Privatsphäre im Internet:Verwirrte Träume von unkontrollierter Freiheit

Das Internet ist weder ein Ort der Enthemmung noch ist es eine Parallelwelt. Deshalb muss auch das Netz der Rechtsaufsicht des Staates unterstellt werden. Ein zeitgemäßer Datenschutz ist nötig, damit die vernetzte Welt ein Ort der Freiheit sein kann.

Ein Gastbeitrag von Thomas Giesen

Über den Autor: Thomas Giesen, 66, war von 1991 bis 2003 sächsischer Datenschutzbeauftragter und danach in Datenschutzprojekten der EU tätig. Heute ist er Rechtsanwalt in Dresden und Vorstand des Instituts für Informationsordnung e.V.

Viele meinen, das Internet sei ein verschlossenes Netz für private Nachrichten. Das ist ein grundlegender und naiver Irrtum. Seinen Ausgangspunkt findet diese Illusion im Schlagwort von der "informationellen Selbstbestimmung". Denn jede einzelne Information hat im Internet einen schreibenden und mindestens einen lesenden User, zudem Zugangs- und Inhaltsprovider und nahezu immer einen Betroffenen, auf den sich die Information bezieht. Informationen im Netz sind also immer personenbezogen und dies gleich mehrfach. Wem nun sollen die Daten "gehören"? Wer soll entscheiden dürfen, wer sie in welcher Weise erheben und verarbeiten darf?

Jeder User ist im Internet als Jäger nach Informationen unterwegs. Dabei hinterlässt er technische Spuren, einen Kometenschweif, dessen Partikel ihm mit und ohne Cookies zugeordnet werden können. Sie wiederum sind für andere Jäger interessant, aber auch für Anbieter und Hacker. Alle sind im Netz Jäger und Gejagte, Täter und Opfer. Alle diese wunderbaren Angebote, Werbung, Apps, Youtube, Wikis und alles, alles, was wir sehen und erfahren wollen, bezahlen wir - mit unseren Daten! Ein Glück, dass das meiste im Netz, wie auch sonst im Leben, dünne Suppe ist.

Man kann Privates auch im Netz schützen, also verschlüsseln; diese Mühe müssen wir uns machen. Die Schlüssel gehören uns.

Informationelle Selbstbestimmung nur gegenüber Staat

Eine "informationelle Selbstbestimmung" gibt es - nichts anderes sagt das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 - prinzipiell nur gegenüber dem Staat, weil er gesetzlich gebunden ist. Im Verhältnis der Privaten untereinander gilt eine solche Selbstbestimmung nicht, auch nicht gegenüber international agierenden Konzernen. Denn sie haben weder ein Gewaltmonopol, noch sind sie unsere Zwangspartner.

Das EU-Recht setzt sich lächerlich in Widerspruch zur Realität im weltweiten Netz, aber auch zu freien Märkten und freien Einzelnen, wenn es, abgekupfert vom deutschen Bundesdatenschutzgesetz 1977, für jede Datenverarbeitung eine Befugnis verlangt - also ein Gesetz, einen Vertrag oder gar eine Einwilligung, schriftlich wohlgemerkt.

Im Informationszeitalter wäre es eine unerträgliche Knebelung, wenn man von Privaten und Unternehmen verlangt, dass sie sich jede Datenverarbeitung von den Betroffenen genehmigen lassen. Denn die Rezeption, das auch heimliche Aufspüren und Verknüpfen personenbezogener Daten, ist Inhalt aller persönlichen Freiheit. Alle Grundrechte sind ohne informationelle Freiheit leere Hülsen. Daten sind das Fluidum, in dem wir schwimmen und wachsen.

Das Netz muss eine Börse der Meinungsfreiheit sein

Nicht die mit Mühe und Findigkeit erreichbaren Informationen dürfen uns verboten werden, sondern nur Verletzungen des Persönlichkeitsrechts unserer Mitmenschen. Irgendwie muss der Gesetzgeber des Bundesdatenschutzgesetzes das geahnt haben, denn das dort geschützte Rechtsgut ist keineswegs die "informationelle Selbstbestimmung", sondern "das Persönlichkeitsrecht". Das steht als "sonstiges Rechtsgut" neben dem Leben, der Freiheit, der Ehre im Zentrum der Rechtsordnung. Übergriffe in die ersichtlich abgeschirmte Privatsphäre sind als unerlaubte Handlung verboten und lösen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus, so will es das private Deliktsrecht des BGB. Im Privatrecht ist der Datenschutz folglich schon durch diese Lehre vom Persönlichkeitsrecht garantiert.

