NSA-Überwachung:Frevel gegen den Rechtsstaat

Illustration zur Datenspionage

Netzwerkkabel stecken in einem Serverschrank in einem Büro in Schwerin. Gegen die Überwachung unserer Daten hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden des NSA-Skandals kaum etwas unternommen.

(Foto: dpa)

Datenschutzlos, das sind die Bürger in Deutschland. Vor allem die US-Geheimdienste durchlöchern und vergiften das Recht auf Privatheit nach Belieben. Doch der Bundesregierung fällt nichts Besseres ein, als zu lamentieren. Diese Untätigkeit ist verstörend.

Kommentar von Heribert Prantl

Vor 30 Jahren gab die Post eine Sonderbriefmarke heraus, auf der "Rettet den Wald" stand. Auf der Marke war eine Uhr zu sehen, die vier vor zwölf zeigte. Dahinter sah man ein erbarmungswürdiges Gehölz; ein paar Nadelbäume, dazwischen dürre Baumskelette: das Waldsterben! Es war damals eines der drängendsten Umweltthemen. Ein Drittel des deutschen Waldes galt als geschädigt. Die Politik reagierte mit drastischen Gesetzen zur Luftreinhaltung. 2003 konnte Bundeslandwirtschaftsministerin Künast dann das Ende des Waldsterbens verkünden.

Das "Datensterben" von heute, also das Sterben der Privatheit und des Datenschutzes, ist noch schlimmer und gefährlicher, als das Waldsterben es je war; man sieht dieses neue Sterben nicht, man kann es nicht anfassen; vielleicht auch deshalb wird dagegen weit weniger getan als damals - nämlich fast nichts.

Die Privatheit von Kommunikationsdaten ist nicht nur gefährdet, sondern beseitigt. Die Vertraulichkeit und Integrität der informationstechnischen Systeme, die das Bundesverfassungsgericht 2008 als Grundrecht ausgerufen hat, gibt es nicht mehr. Die Geheimdienste, zumal die der USA, durchlöchern und vergiften diesen Schutz nach Belieben. Wie lange das schon so geht, ist nicht bekannt. Aufklärung könnte die Vernehmung des Edward Snowden geben. Er hat vor gut einem Jahr den globalen Zugriff der Geheimdienste auf private Daten aufgedeckt. Und seit genau einem Jahr gewährt ihm Moskau Asyl vor der Verfolgung durch die USA.

Ein Jahr Debatte über Snowden - und kein Schutz der Grundrechte

In dieser Zeit bestand die deutsche Politik der Aufklärung des Datenspionage-Skandals vor allem im Streit darüber, wie mit dem Aufklärer Snowden verfahren werden soll: Asyl? Aufenthalt? Freies Geleit? Vernehmung in Moskau? Oder gar nichts von alledem?

Der Streit darüber ersetzte die Maßnahmen zur Abwehr der Grundrechtseingriffe. Bisweilen konnte man den Eindruck haben, die offizielle Politik betrachte die Angelegenheit nicht als aufzuklärenden Großskandal, sondern als lästige Entdeckung, die besser nie gemacht worden wäre, weil sie die numinosen Beziehungen zu den USA stört.

Bisweilen schien es so, als gelte den deutschen Staatsgewalten nicht die US-Spionage, sondern deren Aufdeckung als der eigentliche Skandal - und als könne man die Grundrechtsgefährdung dadurch beseitigen, dass man sie herunterspielt. Erst leugnete die Bundesregierung (es war die schwarz-gelbe) den Großzugriff auf Daten und Grundrechte. Dann räumte sie ihn ein wenig ein, erklärte ihn aber für beendet. Die nächste Bundesregierung, die schwarz-rote, räumt ihn zwar ein und lamentiert, tut aber nichts dagegen.

Der BND ist offenbar schutzwürdiger als die deutschen Bürger

Gegen die Stationierung von Abhöranlagen in Botschaften hätte sie, zum Beispiel, vor dem Internationalen Gerichtshof klagen können; man wagt es nicht. Mit langer Verspätung hat die Kanzlerin vor kurzem den Geheimdienst-Residenten der USA in der Bundesrepublik aus dem Land komplimentiert. Das ist ein Symbol, eine Briefmarke mit kleinem Gebrauchswert. Aber auch dies war keine Reaktion auf die Ausspähung der Bürger, sondern eine Reaktion darauf, dass sich die USA einen Spion beim deutschen Geheimdienst hielten. Offenbar ist der BND schutzwürdiger als die deutschen Bürger.

Die Bürger sind datenschutzlos. Die Datenschutzgesetze sind zwar in Kraft, haben aber nicht die Kraft, die laufenden US-Zugriffe abzuwehren. Es gibt die Strafgesetze, die vor digitaler Inquisition schützen sollen. Aber sie werden nicht eingesetzt, weil sie angeblich gegen den US-Geheimdienst nicht richtig greifen. Der Generalbundesanwalt ermittelt peripher, nur wegen des Abhörens des Handys der Kanzlerin. Dieses wird, das hat der US-Präsident zugesichert, nicht mehr abgehört.

Die Untätigkeit der Bundesregierung ist verstörend

Weitere Zusicherungen gibt es nicht. Weitere Ermittlungen auch nicht. Die Vorschläge von Experten zum Aufbau eines sicheren EU-Internets gelten der Regierungspolitik offenbar als wirres Zeug. Kurzum: Die staatlichen Handlungs- und Schutzpflichten für die Kommunikationsgrundrechte werden missachtet, die Garantie des Grundgesetzes für "angemessene und ausreichende Telekommunikation" wird nicht eingelöst.

Die Aktivitäten der Bundesregierung gehen über ein Lamento nicht hinaus. Die Untätigkeit ist verstörend. Sie hat vielleicht damit zu tun, dass der BND im Ausland bei der Datenspionage so agiert, wie es der US-Geheimdienst in Deutschland tut. Das führt wohl zum Ringtausch von Daten. Der BND lässt sich Daten, die er in Deutschland nicht erheben darf, von den Amerikanern geben und gibt dafür seine Erkenntnisse weiter, die er unkontrolliert im Ausland gewonnen hat. Miteinander verspeist man die Früchte des jeweils unrechtmäßigen Tuns. Ein solches Gelage ist ein Frevel wider den Rechtsstaat.

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