auch ausgelesen. Das macht die RFID-Technologie so gefährlich für die Privatsphäre. Was an der Kasse im Supermarkt oder im Lager eines Herstellers klappt, ist auch auf der Straße möglich.

Die Reichweite der Funkchips beträgt zwar nur ein paar Zentimeter bis einen Meter, doch mit speziell aufgerüsteten Empfängern können die Chips auch auf größere Distanzen angesprochen werden. Mittlerweile gibt es sogar schon Konzeptstudien für Computerviren, die auf einem RFID-Etikett Platz finden.

Eineinhalb Jahre bemühte sich das Bundeswirtschaftsministerium darum, Handel und Industrie für eine freiwillige Selbstregulierung beim Gebrauch der RFID-Chips zu gewinnen.

Datenschützer spricht von "Hinhaltetaktik"

Doch als die in der Organisation "GS1 Germany" zusammengeschlossenen Unternehmen und Wirtschaftsverbände kürzlich den Entwurf einer Selbstverpflichtungserklärung für den Umgang mit RFID-Chips vorlegten, waren Verbraucher- und Datenschützer so enttäuscht, dass sie die Verhandlungen für gescheitert erklärten.

Was mit den Daten passiert, die RFID-Chipnutzung erzeugt, ist derzeit nicht geregelt, es gibt weder eine freiwillige Selbstkontrolle noch eine gesetzliche Richtlinie.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der lange auf eine Selbstregulierung der Wirtschaft gesetzt hatte, findet jetzt deutliche Worte: "Bloße Absichtserklärungen, oder eine Hinhaltetaktik, die eine Selbstverpflichtung lediglich für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht stellt, sind nicht ausreichend.

Ebenso wenig wie Versprechen, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird und bei denen Verstöße keinerlei Folgen haben" Schaar droht: "Sollten die Unternehmen keine verbindliche Erklärung zur Selbstverpflichtung abgeben, muss der Gesetzgeber tätig werden."

Schaar: Daten müssen gelöscht werden können

Nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten gehören in eine Selbstverpflichtungserklärung zumindest folgende Punkte: Die Betroffenen müssen umfassend über Einsatz, Verwendungszweck und Inhalt von RFID-Chips informiert sein. Sie müssen vom gespeicherten Inhalt Kenntnis nehmen können. Und nicht nur die eingesetzten RFID-Chips selbst, sondern auch die Lese-/Schreibgeräte und die, durch solche Chips ausgelösten, Kommunikationsvorgänge sollten deutlich und für die Betroffenen leicht erkennbar zu kennzeichnen.

Außerdem muss laut Schaar jeder Verbraucher die Möglichkeit haben, RFID-Chips dauerhaft zu deaktivieren bzw. die darauf enthaltenen Daten zu löschen. Daten von RFID-Chips aus verschiedenen Produkten sollen getrennt verarbeitet werden, so dass keine Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellt werden können. Das Auswerten eines gefüllten Einkaufswagen darf seiner Ansicht nach nicht in Frage kommen.

Auch soll das Auslesen der gespeicherten Daten nach dem Kauf blockiert werden können, damit weiterhin anonym eingekauft werden kann. Natürlich müssen alle Geräte, die mit der Verarbeitung von RFID Daten zu tun haben, wirksam gegen unbefugten Zugrff geschützt sein.

Verbraucherzentrale spricht von "Schnüffelchips"

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) versagte die Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaft allerdings genau in den sensibelsten Punkten: "Dies betrifft die Deaktivierung der RFID-Chips an der Kasse, die Möglichkeit anonym einzukaufen, das Verbot einer Überwachung nach dem Verkauf und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen."

Rena Tangens vom Verbraucher- und Datenschutzverein FoeBud wirft der Wirtschaft vor, auf Zeit zu spielen: "Offensichtlich nutzen Handel und RFID-Industrie die Konsultationen für eine Selbstverpflichtungserklärung nur, um Zeit zu gewinnen. In der Zwischenzeit wollen sie Politiker mit bezahlten Lobbyisten beeinflussen und durch ausgiebigen RFID-Einsatz Fakten schaffen."

Für die Verbraucher gäbe es nur eine sinnvolle Reaktion: "Lehnen Sie den Kauf von Produkten mit RFID-Schnüffelchips ab - und sagen Sie dem Handel, warum."

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(sueddeutsche.de)