Immer mehr Menschen holen sich Musik aus dem Internet, nicht aus dem Geschäft. Das kann ein juristisches Nachspiel haben.
CDs? Wer kauft heute noch CDs? Junge Leute jedenfalls kaum noch. Seit 2000 sind die Umsätze mit Tonträgern weltweit um mehr als ein Viertel eingebrochen. Immer mehr Musikfans holen sich die Songs direkt von Tauschbörsen aus dem Internet. Dabei allerdings lauern einige Gefahren.
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Wer seine Musik aus Internet-Tauschbörsen herunterlädt kann ins Visier von Anwälten geraten, die gezielt nach illegalen Filesharern suchen. (© Foto: dpa)
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"Tauschbörsen an sich sind nicht rechtswidrig", sagt Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Man darf dort aber weder urheberrechtlich geschützte Musik zum Download anbieten noch selber herunterladen."
Werden Hits aus den aktuellen Charts kostenlos angeboten, dann "ist das selten legal", so die Expertin. Immer wieder schalten die Musikkonzerne Anwaltskanzleien ein, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Sie versenden Abmahnungen und teils hohe Schadensersatzforderungen. Insbesondere Jugendliche und deren Eltern sind spätestens dann meist damit überfordert.
In einem Faltblatt haben die Verbraucherzentralen einige Tipps zusammengestellt. Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer darin vom Herunterladen kostenloser Songs aus Tauschbörsen ab. "Dort werden in der Regel Musikstücke angeboten, die von den Urhebern nicht zur kostenlosen Verbreitung freigegeben sind", sagt Sievering-Wichers.
Lieber kostenpflichtige Portale nutzen
Alternativen sind kostenpflichtige Portale - die allerdings meist nicht allzu teuer sind. Die Expertin: "Man kann bei verschiedenen Anbietern schon für knapp einen Euro Lieder für den privaten Gebrauch aus dem Internet ziehen."
Andere Portale verlangen eine monatliche Gebühr von etwa zehn Euro für das meist unbegrenzte Herunterladen von Songs. Internetseiten wie www.soundclick.com oder www.jamendo.com stellen Musikstücke kostenlos zur Verfügung.
Nach Angaben der Verbraucherschützer gibt es dort keine Probleme mit dem Urheberrecht. Eine vollständige Liste gibt es unter www.checked4you.de/netzmusik.
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Und wenn das dann rauskommt, gibts bestimmt nicht nur ne Abmahnung über 100, sondern gleich nen richtiges Strafverfahren an den Hals.
... Wege sich zu schützen gegen die Abmahn-Anwälte. Man braucht einen Filesharing-Client, der den Upload unterbindet. Dazu muss man seinen Download.Client entsprechend konfigurieren oder ändern. Der Download ist meines Wissens nicht strafbar(Weiss das jemand genau?), sondern das zur Verfügung stellen von geschützten Werken.
BTW: Wie ich erfahren habe, kann man über die ungesicherte W-Lan-Verbindung des Nachbarn Filesharing betreiben bis zum Abwinken. Da die Staatsanwaltschaft nur die IP-Adresse hat, die der Internet-Provider vergibt, muss der tatsächliche Besitzer des W-Lans die Zeche zahlen. ))c:
Ihre Argumentation ist zwar logisch nachvollziehbar, leider gibt es aber keinen Wettbewerb im Musikmarkt. Dieser ist nicht gewollt - zumindest nicht von der Musikindustrie. Die MI will einen Monopolmarkt, auf dem sie die Preise bestimmen kann. Schon vor 10Jahren hieß es "die CD ist zu billig, sie sollzte mind. 50DM kosten". Ein für damalige Verhältnise unglaublicher Preis. Heute kostet sie tatsächlich so viel und die Verkäufe gehen in den Keller. Eine meines Erachtens logische Entwicklung. Nun stimme ich Ihnen auch zu, daß es einen Wettbewerb um die beste und günstigste Platform im Internet geben sollte und das es nicht Aufgabe des Kunden sein kann zu eruieren, ob eine Platform legitimiert ist. Hier müsste aber die Politik die Rahmenbedingungen endlich zugunsten der Künstler und zum Nachteil der Verwerter ändern. Nichts dergleichen ist absehbar. Die Verwerter spannen die Künstler vor ihren eigenen Karren und verschärfen somit die Situation.
