Nahaufnahme:Warum ein Pirat vor dem EuGH für offenes Wlan kämpft

Tobias McFadden sollte 800 Euro zahlen - für ein Album, das er gar nicht heruntergeladen hatte. Nach jahrelangen Prozessen fällt der EuGH ein Grundsatzurteil.

Von Elisabeth Dostert

Tobias McFadden, 41, ist wieder zurück in Gauting. Fast zwei Tage sei er durch Europa "getourt", erzählt er. Am Mittwoch war der Veranstaltungstechniker in Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur mündlichen Verhandlung. Im konkreten Fall geht es darum, wer für Rechtsverstöße über offene drahtlose Netzwerke, sogenannte offene Wlans, haftet.

Anders als in den meisten EU-Staaten, wird nach deutschem Recht der Betreiber des Wlan zur Verantwortung gezogen. Im Fachjargon heißt das Störerhaftung. In McFaddens Fall geht es aber auch um Grundsätzliches. Es geht um die Zukunft offener Wlans generell. Das Urteil trifft viele. McFadden kämpft als Stellvertreter.

Plötzlich soll McFadden 800 Euro zahlen

Die Sache begann 2010 ganz harmlos. Damals saß McFaddens Firma für Licht- und Tontechnik noch in einem Mehrparteienhaus. Sie ist bis heute ein Einmannbetrieb. McFadden macht die Tontechnik für mittlere Veranstaltungen. Das Wlan war eine Art Werbemaßnahme und im ganzen Haus zugänglich.

Dann kam Post von einer Anwaltsfirma, die Sony vertritt. McFadden solle 800 Euro zahlen, weil über sein Wlan auf einer Tauschbörse im Internet ein Musikalbum zum Herunterladen angeboten worden war. Das verstößt gegen das Urheberrecht. Es war das neue Album "Bring mich nach Hause" der Gruppe "Wir sind Helden". "Ich bin noch nicht mal ein großer Fan von denen", sagt McFadden. Er mag eher Neil Young. Das Album war, das konnte er dem Schreiben der Kanzlei entnehmen, am Wochenende heruntergeladen worden. "Da war ich nachweislich gar nicht im Geschäft", sagt McFadden. Er klagte vor dem Landgericht München.

Im Herbst 2014 entschied das Gericht, das Verfahren auszusetzen, um vom EuGH ein paar Fragen klären zu lassen. Etwa die, warum Konzerne wie die Deutsche Telekom oder Vodafone im Telemediengesetz von der Störerhaftung ausgenommen sind und für sie das Providerprinzip gilt. McFadden will genauso behandelt werden wie die Großen. Der EuGH muss auch klären, ob das deutsche gegen EU-Recht verstößt.

Der EuGH war "schon beeindruckend"

In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch wurde McFadden nicht befragt, aber er wollte unbedingt dabei sein, schließlich ist er der Kläger. "Das war schon beeindruckend, die Sicherheitsmaßnahmen, der große Saal, die Dolmetscherkabinen links und rechts." Auch die EU-Kommission habe sich geäußert, McFadden hatte sich klarere Worte erhofft. Am 16. März wird der Generalanwalt dem Gericht seinen Vorschlag unterbreiten, der ein gutes Indiz für den Ausgang des Verfahrens ist. Auf Basis der EuGH-Entscheidung wird das Landgericht München irgendwann den Fall McFadden entscheiden.

Die Gerichte werden klären, wer zu welchen Bedingungen künftig über ein offenes Wlan den Zugang zum Internet bereitstellen kann. Und welche Pflichten er hat. Muss er beispielsweise die IP-Adresse speichern oder wäre das dann schon eine Überwachung, die gegen die E-Commerce-Richtlinie der EU verstößt?

Der Zugang zum Internet ist ein Menschenrecht

McFadden kämpft nicht allein. Die Kosten des Verfahrens trägt die Piratenpartei, der er seit 2009 angehört und für die er seit 2014 als einziger Vertreter im Gemeinderat von Gauting sitzt. "Ich war früher eher ein unpolitischer Mensch, aber dann habe ich mich über die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung geärgert." Die lehnt er ab.

Ein offenes Wlan sei Infrastruktur im Internet, so wie eine Straße im Verkehrswegenetz. "Der Zugang zum Internet ist ein Menschenrecht, eine Form der gesellschaftlichen Teilhabe. Ohne Internet ist man von allem abgeschnitten, auch von Bildung", so McFadden: "Wenn dann auf der Straße einer mit kopierten CDs unterwegs ist, dann kann doch nicht der dafür zur Verantwortung gezogen werden, der die Straße gebaut hat."

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