Neue Nutzungsbedingungen:Verbraucherzentralen mahnen Facebook ab

Klauseln der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Facebook sollen gegen geltenden Recht verstoßen. (Foto: dpa)
  • Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rügt Facebook. 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen würden gegen geltendes Recht verstoßen.
  • Der Slogan des Netzwerkes "Facebook ist und bleibt kostenlos" sei zudem eine Verharmlosung des eigentlichen Geschäftsmodells.
  • Facebook weist die Beschwerden zurück.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat das Online-Netzwerk Facebook abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstoßen 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Facebook gegen geltendes Recht. Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. "Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden", erklärte der Verband.

Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook. Die Verbraucherschützer werfen Facebook außerdem vor, das eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. "Facebook ist und bleibt kostenlos", heißt es auf der Anmelde-Seite des Netzwerks. "Nutzerinnen und Nutzer zahlen zwar kein Geld für die Benutzung von Facebook. Dafür nutzt Facebook sämtliche Daten der Nutzer und verkauft diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen", erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Informationen über die Nutzer seien für Facebook "bares Geld" wert.

Facebook hat die Beschwerden zurückgewiesen. "Wir sind sicher, dass die Updates (der Nutzerregelungen) den Gesetzen entsprechen", erklärte das Online-Netzwerk. Die Verbraucherzentralen selbst hätten gelobt, dass die Ende Januar in Kraft getretenen Bedingungen einfacher zu verstehen seien. Man sei überrascht, dass sich der Verband auf Bedingungen und Funktionen von Facebook und anderen Online-Diensten fokussiere, die schon zehn Jahre lang gültig seien, etwa die Klarnamenpflicht. Anlass der Abmahnung war die neue Datenschutzrichtlinie, die Facebook zum 31. Januar eingeführt hatte. Datenschützer und Politiker hatten die neuen Regeln deutlich kritisiert.

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