Im Streit zwischen einem Webdesigner und einem privaten Fernsehsender um die Internetadresse schmidt.de muss der Sender nach einem Urteil des Landgerichts Hannover die Domain freigeben.
Dem klagenden Designer stehe das Recht an dem Domain-Namen zu, weil er mit Nachnamen Schmidt heiße, entschieden die Richter am Freitag. Dieses Recht werde verletzt, weil ein Unbefugter seinen Namen nutze. Der Sender habe zwar Rechte an dem Namen "Harald Schmidt Show", aber nicht am gebräuchlichen bürgerlichen Nachnamen Schmidt. (AZ: 9 O 117/04)