Ihre Lösung alle Ports auser dem HTTP-Port 80 zu sperren ist illusorisch und unsinnig. Denn diese Ports sind ja nur Nummern auf denen Kommunikation stattfindet. Man kann genausogut über Port 80 Filesharing betreiben. Zudem würde diese "Lösung" zu zensur und weiterer Monopolisierung der Netze führen. Netzneutralitaät ist immens wichtig, aber das verstehen leider nur Techniker...
Also das die Tauschboersen illegale Waren anbieten ist klar. Das man das wissen sollte auch. Das man deswegen verklagt wird auch.
Aber was ist mit Paysites?
Es gibt Seiten die fragen fuer Musik bis zu 2 oder 3EUR(T-Online ist einer der allerteuersten)
Es gibt Seiten die fragen 1EUR
Es gibt Seiten die fragen 1Dollar
Es gibt Seiten die fragen 0.5Dollar
runter bis 0.20 Dollar
Es gibt eigentlich alle Preise im Bereich 0.2 USD bis 4 USD
Abzocke gibt es im Inet ueberall, ein Anbieter von 4USD/Lied kann durchaus ein Betrueger sein(kann ich nicht wissen)
ein Anbieter von 2USD/Lied kann legal sein
1USD auch
0.5USD vielleicht auch?
Angenommen 0.2 die untere Preisspanne ist nicht legal, wo hoert dann legal und illegal auf? Ich bin ja kein nutzer von Gratisware, sondern Zahle und nutze nur Konkurenz und Marktwirkung aus des Internets. Das der eine Anbieter dem anderen unterbietet ist ja eine logische Folge. Die Grenze zwischen legal und Illegal ist da fuer ein normalen Nutzer nicht zu erkennen. Ist 0.80USD ein legaler Song, aber 0.79USD nicht?
Ist ein Server in Russland legal, oder nicht?
Wer versteckt sich hinter 194.34.36.219 ist das ein amerikanischer Host, deutsch, russisch, chinesisch? Klar kann man das ausfindig machen. Das ist aber nicht die aufgabe eines Internetnutzers. Wenn ein Internetnutzer ein Song downloaded von eine Paysite, darf er annehmen das es legal ist, er zahlt ja dafuer! Und wenn er sich das guenstigste Angebot aussucht nenne ich das Marktwirkung und Konkurrenz.
Ich habe auch noch nicht davon gehoert das man diese Menschen verklagt, sondern wirklich Menschen verklagt die "gratis" runterladen..Denn da ist offensichtlich was nicht in Ordnung. Daher wuerde ich einfach mal sagen:"Sperrt alles ausser standard browserports..per browsers lassen sich billige Angebote finden, die zwar fragwuerdig, aber nicht eindeutig fuer den Anwender als Illegal oder eben Legal zu erkennen sind" Da duerfte die Anklage des bewussten Raubkopieren extrem schwer werden...
@MaestroRobertus: administratorrechte an computern sind dafür da um eingeschaltet zu werden! soll heißen, ich bestimme welche programme auf dem rechner laufen(gleiche sgilt für internetseiten, die lassen sich auch beschränken, wenns denn sein muss)! damit schränke ich min. 90% die gefahr ein das mein kind illegal via software wie emule, limewire etc. urheberrechte verletzt! die restlichen 10% sollte man dann wohl so gerade noch über die gute alte erziehung und evtl. nen itunes gutschein hinbekommen ;)
Paging