Microsoft Bing Streetside:Nutzer dürfen vorab "nein" sagen

Microsoft wollte im Gegensatz zu Google vieles besser machen, doch eine Vorab-Widerspruchsfrist für seinen eigenen Kartendienst Bing Streetside lehnte der Konzern bislang ab. Jetzt hat das Unternehmen nachgegeben.

Im heftigen Streit um Panorama-Kartendienste im Internet räumt Microsoft bei seinem neuen Straßenatlas Bing Streetside den Nutzern nun doch eine befristete Vorab-Widerspruchsmöglichkeit ein. Damit solle der gesellschaftlichen Diskussion um die Geodatendienste Rechnung getragen werden, teilte Microsoft am Donnerstag mit.

Kartendienst Bing Map Streetside startet Kamerafahrten

Ein Kamerawagen des Kartendienstes Bing Streetside fährt durch Nürnberg.

(Foto: dapd)

Ähnlich wie bei Googles Kartendienst Street View hatten Datenschützer angemahnt, dass die Nutzer auch vorab eine Möglichkeit haben müssten, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Hausfassaden und Wohnungen einzulegen. "Wir sind bereit, auf die Datenschützer zuzugehen", sagte Ralph Haupter, Chef von Microsoft Deutschland. Eine politische Regelung sei jedoch dringend notwendig. Microsoft halte den Geodatenkodex inklusive der Selbstverpflichtungserklärung der Industrie für einen wesentlichen Maßstab.

Das Unternehmen hatte bereits darauf verwiesen, dass eine Vorab-Widerspruchsfrist sehr aufwendig sei und sie die Erhebung von einer großen Menge an Daten erfordere. "Wir wollen die Bedenken aber ernst nehmen", sagte Haupter. Vor wenigen Wochen hatte Microsoft damit begonnen, die Straßen in deutschen Städten für den Geodatendienst zu befahren und Aufnahmen zu machen.

Nach der Debatte um den Kartendienst des Konkurrenten Google hatte sich Microsoft bewusst mit dem Start seines eigenen Angebots Zeit gelassen. "Wir hatten bereits zwölf Monate gewartet, weil wir es besser machen wollen und die Interessen der Verbraucher und Datenschützer ernst nehmen", sagte Haupter.

In Microsofts Streetside können Nutzer auch unmittelbar nach der Einstellung der Panoramaaufnahmen jederzeit gegen die Veröffentlichung widersprechen.

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