Mindestspeicherfrist:Richter lassen Vorratsdatenspeicherung keine Chance

Vorratsdatenspeicherung

Die anlasslose Überwachung bleibt vorerst ausgesetzt.

(Foto: Matthias Balk/dpa)
  • Der Provider Spacenet bekam nach eigenen Angaben vom Verwaltungsgericht Köln Recht und muss die Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen.
  • Auch die Deutsche Telekom muss die Vorratsdaten ihrer Nutzer nicht speichern, entschied ebenfalls das Verwaltungsgericht Köln.
  • Die Vorratsdatenspeicherung bleibt daher wohl weiter ausgesetzt.

Von Marvin Strathmann

In Deutschland gibt es weiterhin keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Der Provider Spacenet aus München muss die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten nicht umsetzen, berichtet das Unternehmen. Demnach habe das Verwaltungsgericht Köln zu Gunsten von Spacenet entschieden. Die Urteilsbegründung steht noch aus.

Eigentlich sollte seit Juli 2017 in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung gelten: Sie verpflichtet Provider, Mobilfunkkonzerne und andere Kommunikationsunternehmen dazu, sensible Informationen zu speichern, etwa wer wie lange mit wem kommuniziert. Diese Daten müssen sie bereithalten, falls Behörden darauf zugreifen wollen; Informationen über den Standort werden vier, andere Daten zehn Wochen gespeichert. Inhalte von Gesprächen werden nicht erfasst, außer bei SMS, da es dort nicht anders möglich ist. Allerdings können Behörden allein durch die Metadaten umfangreiche Rückschlüsse auf die Betroffenen ziehen.

Bereits im Juni 2017 war Spacenet mit einem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen erfolgreich. Das Gesetz sei "mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar", urteilten die Richter und der Münchner Provider musste die Regeln nicht umsetzen. Wenig später zog die zuständige Bundesnetzagentur nach und wollte die Provider allgemein nicht mehr zur Vorratsdatenspeicherung zwingen: Sie setzte das Gesetz quasi aus. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Dezember 2016 eine generelle, anlasslose Massenüberwachung der Bevölkerung verboten.

"Die Bundesregierung muss jetzt umgehend reagieren"

"Wir freuen uns über den Ausgang des Verfahrens und über das Urteil, das ein so richtiges Signal an die gesamte Internetbranche sendet", sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des Branchenverbands Eco, der Spacenet bei der Klage unterstützte. "Wir sehen unsere grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, damit bestätigt. Die Bundesregierung muss jetzt umgehend reagieren und diese kostspielige Odyssee für die Unternehmen beenden."

Auch Sebastian von Bomhard, Vorstand von Spacenet, sieht seine Position bestätigt. "Mit der Vorratsdatenspeicherung kann man zwar Bürger ausspähen, aber sicher keine Terroristen fangen", sagt er.

Auch die Telekom siegt vor Gericht

Auch die Deutsche Telekom muss die Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen, entschied das Verwaltungsgericht in Köln - ebenfalls am Freitag. Laut der Argumentation der Telekom würde die Speicherpflicht gegen EU-Recht verstoßen. Dem folgten die Richter und verwiesen auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen vom Juni 2017. Ein Antrag auf Berufung beim OVG ist möglich, das Gericht ließ auch eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Die Urteile vom Freitag gelten nur für die Telekom (9 K 7417/17) und Spacenet (9 K 3859/16), allerdings könnten auch andere betroffene Unternehmen auf ähnliche Weise gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgehen. Die Bundesnetzagentur prüft nun die Urteile. Die Behörde wird vermutlich weiterhin keine Bußgelder verhängen, wenn Unternehmen die Vorgaben zur Speicherung nicht umsetzen.

Zudem haben mehrere Personen Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt, das eine grundsätzliche Entscheidung zur anlasslosen Datenspeicherung fällen könnte.

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