Neues Projekt der Telekom:Einigkeit und Recht und Wlan

Internet für jeden? Mit privater Unterstützung? Die Telekom startet ein entsprechendes Projekt: Bis 2016 sollen bis zu 2,5 Millionen Hotspots entstehen. Dazu sollen private Nutzer einfach ihre Wlans für jedermann zugänglich machen. Juristen sind besorgt.

Von Matthias Huber

Kabelloses Internet für alle. Von allen. Zum Mitnehmen. So in etwa ist ein Projekt der Deutschen Telekom zu verstehen, das an diesem Dienstag unter dem Namen "Wlan to go" startet. Die Idee ist einfach - und bei der Piratenpartei ebenso beliebt wie bei Bürgerinitiativen wie freifunk.net: Inhaber eines DSL-Festnetzanschlusses mit Flatrate öffnen ihr kabelloses Netzwerk und stellen die ungenutzte Bandbreite Passanten und Gästen zur Verfügung. Gratis. Ohne Vergütung für den Anschlussinhaber.

Die Telekom will so gegen die wachsenden Kapazitätsprobleme in den Mobilfunknetzen ankämpfen. Für einmalig 150 Euro oder 5 Euro pro Monat bekommen DSL-Kunden einen speziellen Router. Über diesen werden dann zwei kabellose Netzwerke eingerichtet: Ein privates für den Kunden und seine Familie, und ein öffentliches, einen Hotspot des "Wlan to go". Im Gegenzug darf der spendable Telekom-Kunde kostenfrei selbst die Hotspots anderer Anschlussinhaber nutzen. Für alle, die nicht ihren eigenen Internetanschluss für "Wlan to go" zur Verfügung stellen, werden die Hotspot-Tarife der Telekom fällig - beispielsweise fünf Euro für 24 Stunden.

Das öffentliche Netzwerk wird von der Telekom verwaltet. Eine anonyme Nutzung ist nicht möglich. Damit will die Telekom auch ausschließen, dass die Anschlussinhaber für eventuelle Rechtsverletzungen der Nutzer haften müssen. "Der Kunde trägt kein Risiko", sagt ein Telekom-Sprecher. "Die Nutzer des Wlan-to-go-Hotspots müssen sich mit ihren Daten identifizieren. Missbrauch kann also verfolgt werden."

Carl Christian Müller, Rechtsanwalt in Berlin, ist sich da allerdings nicht so sicher: "Es ist durchaus möglich, dass der Anschlussinhaber durch diese Authentifizierung von Haftungsansprüchen befreit ist", sagt er. Doch die Rechtslage sei sehr unsicher. "Man wird abwarten müssen, ob die Gerichte den privaten DSL-Kunden anstelle der Telekom als Diensteanbieter ansehen. Denn auch dafür spricht einiges." In diesem Fall müsste der DSL-Kunde zwar nicht für den entstandenen Schaden haften. Aber er wäre beispielsweise zur Auskunft über den jeweiligen Nutzer verpflichtet - müsste also Daten herausgeben, die ihm gar nicht vorliegen.

Heimliches Crowdfunding

Für die Telekom bietet das Projekt viele Chancen: Anstatt das existierende Netz von bundesweit etwa 12.000 Hotspots auf eigene Kosten auszubauen, kann der Konzern einen großen Teil der Investition direkt von seinen Kunden tätigen lassen. Bis 2016 sollen durch dieses heimliche Crowdfunding - ein öffentliches Projekt wird durch kleine freiwillige Beiträge vieler Unterstützer finanziert - 2,5 Millionen offene Einwahlpunkte entstehen. Hinzu kommen die weltweit etwa acht Millionen Netze des spanischen Wlan-Betreibers Fon, mit dem die Telekom kooperiert. Dessen Netzwerk soll ebenfalls allen "Wlan-to-go"-Nutzern offenstehen.

Gleichzeitig hofft die Telekom darauf, dass gerade in Ballungszentren die Mobilfunknetze entlastet werden, wenn sich die Nutzer an immer mehr Orten auch per Wlan ins Internet einwählen können. So werden brachliegende Kapazitäten im DSL-Festnetz besser ausgenutzt - und obendrein über die Hotspot-Tarife ein zweites Mal verkauft.

Die Verbindungsgeschwindigkeit im Privatnetzwerk des DSL-Kunden soll unter "Wlan to go" übrigens nicht leiden. Der Internetzugang des Anschlussinhabers erhält vom Router im Zweifelsfall Priorität - solange er etwa einen HD-Film lädt, würde die Geschwindigkeit des öffentlichen Hotspots gedrosselt.

Von 2016 an möchte die Telekom jedoch ihre Flatrates auf volumenbasierte Tarife umstellen. Dann erhalten User nur noch eine bestimmte monatliche Datenmenge in voller Geschwindigkeit. Überschreiten sie diese, wird der Anschluss gedrosselt. Ein Hotspot-Anbieter soll daraus aber keine Nachteile haben. "Ihr privater Wlan-Hotspot und der 'Wlan-to-go'-Hotspot sind zwei getrennte Dinge", sagt der Telekom-Sprecher. Der Verkehr, der so anfällt, werde nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Für den Nutzer, dem von 2016 an die 75-Gigabyte-Begrenzung zu schaffen macht, wäre das eine gute Nachricht. Schließlich könnte er ja auch den öffentlichen Hotspot bei sich daheim nutzen - und so die Volumenbegrenzung umgehen.

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es unter Bezug auf das Nachrichtenportal heise online, dass auch Kunden anderer Festnetz-Anbieter "Wlan-to-go" installieren können. Nach Hinweis eines Sprechers der Telekom ist dies jedoch nicht möglich.

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