Von Heribert Prantl

Angesichts millionenfacher Rechtsverletzungen ist fraglich, ob das Urheberrecht noch eine Zukunft hat

Einst wurden die Städte mit Mauern geschützt; wer hinein wollte, musste die Stadttore passieren. Bei dieser Gelegenheit wurde kontrolliert, manchmal wurden auch Abgaben kassiert. Als die Kanonen aufkamen und immer höhere Feuerkraft hatten, war es mit den steinernen Befestigungsanlagen vorbei. Sie boten keinen Schutz mehr.

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So ähnlich ergeht es heute dem Urheberrecht: Es soll den Autor, den Komponisten, den Filmemacher schützen, es soll dafür sorgen, dass sie von ihrer geistigen Leistung leben, von ihren Texten, Tönen und Bildern. Das Urheberrecht bildet eine Mauer aus Paragraphen, die die "Schöpfung", also die geistige Leistung des Urhebers, umgibt.

Einfache Nutzung, schwerer Schutz

Wer hinein will, muss zahlen - Honorare und Lizenzen. Das ist die Grundidee, und sie hat zweihundert Jahre lang leidlich gut funktioniert. Aber dann kam das Internet; es funktioniert wie eine globale Enteignungsmaschinerie. Es enteignet den geistigen Arbeiter oder den, der ihm diese Arbeit zur wirtschaftlichen Nutzung abgekauft hat.

Im Internet finden sich Millionen Texte, Töne und Bilder, die eigentlich urheberrechtlich geschützt sind, die also eigentlich jemandem gehören - und die dort eingestellt sind, ohne dass dafür Gebühren bezahlt worden sind und ohne dass vom Nutzer Gebühren bezahlt werden. So leicht die Nutzung dieses Materials ist - zwei Klicks genügen -, so schwierig ist der Schutz seiner Interessen für den geistigen Eigentümer oder für denjenigen, der ihm die Rechte daran abgekauft hat.

Die Geltendmachung der Eigentumsrechte ist umständlich, zeit- und geldraubend. Sie gleicht, zurückhaltend ausgedrückt, einem globalen Wettlauf des Hasen mit dem Igel. Der Unterschied zum Märchen ist der, dass es der Hase hier nicht mit einem, sondern mit unzähligen Igeln zu tun hat.

Die Video-Website YouTube, sie gehört zu Google, wurde soeben wegen angeblich gigantischer Urheberrechtsverletzungen auf eine Milliarde Dollar Schadenersatz verklagt. Bei YouTube kann jeder Nutzer Videoclips online stellen - und das wird munter getan.

Der Kläger, der Medienkonzern Viacom, macht geltend, dass eine ungeheuere Zahl mit Clips von Sendungen der Viacom-Sender MTV, Comedy Central und Nickelodeon ins Internet gestellt worden seien. Die Klageschrift beziffert die Zahl solcher illegal hochgeladener Ausschnitte auf mehr als 160 000.

Das sind, wenn man in der alten Terminologie und im alten Bild der Stadtmauer bleibt, 160 000 Einschläge. Die ins Internet gestellten Filmausschnitte sind nach Angaben der Klageschrift 1,5 Milliarden Mal angesehen worden. YouTube verkaufe Werbeplatz im Umfeld von urheberrechtlich geschütztem Material, für das das Unternehmen keinen Cent Lizenzen bezahlt habe.

Die Klageschrift wirft YouTube überdies vor, die Suche nach dem urheberrechtlich geschützten Material zu erschweren. Zuletzt hatte Viacom verlangt, 100 000 Clips mit Filmmaterial von der Website zu entfernen. YouTube behauptet, man habe dies getan. Im Übrigen biete YouTube doch "großartige Möglichkeiten für Rechteinhaber", etwa die, ein junges Publikum auf sich aufmerksam zu machen.

Plädoyer für die Piraterie

Den intellektuellen Unter- und Überbau für den ungenierte Zugriff auf geistiges Eigentum hat der amerikanische Rechtsprofessor Lawrence Lessig von der Stanford Universität geschaffen. Er plädiert - nachdem es ja auch den freien Markt und die freie Rede gebe - für eine Freiheit der Kultur, die von Patenten und Urheberrechten nicht behindert werden dürfe. Piraterie, also Urheberrechtsverletzung, sei zwangsläufig Teil der kulturellen Fortentwicklung.

Weil die meisten Patente und Urheberrechte heute von wenigen Konzernen gehalten würden, besteht nach seiner Meinung die Gefahr eines Kulturfeudalismus. "Creative Commons" heißt die von Lessig inspirierte Bewegung. Sie will das Urheberrecht nicht abschaffen, aber stark zurückschrauben.

Seine Thesen hat der Urheberrechtszerstörer Lessig in dem Buch "Freie Kultur. Wesen und Zukunft der Kreativität" zusammengefasst, das vor einem guten Jahr auch auf Deutsch erschienen ist. Ganz unrecht hat Lessig mit seiner Kritik an der feudalisierten Kulturindustrie nicht, aber er übersieht, dass die modernen Feudalherren, die Großkonzerne der Verlags-, Film - und Musikindustrie, also die Vermarkter, dem kreativen Geist immerhin noch Geld zahlen (wenn auch oft viel zu wenig). Das würde ganz aufhören, wenn jeder auf alles jederzeit und umsonst zugreifen kann.

Das Schicksal der Klage gegen YouTube wird ein Indikator dafür sein, wie viel Zukunft das Urheberrecht noch hat. Wenn die Klage Erfolg hat, dann ist auch das Duell zwischen Google und den Verlagen um die Welt-Bibliothek wieder offen. Wenn es dem Google-Konzern gelingt, den globalen Buchbestand in einer digitalen Bibliothek zu erfassen, dann wäre das Zeitalter des herkömmlichen Buchgeschäfts zu Ende.

Die Klage folgt amerikanischem Recht. Betrachtet man die Angelegenheit nach deutschem Recht, fällt einem der Artikel 14 Grundgesetz ein. Der Schutz des Eigentums gilt auch für das geistige Eigentum. Allerdings steht im Artikel 14 auch der Satz: Eigentum verpflichtet. Dieser Satz verpflichtet aber nicht dazu, sich das Eigentum wegnehmen zu lassen.

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(SV v. 15.3.2007)