Rechtestreit im Netz:GEMA unterliegt YouTube

Im Tantiemen-Streit mit der Videoplattform YouTube hat die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA eine Niederlage erlitten. Die Auseinandersetzung ist damit aber noch lange nicht entschieden.

Die Urheberrechts-Gesellschaft GEMA hat im Streit mit der Videoplattform YouTube eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamburg lehnte am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen YouTube ab, die die GEMA beantragt hatte. Nach dem Willen der Rechteverwertungsgesellschaft sollte die Google-Tochter YouTube Videos von 75 Musikstücken komplett löschen und auch den weiteren Abruf sperren.

YouTube muss auch weiterhin keine Tantiemen für die Musikstücke bezahlen, die auf die Videoplattform hochgeladen werden. Die Grundsatzentscheidung steht allerdings weiterhin aus. (Foto: dpa)

Das Gericht sah aber keine Dringlichkeit bei dem Antrag und verwies die GEMA auf das so genannte Hauptsacheverfahren, in dem der Streit dann endgültig geklärt werden könne. Im Kern geht es in der Auseinandersetzung darum, dass die GEMA von Google für jedes abgerufene Musikstück Geld sehen will.

YouTube hingegen will die GEMA an die Nutzer verweisen, die die jeweiligen Videos auf die Plattform gestellt haben. Das lehnt die GEMA aber ab. Die Betreiber von Online-Plattformen wie YouTube verdienten mit Werbeeinnahmen Millionen, so die Argumentation der Rechteverwerter.

Die Urheber der Musik hingegen hätten seit einem Jahr keine Tantiemen für ihre Werke erhalten, denn die Verhandlungen über einen Lizenzvertrag seien erfolglos geblieben, sagte GEMA-Präsident Harald Heker schon im Mai. YouTube müsse dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke produzierten, angemessen vergütet würden. Ein Vertrag zwischen YouTube und der GEMA war 2009 ausgelaufen, Verhandlungen über einen Verlängerung hatten kein Ergebnis gebracht. Ein GEMA-Anwalt kündigte an, seine Gesellschaft wolle nun im Hauptsacheverfahren seine Interessen durchsetzen.

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