Leistungsschutzrecht:Kartellamt weist Verlagsbeschwerde gegen Google ab

Erfolg für Google: Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen den Internetkonzern einleiten, wie es große deutsche Verlage zuvor gefordert hatten. Es sei nicht erkennbar, dass Google seine Marktmacht missbrauche. Unter Beobachtung steht das Unternehmen dennoch.

  • Das Bundeskartellamt lehnt ein Missbrauchsverfahren gegen Google ab.
  • Beschwerde eingereicht hatten zwölf Verlage, die Google vorwarfen, seine große Marktmacht zu missbrauchen.

Bundeskartellamt will kein Missbrauchsverfahren einleiten

Das Bundeskartellamt wird im Streit deutscher Presseverlage mit Google um die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes kein Missbrauchsverfahren gegen den amerikanischen Konzern einleiten. Die Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zusammen mit der Verwertungsgesellschaft VG Media hatten zwölf Verlage Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt.

Präsident des Bundeskartellamts erklärt die Ablehnung

Der Präsident des Amtes, Andreas Mundt, sagte: "Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen." Das Bundeskartellamt beobachte aber unabhängig von der Beschwerde der VG Media das Verhalten von Google und werde gegebenenfalls die Einleitung eines Kartellverfahrens gegen Google von Amts wegen prüfen.

Warum die zwölf Verlage gegen Google vorgehen

Die Verlage hatten bemängelt, dass sie von Google aufgefordert worden waren, auf die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts zu verzichten und Vergütungsansprüche gegen Google fallen zu lassen. Zu den Beschwerdeführern gehört die Verwertungsgesellschaft Media und zwölf in ihr zusammengeschlossene Verlage. Darunter sind neben Springer (Bild, Welt) und Burda (Focus) auch Verlage von Lokalzeitungen wie Funke (WAZ, Hamburger Abendblatt) oder M. Dumont Schauberg (Kölner Stadtanzeiger, Express).

Leitungsschutzrecht regelt Verwendung von Textausschnitten

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sieht vor, dass Verlage für die Nutzung ihrer Inhalte durch Suchmaschinen und Aggregatoren Lizenzgebühren verlangen können. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Google lehnt es ab, für kleine Textausschnitte, sogenannte Snippets, zu bezahlen. Das neue Recht war im vergangenen Jahr unter dem Protest von Google und Internetaktivisten im Gesetz festgeschrieben worden. Kritiker halten das Gesetz inhaltlich für unklar, etwa weil es keine Angaben macht, ab welcher Textlänge eigentlich Vergütungsansprüche bestehen.

Anmerkung in eigener Sache: Süddeutsche.de hat schon seit langem Regeln festgelegt, wie andere Seiten und Dienste Artikelausschnitte der Webseite nutzen dürfen - sie finden sich unter sz.de/copyright und legen im Kern drei Sätze als Grenze fest. Aggregatoren wie Rivva wurde zugesichert, dass sie weiter Snippets nutzen dürfen. Süddeutsche.de hat sich nicht an der Beschwerde beim Bundeskartellamt beteiligt.

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