Online-Werbung:BGH erlaubt Adblock Plus

Internet-Werbeblocker  Adblock Plus

Mehrere Verlage klagten schon gegen einen Anbieter von Adblockern.

(Foto: dpa)
  • Der Axel-Springer-Verlag ist mit seiner Klage gegen den Adblock-Plus-Hersteller Eyeo gescheitert.
  • Werbeblocker bleiben erlaubt, entschied der BGH. Eyeo darf auch weiter Werbeanzeigen gegen Geld von der Filterung ausnehmen.

Viele Menschen in Deutschland benutzen sogenannte Adblocker: Software, die manche Werbeanzeigen im Browser unsichtbar macht. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Adblocking erlaubt ist.

Der BGH wies eine Klage des Axel-Springer-Verlages gegen Eyeo ab, das Unternehmen, das den Blocker "Adblock Plus" anbietet. Das Programm blockiert automatisch jegliche Werbung, die von seinen Filterregeln erfasst wird und in einer sogenannten Blacklist gespeichert ist. Eyeos Geschäftsmodell, bestimmte Werbung gegen Bezahlung auf eine sogenannte Whitelist zu setzen und so von der Blockade auszunehmen, ist ebenfalls legal, urteilt der BGH. Der Entscheidung zufolge hat Eyeo weder unlauteren Wettbewerb noch eine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis betrieben.

Springer habe keinen Unterlassungsanspruch, so das Gericht. Da Nutzer den Filter aktiv installieren müssen, liege keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des Anbieters vor. Entscheidend sei auch, dass Springer sich wehren könne. Der Verlag könne Nutzern, die Werbeblocker installiert haben, den Zugang zu seinen Webseiten verwehren.

Manche Nutzer empfinden bestimmte Online-Werbung, als störend: Videos, die von alleine starten oder Kästchen, die plötzlich vor einem Artikel aufploppen. Andere sehen das Tracking kritisch, also die Erfassung ihrer Daten zu Werbezwecken auf Webseiten. Viele Verlage argumentieren dagegen, dass sie auf Einnahmen aus Online-Werbung angewiesen seien, um Lesern ihre Nachrichtenwebseiten weitestgehend umsonst zugänglich machen zu können. Deshalb bemühen sich Werber und Verlage, ihre Werbung weniger nervig zu gestalten - im Wissen, dass immer weniger Anzeigen gesehen werden, weil die Adblocker sie blockieren.

Was sind Werbeblocker und wie arbeiten sie?

Ein Werbeblocker oder Adblocker ist ein Programm, das die Einblendung von Werbung verhindert oder nur bestimmte Werbung durchlässt. Die Anzeigen werden zum Beispiel anhand der Internetadresse der Server erkannt, die die Werbung ausspielen. Adblock Plus arbeitet mit zwei Listen: Wer auf der schwarzen - der Blacklist - steht, wird blockiert. Was auf der Whitelist steht, wird dem Besucher der Webseite angezeigt. Große Unternehmen wie Google zahlen für die Aufhebung der Sperre - also, um auf die Whitelist zu kommen. Aus diesen Einnahmen finanziert sich der Werbeblocker.

Warum hat Axel Springer geklagt?

Online-Werbung macht einen beträchtlichen Teil der Einnahmen von Verlagen wie Axel Springer aus. Wenn jeder Nutzer Werbung blockiert, gibt es auch keine Werbeerlöse. "Dass digitaler Journalismus dann nicht mehr refinanzierbar ist und die Medienvielfalt im Internet gefährdet wird, liegt auf der Hand", sagte der Leiter Medienrecht bei Axel Springer, Claas-Hendrik Soehring, vor der Verhandlung.

Springer hält das Blockieren von Werbung über die Blacklist für rechtswidrig und ist nicht bereit, Eyeo Geld zu bezahlen, um auf die weiße Liste zu kommen.

Was sagt der Hersteller?

Eyeo-Unternehmenssprecherin Laura Sophie Dornheim erklärte vor der Verhandlung: "Wir sind der Meinung, dass es Werbung in einem akzeptablen Rahmen geben soll". Das sei der Grund für das Whitelisting. Ihr Unternehmen respektiere auch die Linie von Springer, bei Benutzung eines Adblockers den Zugang zu den Angeboten zu sperren.

Der Springer-Verlag hält den Vertrieb des Werbeblockers also für wettbewerbswidrig, hatte zuvor vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln aber nur teilweise Erfolg gehabt. Nach Auffassung des OLG ist Werbefilterung an sich nicht wettbewerbswidrig. Allerdings sei es eine unzulässige "aggressive geschäftliche Handlung", bestimmte Werbung gegen Bezahlung in die Whitelist aufzunehmen. Dem folgte der BGH nun nicht.

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