Rechtsstreit:Harald muss auf Domain Schmidt.de verzichten

Schmidt kann jeder heißen - das sieht auch das Landgericht Hannover so und gab deshalb einem Hannoveraner Designer Recht, der sich die Domain mit dem Namen des TV-Entertainers gesichert hat.

Im Streit zwischen einem Webdesigner und einem privaten Fernsehsender um die Internetadresse schmidt.de muss der Sender nach einem Urteil des Landgerichts Hannover die Domain freigeben.

Harald Schmidt, ddp

Harald Schmidt

(Foto: Foto: ddp)

Dem klagenden Designer stehe das Recht an dem Domain-Namen zu, weil er mit Nachnamen Schmidt heiße, entschieden die Richter am Freitag. Dieses Recht werde verletzt, weil ein Unbefugter seinen Namen nutze. Der Sender habe zwar Rechte an dem Namen "Harald Schmidt Show", aber nicht am gebräuchlichen bürgerlichen Nachnamen Schmidt. (AZ: 9 O 117/04)

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