Was dürfen ARD und ZDF im Internet? Dem aktuellen Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages nach werden die Sender ihre Online-Angebote nicht sonderlich beschränken müssen.
Was dürfen ARD/ZDF im Internet? Die Frage soll der Staatsvertrag klären, und das verlangt auch eine Gegenüberstellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkinteressen und der Interessen der Zeitschriften- und Zeitungsverleger, die mit Online-Portalen den Rückgang von Auflage auffangen wollen.
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Dem aktuellen Referentenentwurf zufolge werden ARD und ZDF sich bei der elektronischen Presse nicht sehr beschränken müssen. Einerseits wird erklärt, dass ihnen elektronische Presse verboten ist. Andererseits wird die Definition dieser elektronischen Presse so allgemein gefasst, dass offenbar nur das Abbild eines Printproduktes, das E-Paper, tabu ist (elektronische Presse: "journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote aus Text und Bild, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen").
Das heißt dann, dass die gebührenfinanzierten Rundfunk-Anstalten auf ihren Online-Seiten, etwa tagesschau.de, auch aktuelle Textinformationen (News, Reportagen, Kommentare) sendungsbegleitend einspeisen dürfen - so wie sie im Onlineangebot der Zeitschriftenverlage und Zeitungen selbstverständlich sind.
Print-ähnliche Gestaltung kein Maßstab
Intern verbreiten Intendanten und Justitiare gerne, dass sie gar nicht motiviert seien, den Portalen von Zeitschriften und Zeitungen Konkurrenz zu machen. Doch verzichten wollen sie auf elektronische Presse nicht - weder sendungsbegleitend noch sonst. Mit einem entsprechenden Konzept, das den öffentlich-rechtlichen Auftrag, die Finanzierbarkeit und eine positive Marktbewertung attestiert, sind auch nicht sendungsbezogene Textinhalte ins Online-Angebot von ARD und ZDF integrierbar.
Die Verleger wollen aber auf keinen Fall hinnehmen, dass print-ähnliche Gestaltung der Maßstab dafür sein soll, was ARD und ZDF verboten ist. Sie sprechen von einer "realitätsfern engen Definition". Die Bestimmung löse "den Anspruch einer Begrenzung staatlich finanzierter Online-Presse nicht ein".
Tatsächlich ist die Konstruktion mit dem merkwürdigen Begriff "elektronische Presse" das Ergebnis schwieriger Verhandlungen. Zunächst war im Gespräch, generell von allen Online-Angeboten einen Sendungsbezug zu verlangen. Doch die öffentlich-rechtlichen Manager fürchteten um die Attraktivität ihrer multimedialen Plattformen, auf denen sie das jugendliche Publikum, das ihnen beim herkömmlichen Fernsehen weggelaufen ist, wieder auffangen möchten.
Was die Verleger wollten, war eine Unterscheidbarkeit. Ein ARD- oder ZDF-Angebot im Internet sollte eher video-lastig aufgebaut sein - anders als die Print-Ableger im Netz, die eine textzentrierte Anmutung auf ihren Eingangsseiten pflegen. Die Verleger sehen nun sogar einen Angriff auf die Pressefreiheit: Die Definition von elektronischer Presse sei so eng, argumentieren sie, dass noch nicht einmal die Online-Angebote der Verlage darunter fielen. Somit werde der gesamten Online-Presse die Berufung auf die Pressefreiheit "politisch wie rechtlich erschwert oder gar abgeschnitten". Dann wäre die Frage theoretisch tatsächlich eine andere: Was darf die Presse noch im Internet?
(SZ vom 11.06.2008/cag)
Rekord in Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ich glaube, viele Leute begreifen das Ausmaß der Einschränkung der "Dauer der Zugänglichkeit" noch nicht!
Hallo das ist Zensur!
Stellt Eure Fragen über abgeordnetenwatch.de direkt an Frau Merkel im Forum Bürgerrechte und Demokratie!
Wehrt Euch gegen diese Zensur!
Man sollte schon sehr vorsichtig mit seinem Urteil sein. Zunächst ist offenbar der Referenten-Entwurf juristisch so verklausuliert, dass er von Nichtjuristen in seiner Tragweite kaum zu durchschauen ist. Hinzu kommt die Frage, wer bitte sehr bei diesem Referenten-Entwurf mitgewirkt hat. Vielleicht die Bertelsmann-Stiftung, mit Sicherheit aber der Journalistenverband. Der verlangt, dass die ÖR keine Print ähnliche Gestaltung vornehmen dürfen. Im Gegenzug benutzt man aber fleißig Video-clips. Das scheint mir eher scheinheilig. Sicher ist es richtig und demokratisch, wenn beide Seiten ihre Wünsche darlegen. Nicht demokratisch legitimiert wäre es allerdings, wenn von Interessen-Verbänden Leute an dem zur Diskussion stehenden Entwurf mit geschrieben hätten. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, bei der letzten Wahl um meine Stimme gegenüber solchen korrupten Machenschaften gebeten worden zu sein.
Ich kann mir schon vorstellen auf was das hinausläuft: Alle, die einen Internetzugang besitzen, hätten dann auch die - theoretische - Möglichkeit, sich die entsprechenden Sendungen der öffentlich-rechtlichen anzusehen. Folglich werden in Zukunft GEZ-Gebühren für alle Internetbenutzer fällig, die in der Höhe den Fernsehgebühren entsprechen. Bisher waren lediglich Gebühren in Höhe der Radiogebühren fällig.
Wohlgemerkt: es reicht die bloße Möglichkeit, sich die Sendungen ansehen zu können, ob man sich den täglichen Schwachsinn aber tatsächlich antut, ist für die Erhebung der GEZ-Gebühren ohne Belang.
Wahrscheinlich laufen den öffentlich-rechtlichen Rundkunkanstalten die Gebührenzahler in Scharen davon - wenn wundert's bei diesen Programminhalten - und man sucht neue Mittel und Wege, diese Verluste zu kompensieren.
Ich habe übrigens seit eineinhalb Jahren zuhause nicht mehr ferngesehen. Und ich vermisse gar nichts.
...und dann bekomm ich für meine Gebühren also ein so grandioses Angebot wie Brisant, Marienhof, Verbotene Liebe,.... Super. Das Ganze dann auch mit Werbung umrahmt + Gebühren.
Ich finde, dass wenn es schon öffentliche Gelder gibt, das Programm auch anspruchsvoll sein muss (Phoenix, ARTE, usw...). Also bitte Gebühr für Qualität!!!!
@janku Werner: Dort hab ich als Konsument jedoch andere Moeglichkeite.
1. Habe ich die Wahl, wem ich das Geld in den Hals werfe.
2. Sehe ich es nicht ein GEZ-Gebuehren zu entrichten, aufgrund der Tatsache einen Fernseher oder PC zu besitzen.
Paging