Von Helmut Martin-Jung

Wer einen neuen Computer kauft, bekommt die vorinstallierte Software gleich mitgeliefert. Ein Kunde klagte gegen diese Praxis - und bekam Recht.

Antoine G. hatte es versucht. Mehrmals. Hatte versucht, sich seinen Wunschcomputer, ein Notebook des Herstellers Acer, ohne die darauf vorinstallierte Software zu beschaffen. Schließlich bestellte er im Sommer 2006 das Gerät mit dem Softwarepaket bei einem Online-Versand und wandte sich anschließend an die Herstellerfirma.

Auf den meisten Rechnern ist bereits Software vorinstalliert (© Foto: dpa)

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Doch die bot ihm als Entschädigung dafür, dass er weder das vorinstallierte Windows XP noch andere ebenfalls schon eingerichtete Software zu nutzen gedachte, einen Betrag von 30 Euro an. Viel zu wenig, fand Antoine G., er klagte. Das Verfahren zog sich fast ein Jahr hin, doch nun bekam G. das schriftliche Urteil zugestellt und darin fast in allen Punkten recht: Der Richter in Puteaux (Großraum Paris) verurteilte den Computerhersteller dazu, nicht nur 311,85 Euro für die nicht genutzte Software und deren Deinstallation zu bezahlen, sondern auch 500 Euro Schadenersatz sowie weitere 150 Euro für einmalige Kosten, die dem Kläger entstanden. Die Kosten des Verfahrens muss der Hersteller ebenfalls tragen.

Gängige Praktiken

Der Fall, wegen des geringen Streitwertes nur vor einer Juridiction de Proximité verhandelt, dem niedrigsten der französischen Gerichte, wäre kaum weiter erwähnenswert. Aber er wirft wie auch schon einige andere davor ein wenig Licht auf gängige Praktiken im Computermarkt. Es geht um die Bündelung von Computer-Hardware und Software - ein Paket, das der durchschnittlich versierte Kunde kaum aufschnüren kann und dessen wirkliche Kosten er kaum zu durchschauen in der Lage ist.

Das fängt bei Software an, die beim neu gekauften Computer vorinstalliert ist und sich gut auf der Zubehör-Liste macht, oftmals aber nur ein Ärgernis ist. Die Software frisst Speicherplatz und wer sie loshaben will, muss sie mühsam deinstallieren. In vielen Fällen sind sogar nur begrenzt lauffähige Testversionen aufgespielt. Was aber nützt ein Anti-Viren-Programm, dessen Lizenz schon nach einem Monat abläuft, sodass man, um weiter die elektronischen Steckbriefe aller akuten Bedrohungen herunterladen zu können, schon nach vier Wochen wieder ins Portemonnaie greifen muss?

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