Auch Jugendschutz.net (www.jugendschutz.net/hotline) ist ein guter Ansprechpartner. "Wir schauen uns das gemeldete Webangebot genau an", sagt Glaser. Die Grundfrage ist dann ebenfalls: Enthält die Seite oder das Profil Inhalte, die gegen Gesetze verstoßen. "Wenn wir Unzulässiges festgestellt haben, gucken wir, wer der Anbieter ist" - mit dem Ziel, dass Strafverfahren eingeleitet werden.

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Ist der Anbieter nicht zu ermitteln, wenden sich Jugendschutz.net und die vergleichbaren Instanzen an den Provider, bei dem die Seite gehostet ist. "Sobald er Kenntnis von unzulässigen Inhalten hat, ist er in der Pflicht." Er muss dafür sorgen, dass die Inhalte verschwinden. Bei Providern im Ausland werde auf Basis von deren Geschäftsbedingungen argumentiert: Meist steht darin, man sei für "hate speech" - die Verbreitung von Hass - nicht zu haben. Häufig erfolge dann tatsächlich die gewünschte Reaktion.

Nutzer sollen unzulässige Inhalte melden

In Netzwerken lassen sich Nutzer mit extrem rechter Gesinnung auch bei den Betreibern melden - bei Facebook etwa gibt es dafür einen Button. "Unser Team arbeitet mit Hochdruck daran, Nazi-Inhalte von der Seite zu löschen, und wir ermutigen unsere Nutzer, unzulässige Inhalte zu melden, wenn sie welche finden", sagt Facebook-Sprecher Barry Schnitt.

Auch die Betreiber der Musik-Community Lastfm lassen die Fans von Rechtsrock nicht ungestört gewähren: Sie haben dafür gesorgt, dass etliche Bands und Nutzergruppen nicht mehr erreichbar sind - sicher nicht zuletzt auf Druck vieler Community-Mitglieder, teils offen geäußert im Forum.

Beschwerden haben oft wenig Erfolg

Trotzdem können viele einschlägig bekannte Bands weiter aufgerufen werden und Nutzer lassen nach wie vor in Gruppen das "weiße Europa" hochleben. Das beweist, dass das Problem offenbar noch lange nicht gelöst ist. Hinzu kommt: Viele Neonazis kommunizieren längst nicht mehr mit dem Dampfhammer und vermeiden Unzulässiges.

"Vieles, was sich im Internet findet, ist strafrechtlich nicht relevant, da wird mit viel subtileren Methoden gearbeitet", sagt Stefan Glaser. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Beschwerden in solchen Fällen Erfolg haben, äußerst niedrig.

Doch das muss nicht zur Resignation führen: "Es gibt über das Melden von solchen Inhalten hinaus die Möglichkeit, selbst Stellung zu beziehen - zum Beispiel durch ein antirassistisches Profil in der Community", sagt Glaser. Dann wiederum ist die Chance groß, dass die Rechten erkennen: Ihre Einstellung stößt bei vielen Internetnutzern auf Ablehnung.

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  1. Hass, Hetze, Hakenkreuze
  2. Sie lesen jetzt Provider sind in der Pflicht
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(Alexander Lueck/dpa/cf)