Niederlage vor Gericht:Telekom will offenbar Drosseltarife nicht mehr "Flatrate" nennen

Ein Gericht hatte entschieden, dass die Bezeichnung "Flatrate" und eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit einander ausschließen. Die Telekom reagiert Medienberichten zufolge nun mit einer Umbenennung der entsprechenden Tarife. Verbraucherschützern reicht das jedoch nicht.

Die Deutsche Telekom will Medienberichten zufolge DSL-Pauschaltarife mit Volumenbegrenzung nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen. Sie folgt damit einem Urteil des Kölner Landgerichts, das dem Konzern verboten hatte, das Übertragungstempo bei DSL-Flatrates ab einem bestimmten genutzten Datenvolumen zu drosseln. Die Telekom verzichte auf eine Berufung gegen das Urteil von Ende Oktober, berichten die Rheinische Post (Samstagausgabe) und das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Unternehmenskreise. Mit dem Verzicht auf die Bezeichnung Flatrate könnte die Telekom damit ihre umstrittene Tempo-Bremse im Festnetz-Internet retten wollen.

Ein Telekom-Sprecher wollte die Berichte am Samstag nicht kommentieren. Er verwies auf eine für Montag geplante Pressekonferenz mit Deutschland-Vorstand Niek Jan van Damme. Die Telekom will dann erläutern, wie sie nach dem Kölner Urteil weiter vorgeht. Das Gericht hatte dem Unternehmen für die als "Flatrate" verkauften Tarife "Call&Surf" und "Entertain" die Drosselung untersagt.

"Wir wollen transparenter und kundenfreundlicher werden"

Die Telekom will den Berichten zufolge künftig einerseits DSL-Tarife mit klar definierten Obergrenzen beim Datenvolumen für ungebremste Verbindungen vermarkten. Echte Flatrates ohne Volumengrenze soll es weiterhin geben - allerdings zu höheren Preisen. "Wir wollen insgesamt transparenter und kundenfreundlicher werden", heiße es bei der Telekom intern.

Die Anerkennung des Urteils durch die Telekom bezeichnete der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Klaus Müller, in der Rheinischen Post zwar als einen "Sieg für die Verbraucher". Der Anwalt der Verbraucherzentrale, Thomas Brandler, sagte jedoch dem Focus, Telekom-Kunden sollten weiterhin darauf pochen, dass eine monatliche Volumenbegrenzung unwirksam ist, solange ein ursprünglich gebuchter Tarif als Flatrate verkauft wurde.

Die Pläne der Telekom für eine Einschränkung der Surfgeschwindigkeit hatten für viel Wirbel gesorgt, das Unternehmen wurde als "Drosselkom" verspottet. Wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreitet, sollte danach nur noch deutlich langsamer im Netz unterwegs sein. Konzernchef René Obermann hatte die Pläne unter anderem mit Milliarden-Investitionen für den Ausbau der Breitbandnetze begründet, die zurückverdient werden müssten. Kritiker sahen die Netzneutralität gefährdet.

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