Der Bundestag hat den so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle beschlossen. Er verbietet ausdrücklich Privatkopien von illegalen Downloads.
Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP hat der Bundestag am Donnerstag das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Die Grünen enthielten sich größtenteils, die Linke stimmte dagegen. Nach der Zustimmung des Bundesrates soll das Gesetz bereits in der nächsten Woche in Kraft treten.
Illegale Downloads dürfen nach dem neuen Gesetz ausdrücklich nicht kopiert werden. (© Foto: iStockPhoto)
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Die Novelle schränkt die Erlaubnis für Privatkopien weiter ein. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums: "Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt - z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt -, darf er keine Privatkopie davon herstellen."
Keine Bagatellklausel
Eine Bagatellklausel für geringfügige Urheberrechtsverletzungen wurde nicht in das Gesetz aufgenommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte dies in einer Stellungnahme: "Der gelegentliche Privatkopierer wird auch nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden."
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die Pauschalvergütung auf Geräte und Speichermedien. Die Vewertungsgesellschaften und Herstellerverbände sollen die Vergütung miteinander aushandeln.
Neu sind auch Regelungen zur Einrichtung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken, Museen und Archiven sowie zum Versand elektronischer Kopien. So soll der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Für Schulen ist das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht lediglich bis Ende 2008 zulässig.
(sueddeutsche.de)
Eurovision Song Contest
Die Verlags-/Medienlobby hat sich ein Gesetz gekauft!
SPD+FDP+CDU haben mitgeholfen.
Anstatt zu beschließen, dass die (staatlich finanzierten) Arbeiten von deutschen Wissenschaftlern bzw. deren Publikationen frei ins Netz gestellt werden müssen (Stichwort: Open Access), beschließt man, dass deren staatlich finanzierte Forschung von staatlichen Stellen (Bibliotheken, Unis) nochmal für Geld gekauft werden muss und Endnutzer löhnen sollen.
Ein entlarvendes Verständnis von Demokratie und freiem Zugang zu Bildung in diesem unseren Lande.
Wozu eigentlich dann noch die Pauschalvergütung?!?
Es war - so meine ich - nicht anders zu erwarten bei der momentanen parlamentarischen Unfaehigkeitsmehrheit - die Regelungen gehen - wie schon so oft - an den Erfordernissen des Alltags im Schul-, Bibliotheks- und Wissenschaftsbetrieb - speziell in der Nutzung von wissenschaftlicher Fachliteratur - vorbei. Wer die Urheberrechte besitzt, laesst sich fuer deren Nutzung teuer bezahlen. Nicht "Gutbetuchte" bleiben aussen vor bei 30 Euro Kosten pro Aufsatzkopie. Wer nicht in den grossen Staedten lebt, hat keine Chance mehr per Dokumentversand (PDF mit E-Mail) in der "Wildnis" halbwegs auf dem Stand des Wissens bleiben zu koennen. Universitaeten und Bibliotheken sind wohl bald nicht mehr Orte des freien Gedankenaustauschs in Wort und Schrift und Bild? Das Profitdenken geht dann vor ... "Hast Du per RFID-Chip meinen letzten Fachaufsatz - von dem du nur das Abstract frei lesen darfst - schon in den Warenkorb des Verlags XY gelegt?" wird wohl in Zukunft schon zum Standard-Dialog an den Universitaeten gehoeren??? Der freie Zugang von Privatpersonen zu neuen (und auch alten) wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Fachliteratur wird zur Farce durch dieses Gesetz. Money makes the world go around ...
Das passt gut zusammen: die Offenlegung der Mandats-Gelder und dieses Gesetz. Im Sinne der Wähler war dieses Gesetz mal sicher nicht.
Es hat wieder die große Koalition der Ausbeuter - Politiker und ihre Freunde aus der Wirtschaft - zugeschlagen: Es geht nur noch darum, wie man den Leuten schnell viel Geld aus der Tasche zieht.
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