Von Mirjam Hauck

Der Bundestag hat den so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle beschlossen. Er verbietet ausdrücklich Privatkopien von illegalen Downloads.

Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP hat der Bundestag am Donnerstag das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Die Grünen enthielten sich größtenteils, die Linke stimmte dagegen. Nach der Zustimmung des Bundesrates soll das Gesetz bereits in der nächsten Woche in Kraft treten.

Illegale Downloads sind verboten

Illegale Downloads dürfen nach dem neuen Gesetz ausdrücklich nicht kopiert werden. (© Foto: iStockPhoto)

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Die Novelle schränkt die Erlaubnis für Privatkopien weiter ein. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums: "Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt - z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt -, darf er keine Privatkopie davon herstellen."

Keine Bagatellklausel

Eine Bagatellklausel für geringfügige Urheberrechtsverletzungen wurde nicht in das Gesetz aufgenommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte dies in einer Stellungnahme: "Der gelegentliche Privatkopierer wird auch nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden."

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die Pauschalvergütung auf Geräte und Speichermedien. Die Vewertungsgesellschaften und Herstellerverbände sollen die Vergütung miteinander aushandeln.

Neu sind auch Regelungen zur Einrichtung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken, Museen und Archiven sowie zum Versand elektronischer Kopien. So soll der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Für Schulen ist das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht lediglich bis Ende 2008 zulässig.

(sueddeutsche.de)

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