Porno-Streaming:Anwälte kündigen weitere Tausende Abmahnungen an

Zehntausende Adressen von Nutzern angeblich illegaler Porno-Streams: Die Kölner Richter, die die Herausgabe angeordnet haben, werden von den Anwälten der Abgemahnten kritisiert. Die Abmahner selbst betonen, dass es an ihrer Methode der Massenabmahnungen nichts auszusetzen gebe - und kündigen weitere an.

Im Skandal um Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Internet haben die verantwortlichen Anwälte ihr Vorgehen rechtfertigt. Die Ermittlung der abgemahnten Anschlussinhaber sei rechtmäßig erfolgt, erklärte die Kanzlei Urmann+Collegen (U+C) auf ihrer Website (PDF-Link).

Von der Abmahnungswelle sind laut Einschätzungen von Rechtsanwälten in Deutschland mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke, der mehrere Hundert Abgemahnte vertritt, habe U+C-Gesellschafter Thomas Urmann ihm gegenüber bestätigt, dass in den nächsten Wochen und Monaten noch "Tausende weitere Abmahnungen" geben werde.

Die Betroffenen waren belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube abgerufen hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

Allerdings sind die Abmahnungen in mehreren Punkten umstritten. Zum einen bezweifeln Experten, dass das Abrufen von Videostreams überhaupt gegen das Urheberrecht verstößt. Außerdem sei auf der Webseite nicht zu unterscheiden, welche Filme legal und welche illegal seien.

Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde. Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming gehe und nicht etwa um illegale Tauschbörsen, sagen Anwälte, die abgemahnte Anwender vertreten.

Dieser Einschätzung widersprach die Kanzlei, die für den Versand der Massenabmahnungen verantwortlich ist. Es sei "aus den Anträgen klar ersichtlich, dass es sich bei den Rechtsverletzungen nicht um ein Anbieten in Tauschbörsen handelt". Dass diese Rechtsverletzung über die ermittelten Internetanschlüsse begangen wurde, sei glaubhaft gemacht worden. U+C bezieht sich auf ein Gutachten, das in Fachkreisen jedoch in Frage gestellt wird.

Wie die IP-Adressen, deren Anschlussinhaber ausfindig gemacht wurden, in diesem Fall gesammelt wurden, ist unklar. Theoretisch wäre es zwar möglich, dass der Redtube-Betreiber die IP-Adressen seiner Nutzer herausgegeben hat, dies streitet er aber ab.

In den Anträgen an das Landgericht sei von einer Überwachungssoftware die Rede, sagt Anwalt Christian Solmecke, der laut eigenen Angaben mehrere Hundert Betroffene vertritt. Wie genau diese Software funktioniert, sei nicht erklärt. Anwälte vermuten, dass die Rechteinhaber möglicherweise über Werbebanner an die IP-Adressen gekommen sind.

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