Apple hat sich umfassende Patentrechte am iPhone gesichert. Die Zeiten, in denen die Konkurrenz Funktionen des Handys kopieren konnte, sind damit vorbei.
Die Bemühungen von Handyherstellern, die Bedienung ihrer Geräte ähnlich zu gestalten wie beim iPhone von Apple, könnten erheblich erschwert werden. Der Computerhersteller erhielt vom amerikanischen Patentamt ein 358 Seiten umfassendes Patent zugesprochen. Es schließt unter anderem die Fähigkeit von Handys ein, durch Zusammenziehen oder Spreizen der Finger auf dem Bildschirm dargestellte Internetseiten kleiner und größer zu zoomen.
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Umfassend geschützt: Die Patentschrift für das iPhone ist 358 Seiten stark. (© Foto: AP)
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Auch auf das Merkmal, dass der Inhalt des Bildschirms vertikal oder horizontal dargestellt wird, je nachdem wie man das Gerät hält, erhielt Apple ein Patent. In der Schutzschrift werden zudem ausführlich die Funktionen zur Steuerung des Musikplayers, der Texteingabe sowie andere Funktionen des berührungsempfindlichen Bildschirms beschrieben.
Kampfansage an Konkurrenten
Bereits bei der Vorstellung des iPhones hatte Apple-Chef Steve Jobs angekündigt, man werde sich die in dem Gerät verwendeten Innovationen schützen lassen. Zuletzt hatte Geschäftsführer Tim Cook bei der Vorstellung der Quartalszahlen gesagt, Apple wolle sich mit Hilfe von Patenten gegen eine "Ausplünderung geistigen Eigentums" wehren. Die meisten Beobachter hatten das als Kampfansage gegen den Konkurrenten Palm gewertet. Die Firma hatte auf der Consumer Electronics Show in Las Vegas ein Handy namens Pre vorgestellt, das Fachleute als bedienungsfreundlichsten Konkurrenten des iPhone ansahen.
Der Apple-Konzern hat nun zumindestens in den USA juristische Handhabe gegen Hersteller, die eine der vielen Funktionen verwenden, die in Apples Patentschrift aufgeführt sind. Dass die Patente auch in Europa gewährt werden, ist keineswegs sicher. Aus Sorge vor Patentstreitigkeiten haben einige Hersteller offenbar vorsorglich darauf verzichtet, ihre Geräte mit den entsprechenden Funktionen auszustatten. So enthält das am Montag auf den deutschen Markt kommende T-Mobile-Handy G1 mit Google-Betriebssystem zwar einen Bewegungssensor. Der wird allerdings nicht dafür benutzt, den Bildschirminhalt automatisch zu kippen, wenn das Gerät von der Horizontale in die Vertikale gebracht wird.
- Google-Handy Angriff auf das iPhone 19.01.2009
- Steve Jobs und sein Unternehmen Der Apple-Kult 15.01.2009
- Neues Handy von Palm Touchscreen und Tastatur 13.01.2009
- iPhone mit Prepaid-Karte Objekt der Begierde 14.11.2008
- MacWorld Überraschung von Apple 06.01.2009
(SZ vom 28.01.2009/tess)
Urteil am Bundesverfassungsgericht
dem ist nur die Hoffnung hinzuzufügen, das die EU und die europäischen Gerichte sich nicht auf so einen triviale Softwarepatentierung einlassen werden.
Leider tun sie das, sie ahmen dummes und inkonsequentes Verhalten nach und bleiben in der rechtlichen Konsequenz streng und unerbittlich.
hatätäpeh://stopsoftwarepatents.eu/
Zum Patent anmelden kann man prinzipiell vieles. Vor allem in den USA ist es auch gar nicht so schwierig etwas patentiert zu bekommen - vorausgesetzt man hat genug Geld für die Gebühren. Dort ist die Prüfung eines Patents durch die Behörden nämlich nicht sehr tiefgreifend. Es liegt im Interesse des Anmelders sauber zu recherchieren, ob das Patent gültig sein wird. Denn entscheidend ist, ob ein Patent bei einer Klage vor Gericht standhält. Wenn es zu einem Patentrechtsstreit kommt und ein Wettbewerber nachweist, dass Neuheit und "Erfindungshöhe" nicht gegeben sind hat man eben umsonst Gebühren gezahlt.
Die Erteilung des Patents bedeutet daher nämlich erstmal relativ wenig. Es bleibt also spannend. Aber wahrscheinlich hat sich die Anmeldung - gleichgültig dessen wie ein wahrscheinlicher Rechtsstreit ausgeht - schon alleine aus Gründen des Marketing gelohnt.
Interessant, für was man alles Patente erhält. Den Bewegungssensor gab es zuvor und die Gestensteuerung ist für Opera oder Firefox-Plugins seit jahren Standard.
im Nachgang zu meinem Beitrag ist mir noch aufgefallen, daß die Offensichtlichkeit eigentlich ein gutes Kriterium wäre, Patentanträge abzulehnen. Allerdings werden (offensichtlich? absichtlich?) die Patentprüfer im europ. Patentamt (München) nach Anzahl der ERTEILTEN Patente bezahlt. Das führt natürlich dazu potentiell eher ein Patent zuzulassen, anstatt es innovationsfördernd abzulehnen. Die diversen Streikaktionen der Patentprüfer spricht hier für sich - auch diese sehen die innovationshemmende Patenterteilungspraxis selbstkritisch!
Patente wurden einst als "Ausnahme" elementarer Marktprinzipien (dem Wettbewerb) eingeführt. Sie geben dem Patenthalter ein Monopolrecht auf Zeit, welches den Wettbewerb unterdrückt. Als Gegenleistung soll durch die Offenlegung des Patentes die Innovation gefördert werden. Inzwischen ist dieses System derart pervertiert, daß offensichtliche Dinge, welcher keiner Offenlegung bedürfen - beispielsweise die Gestensteuerung - als Patent angemeldet werden können. Dies führt zu Innovationshemmung und Aushebelung des Wettbewerbes im Markt und hat nichts mehr mit dem Grundgedanken ursprünglicher Patente zu tun.
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