Musik aus dem Netz:Damit das Runterladen kein Reinfall wird

Immer mehr Menschen holen sich Musik aus dem Internet, nicht aus dem Geschäft. Das kann ein juristisches Nachspiel haben.

Marco Völklein

CDs? Wer kauft heute noch CDs? Junge Leute jedenfalls kaum noch. Seit 2000 sind die Umsätze mit Tonträgern weltweit um mehr als ein Viertel eingebrochen. Immer mehr Musikfans holen sich die Songs direkt von Tauschbörsen aus dem Internet. Dabei allerdings lauern einige Gefahren.

Musik aus dem Netz: Wer seine Musik aus Internet-Tauschbörsen herunterlädt kann ins Visier von Anwälten geraten, die gezielt nach illegalen Filesharern suchen.

Wer seine Musik aus Internet-Tauschbörsen herunterlädt kann ins Visier von Anwälten geraten, die gezielt nach illegalen Filesharern suchen.

(Foto: Foto: dpa)

"Tauschbörsen an sich sind nicht rechtswidrig", sagt Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Man darf dort aber weder urheberrechtlich geschützte Musik zum Download anbieten noch selber herunterladen."

Werden Hits aus den aktuellen Charts kostenlos angeboten, dann "ist das selten legal", so die Expertin. Immer wieder schalten die Musikkonzerne Anwaltskanzleien ein, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Sie versenden Abmahnungen und teils hohe Schadensersatzforderungen. Insbesondere Jugendliche und deren Eltern sind spätestens dann meist damit überfordert.

In einem Faltblatt haben die Verbraucherzentralen einige Tipps zusammengestellt. Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer darin vom Herunterladen kostenloser Songs aus Tauschbörsen ab. "Dort werden in der Regel Musikstücke angeboten, die von den Urhebern nicht zur kostenlosen Verbreitung freigegeben sind", sagt Sievering-Wichers.

Lieber kostenpflichtige Portale nutzen

Alternativen sind kostenpflichtige Portale - die allerdings meist nicht allzu teuer sind. Die Expertin: "Man kann bei verschiedenen Anbietern schon für knapp einen Euro Lieder für den privaten Gebrauch aus dem Internet ziehen."

Andere Portale verlangen eine monatliche Gebühr von etwa zehn Euro für das meist unbegrenzte Herunterladen von Songs. Internetseiten wie www.soundclick.com oder www.jamendo.com stellen Musikstücke kostenlos zur Verfügung.

Nach Angaben der Verbraucherschützer gibt es dort keine Probleme mit dem Urheberrecht. Eine vollständige Liste gibt es unter www.checked4you.de/netzmusik.

Damit das Runterladen kein Reinfall wird

Außerdem nutzen viele junge Bands das Internet, um bekannt zu werden - sie stellen ihre Songs dann kostenlos ins Netz. Portale wie www.tonspion.de listen solche Musikstücke auf, die kostenlos für Werbezwecke zur Verfügung stehen.

"Allerdings sollte man bei kostenlosen Angeboten immer prüfen, ob es sich nicht um Abzocke handelt", sagt Sievering-Wichers. In manchen Fällen schließen Nutzer ein kostenpflichtiges Abonnement ab, ohne es zu merken. Insbesondere ist Vorsicht geboten, wenn persönliche Daten oder gar Kontonummern bei der Anmeldung abgefragt werden.

Post vom Anwalt

Trotz aller Vorsicht kommt es vor, dass die Nutzer von Tauschbörsen Post von Anwälten erhalten, die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert sind. Zum Teil hat die Musikindustrie diese beauftragt, gezielt die Tauschbörsen im Internet auf Urheberrechtsverstöße zu durchforsten - was ja auch in deren Interesse liegt. In ihren Schreiben fordern die Anwälte eine Unterlassungserklärung, zum Teil einige Tausend Euro Schadensersatz sowie die Übernahme der Anwaltskosten von über 1000 Euro.

Wer einen solchen Brief erhält, sollte die Unterlassungserklärung in aller Regel nicht sofort abgeben. "Stattdessen sollte man schriftlich eine Fristverlängerung beantragen, um Zeit zu gewinnen", sagt Sievering-Wichers. Eventuell übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen etwaigen Rechtsstreit.

Auf Expertenrat kann man außerdem kaum verzichten. Am besten ist es, einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Den findet man zum Beispiel über die Rechtsanwaltskammern.

Der Anwalt kann dann auch klären, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind. Sievering-Wichers: "Auch wenn die Abmahnung an sich berechtigt ist, so sind die Schadensersatzforderungen und - davon abhängig - die Gebühren des gegnerischen Anwalts oft zu hoch." Bei Bagatellverstößen habe der Gesetzgeber die Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf 100 Euro begrenzt.

Das Informationsblatt der Verbraucherzentrale zu den Downloads im Netz ist im Internet unter www.vz-bw.de/musikdownload erhältlich.

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