Piraterie:Gefängnisstrafe für Raubkopierer

In einem der bislang größten in Deutschland bekannt gewordenen Fälle von Software-Piraterie hat das Braunschweiger Landgericht einen 42 Jahre alten Mann zu drei Jahren Haft verurteilt.

Der Mann hatte PC-Programme, Filme und Musikstücke im Marktwert von mehr als einer Million Euro illegal aus dem Internet heruntergeladen und davon Kopien auf CDs und Datensicherungskassetten weiterverkauft. Dafür hatte er von den Abnehmern rund 60.000 Euro kassiert.

Seine 37 Jahre alte Freundin, die die Briefe mit dem Geld der Kunden aus einer Postfiliale abgeholt hatte, muss wegen Beihilfe 2700 Euro Strafe zahlen. Beide Angeklagten räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein.

Er habe das Geld vor allem benötigt, um seine Computeranlage zu erweitern, sagte der einschlägig vorbestrafte 42-Jährige. Ihm sei klar gewesen, dass er gegen das Gesetz verstoße, "aber irgendwann habe ich die Grenze überschritten".

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung nahm das Paar den Richterspruch an. Dennoch dürfte der Fall ein weiteres juristisches Nachspiel haben. Ein Prozessbeobachter des für das Urheberrecht von Filmen und Computerspielen zuständigen Verbands GVU meinte nach dem Prozess, die Verurteilten müssten jetzt mit Schadensersatzforderungen der Software-Hersteller rechnen.

© Quelle: sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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