Ist es zudem nicht richtig, dass die Strafverfolgungsbehörden Daten dann, wenn es um den begründeten Verdacht schwerer Taten geht, aufsuchen und auswerten? Gilt das Gleiche nicht auch, um Urheber- und Verwertungsrechte zu sichern? Und wenn Gefahrenabwehr - eben ohne Verdacht - noch wichtiger als die vorgenannten Zwecke ist, müssen dann nicht Polizei und Geheimdienste die Daten regelmäßig elektronisch durchkämmen und im Fall eines schweren Gefahrenverdachts personengenau zur Verhütung und Aufdeckung nutzen und wenn möglich entschlüsseln dürfen? Wer ist dagegen?

32 Schriftsteller behaupteten am 26. Juli 2013 in der FAZ: "Deutschland ist ein Überwachungsstaat." Man stelle sich vor, es würden zehn Passagiermaschinen der Lufthansa gesprengt, und der Bundesnachrichtendienst hätte erreichbare Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen ungenutzt gelassen. Dieselben Intellektuellen, die jetzt jammern, sie alle würden betreten schweigen. Geheimdienste, die nicht alle technischen Methoden nutzen, um heimlich Informationen aus allen Bereichen zu ergattern und intelligent auszuwerten, sind nichts wert.

Faulheit, Kumpanei, Unvermögen gefährden den Rechtsstaat

Der Unterschied zwischen den Geheimdiensten eines Rechtsstaats und eines Überwachungsstaats ist weder die technische Aufrüstung, weder die Totalität der beobachteten Bereiche noch die Impertinenz der Ausspähung, sondern die Gesetzesbindung an ausschließlich erlaubte und gesetzlich begrenzte Zwecke - der Gesetzgeber hat dort einen Spielraum - und die parlamentarische, datenschutzrechtliche, exekutive und justizielle Kontrolle der Dienste, sprich die strenge, aufwendig und lückenlos überwachte Zweckbindung der Daten.

Da liegt der Hase im Pfeffer: Systemimmanente Faulheit, Kumpanei, fachliches Unvermögen und politisches Gezänk der Kontrolleure gefährden den Rechtsstaat. Wenn die Geheimdienste gegenüber der Kontrolle mauern oder ihre Zweckbindung verlassen, wenn sie sich etwa zugunsten "befreundeter Dienste" von ihrer Bindung entfernen, muss das scharfe persönliche, strafrechtliche Konsequenzen haben.

Dem Gewaltmonopol ein Wissensmonopol hinzufügen

Das Netz als unzensierter Raum, zugänglich für jeden und für alle noch so verdorbenen Inhalte? Das sind die verwirrten Träume von Woodstock. Wir müssen uns trauen, sie zu überwinden. Das Internet muss der Rechtsaufsicht des Staates unterstellt werden, weil es real wirksam und keineswegs "virtuell" ist. Dennoch kann und muss es ein Ort der Freiheit sein, eben nicht im Sinne einer Vermummung und Zügellosigkeit, sondern als internationale Börse der Meinungsfreiheit. Das Internet ist weder ein Ort der Enthemmung noch eine Parallelwelt.

"Politische Zensur" ist das Totschlagwort, um jeden Staat, eben auch den Rechtsstaat, in die böse Ecke zu stellen. Dem staatlichen Gewaltmonopol - es ist eine mühsam erkämpfte Errungenschaft - ist das "Wissensmonopol" hinzuzufügen, also die Netzkontrolle zur Sicherung des rechtsstaatlichen Einflusses und zum Schutz des Persönlichkeitsrechts. Das ist ein angstvoller, aber mutiger, notwendiger Schritt. Wir müssen ihn gehen.

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