Wer seinen Partner per Handy-Ortung kontrollieren will, findet im Internet schnell den passenden Anbieter. Das will die Bundesregierung jetzt verbieten.
Die Bundesregierung will das heimliche Aufspüren von Handys eindämmen. Das beschloss das Kabinett heute in Berlin. Die Ortung von Mobiltelefonen soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn der Betroffene "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" zugestimmt hat, teilte Verbraucherstaatssekretär Gert Lindemann mit. "Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben." Lindemann leitet derzeit die Amtsgeschäfte von Horst Seehofer (CSU), der am Montag bayerischer Ministerpräsident wurde.
Ortung per Handy: Dienste im Internet bestimmen über das Handy leicht den Standort einer Person. (© Foto: dpa)
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Wer seinen Partner kontrollieren will, ein gestohlenes Handy orten oder wissen will, wo sich jemand gerade aufhält - im Internet finden sich Anbieter, die solche Dienste anpreisen. Für die Information wird die Mobilfunknummer benötigt, für die Einwilligung nur eine SMS vom gesuchten Handy. Eine solche Nachricht könne aber gefälscht werden und belege nicht, dass sie auch wirklich vom Inhaber des Handys stamme, warnte das Verbraucherministerium.
Künftig soll auch über die Zahl der Ortungen spätestens bei der fünften Feststellung eines Standorts informiert werden. Die Neuregelung wird nach den Plänen der Regierung in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufgenommen.
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(dpa/heh)
Wirbel um Obama-Biographie
Wer sein eigenes gestohle Handy orten lassen will, wird mit der neuen Regelung ja kein Problem haben, denn er kann ja als Eigentümer, wenn auch momentan nicht Besitzer, die gwünschte Zustimmung geben. Dies trifft natürlich auch für das von Jeremi gebrachte Beispiel der Eigenortung bei Google-Maps.
Und bei allen anderen Fällen ist es nur billig, die Zustimmung zu verlangen, zumal das ja auch die Persönlichkeitsrechte betrifft.
Die Anbieter diese Suchdienste werden natürlich nicht jubeln, denn die neuen Auflagen müssen ja auch erst administrativ und nachvollziehbar umgesetzt werden. Da funktioniert dann der schnelle Umsatz über zielgruppengerechte Angebote auf VIVA, MTV und sonstige Klingelton-Sender nicht mehr.
Was ich noch nicht verstehe: Trifft diese Regelung ALLE Dienste bei denen es um die Ortung von Handys geht oder nur diejenigen Dienste, bei denen man die Position von einem ANDEREM Handy bekommen möchte (z.B. den Aufenthaltsort der Freundin, des Kindes etc.).
Denn: Es gibt auch sinnvolle Anwendungen, wie z.B. Mobile Google Maps, bei der der ungefähre Aufenthaltsort von einem SELBER angezeigt wird. Das hat also nichts mit Bespitzelung von einer anderen Person zu tun. Wenn aber jeder erst eine schriftliche Bestätigung zu Google schicken müßte, dann wäre das ein riesiger Aufwand, so daß Google gewiss diese Funktion deaktivieren würde. Das wäre wirklich blöd....
Scho recht - mir war auch klar, daß das längst geschieht. Ich wollte angesichts der Person des Binnenmisters das Problem halt vor uns hergeschoben sehen. :-)
sorry, verehrter Freund - das bewerkstelligen seine Vasallen doch schon lange aus dem
HIntergrund - Untergrund und und ...
er will nur nicht das diese Möglichkeit auf Hinz und Kunz ausgedehnt wird...
Zudem, was heißt hier Heimlich .-))) ist doch öffentlch was private Dienstleister bhier anbieten - nun soll es eben doch wieder unheimlich bekant heimlich werden -
"Die Bundesregierung will das heimliche Aufspüren von Handys eindämmen"
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Daß ich nicht lache. Herr Schäuble will doch genau das machen.