Es gibt zu viele Daten und zu wenig Beamte. Laut Richterbund und Polizeigewerkschaft sind die geforderten strengen Kontrollen von Online-Durchsuchungen nicht durchführbar.

Nach Einschätzung von Richterbund und Polizeigewerkschaft sind die Strafgerichte mit den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen überfordert. "Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet. Es wäre illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen anfallen würden", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, der Neuen Osnabrücker Zeitung.

CDs, iStock

Riesige Mengen an Daten müssen bei Online-Durchsuchungen künftig durchgesehen werden, damit keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. (© Foto: iStock)

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Datenschützer gehen davon aus, dass die Online-Durchsuchungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden können. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy rechnet sogar nur mit einer einstelligen Zahl von Online-Durchsuchungen pro Jahr. "Das ist kein Masseninstrument, sondern ein Instrument unter vielen anderen", sagte der SPD-Politiker.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die heimliche Ausspähung privater Computer mit strengen Verfahrensvorschriften flankiert wird. Ein Richter muss die Online-Razzia genehmigen, ein anderer Beamter muss die kopierten Dateien im Nachhinein auswerten, um miterfasste höchstpersönliche Daten herauszufiltern. "Wenn die Justiz das zusätzlich leisten soll, muss die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen", forderte Frank. Derzeit würden in Deutschland aber 4000 Richter und Staatsanwälte fehlen.

Tausende Daten-CDs

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg: "Wenn Gerichte bei Online-Durchsuchungen zur Kontrolle dazwischen geschaltet werden sollen, dann müssen dafür ausreichend Richter bereit gestellt werden." Gerade bei Ermittlungen gegen Terrorverdächtige sei Eile geboten. "Allein im Fall der Sauerländer Terrorzelle sind 2,3 Terabyte Daten gesichert worden, was mehr als 3000 CDs entspricht", sagte Freiberg.

Er mahnte auch eine rasche gesetzliche Regelung an und warnte vor einem erneuten Streit in der Koalition. Es sei von Union und SPD ohnehin fahrlässig gewesen, das entsprechende BKA-Gesetz so lange zu verzögern. "Man hätte es längst verabschieden können, dann bräuchte man es jetzt nur um die Befugnis zur Online-Durchsuchung zu ergänzen."

Der Deutsche Anwaltverein sieht im Karlsruher Urteil eine Absage an die Gesetzespläne von Innenminister Wolfgang Schäuble für das Bundeskriminalamt. Präsident Hartmut Kilger sagte: "Wolfgang Schäubles Pläne sind nicht unmöglich geworden, aber sie lassen sich jetzt deutlich schwerer durchsetzen." Das Gesetz sei nicht wie geplant umsetzbar.

Die Koalition will die Online-Durchsuchungen nun rasch regeln. "Wir sind uns einig, dass wir auf dieser Grundlage sehr zügig einen Regierungsentwurf erstellen werden", sagte Schäuble am Mittwoch.

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(dpa/ap/mia)