Leistungsschutzrecht im Bundesrat:Blockade ohne Mehrheit

Nordrhein-Westfalen will sich an einer Blockade des neuen Leistungsschutzrechtes im Bundesrat nicht beteiligen. Damit ist die Mehrheit für einen vorläufigen Stopp des umstrittenen Gesetzes dahin. Auch SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück bestätigt, dass das Gesetz den Bundesrat passieren wird.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage wird an diesem Freitag wohl ohne weitere Hürden den Bundesrat passieren. Mit dem Gesetz sollen kurze Ankündigungstexte, etwa von Nachrichtenseiten wie Süddeutsche.de, von News-Aggregatoren wie Google nur noch gegen Lizenzgebühren verwendet werden dürfen. Gegner des Gesetzes hatten sich Hoffnungen gemacht, dass es in der Länderkammer noch gestoppt werden könnte. Dort haben SPD, Grüne und Linke eine Mehrheit.

Diese Hoffnung ist jetzt zunichte. Am Morgen erklärte die nordrhein-westfälische Ministerin für Bundes- und Europa-Angelegenheiten sowie Medien, Angelika Schwall-Düren, dass das rot-grün regierte Land NRW einer Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat nicht zustimmen werde. Diesen Antrag wird voraussichtlich das Land Schleswig-Holstein stellen, in dem die SPD mit den Grünen und dem SSW regiert. Sicher ist das aber erst am Freitagmorgen. Ohne NRW fehlt eine eigene Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Schwall-Düren erklärte, NRW stehe mit seiner Haltung nicht alleine da.

Am Abend werden sich die SPD-regierten Länder zusammensetzen und das weitere Vorgehen besprechen. Voraussichtlich wird lediglich ein Entschließungsantrag verabschiedet werden, in dem die Kritik am neuen Leistungsschutzrecht zusammengefasst wird.

"Große handwerkliche Fehler"

Schwall-Düren sagte, das Gesetz beinhalte "große handwerkliche Fehler". Es besage etwa, dass "kleinste Textausschnitte" nicht unter die Lizenzregeln fallen sollen. Es sei allerdings nicht klar, was damit gemeint sei. Sie forderte zudem, dass Journalistinnen und Journalisten als wahre Urheber der Textausschnitte angemessen vergütet werden müssten. Schwall-Düren fordert zwar, das Gesetz müsse "grundlegend überarbeitet" werden. Eine Blockade des Gesetzes werde NRW aber nicht mitmachen.

Die Bündnisgrünen im Bundestag sind überrascht von der Haltung. Deren Netzpolitiker Konstantin von Notz äußerte gegenüber SZ.de die vage Hoffung, dass "eine solche Zwischenmeldung nicht das Ende der Diskussion" sei. "Ich würde mir wünschen, dass sich NRW da noch einmal neu orientiert. Es ist ein schlechtes Gesetz und es wird mehr Schaden anrichten als es Gutes tun wird."

Die neuen Regeln sind in einem sogenannten Einspruchsgesetz festgelegt. Der Bundesrat kann zwar den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort Änderungen zu erreichen. Die können aber vom Bundestag mit der Mehrheit der schwarz-gelben Regierungskoalition wieder abgewiesen werden.

Auf die lange Bank

Es bliebe noch eine Möglichkeit, das Gesetz zu verhindern: In dem die rot-grüne Mehrheit im Vermittlungsausschuss es dort auf die lange Bank schiebt - bis über die Bundestagswahl hinaus. Dann wäre das Gesetz verfallen. Das sei jedoch eine "rein taktische Verzögerung", erklärte Schwall-Düren. Die sei nicht im Sinn des Landes NRW.

Ein Grund für das Verhalten von Nordrhein-Westfalen könnte darin liegen, dass dort große Presseverlage wie der WAZ-Konzern beheimatet sind. Die Verleger machen derzeit erheblichen Druck, dass das Gesetz zustandekommt. Sie erhoffen sich davon Mehreinnahmen.

Bundespolitiker von SPD und Grünen hatten sich in der Vergangenheit zuversichtlich gezeigt, dass das Gesetz im Bundesrat scheitern werde. In den Ländern aber ist das Gesetz längst nicht so kontrovers diskutiert worden wie im Bund. Dort ging es bisher lediglich um Änderungswünsche, weniger darum, es in Gänze zu Fall zu bringen.

Update von 15.20 Uhr: Das Leistungsschutzrecht wird am Freitag den Bundesrat passieren. Das bestätigte inzwischen auch der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Das Gesetz sei lediglich ein Einspruchsgesetz und könne daher wegen der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht aufgehalten werden. Die von Schwall-Düren erwähnte taktische Möglichkeit, das Gesetz auf die lange Bank zu schieben und dann verfallen zu lassen, kommt für Steinbrück also nicht in Frage.

"Es gibt keine Aussichten auf ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren", sagte Steinbrück, der zugleich Befürchtungen hegte, das Gesetz werde für "Chaos sorgen". Sollte Rot-Grün nach der Bundestagswahl die Mehrheit stellen, werde ein überarbeitetes Leistungsschutzrecht zu den ersten Maßnahmen gehören, kündigte Steinbrück an.

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