Leistungsschutzrecht für Verlage:Lex Google - jetzt überarbeitet

Die Idee der Regierung: Journalistische Inhalte und Angebote von Verlagen sollen im Internet besser geschützt werden. Doch der erste Entwurf für ein Gesetz über das sogenannte Leistungsschutzrecht wurde von Bloggern und Internetaktivisten heftig kritisiert. Jetzt hat die Regierung nachgebessert. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Mirjam Hauck und Oliver Klasen

Drei Jahre hat die schwarz-gelbe Regierung für ihren Gesetzentwurf zum sogenannten Leistungsschutzrecht gebraucht. Schon im Koalitionsvertrag von 2009 war das Projekt aufgelistet. "Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler", hieß es dort.

Das Leistungsschutzrecht soll die Position der Presseverlage im Internet stärken. Ihre Erzeugnisse sollen besser geschützt und an den Erlösen aus kommerzieller Verwertung sollen sie angemessen beteiligt werden.

Doch es dauerte lange, bis das Bundesjustizministerium das Gesetz ausgearbeitet hatte. Ein erster Entwurf wurde im Juni von vielen Seiten heftig kritisiert - sowohl von Internetaktivisten und Bloggern als auch von Suchmaschinenanbietern wie Google und auch aus den Reihen der Koalition selbst.

Jetzt hat die Regierung nachgebessert und einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, der an diesem Mittwoch am Kabinett beschlossen wurde. Was sich durch das neue Gesetz ändert. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist das Leistungsschutzrecht?

Das Leistungsschutzrecht ist Teil des Urheberrechts, mit dem sämtliche Werke geistigen Eigentums, also etwa Texte, Musikkompositionen oder fotografische Arbeiten geschützt sind. Dabei gehört das Leistungsschutzrecht zu den sogenannten verwandten Schutzrechten, die dann greifen, wenn das Produkt oder die Arbeit nicht im engeren Sinne als das "Werk eines Urhebers" begriffen werden kann, aber dennoch ähnlich wie nach dem Urheberrecht geschützt ist.

Für einige künstlerische Erzeugnisse wie etwa Tonträger oder Filme gibt es bereits ein solches Leistungsschutzrecht. Bei den Presserzeugnissen - wie etwa Zeitungsartikeln im Netz - gab es nach Meinung der Verlage allerdings bisher eine Gesetzeslücke. Mit dem neuen Leistungsschutzrecht sollen nun auch Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Geld dafür verlangen können, wenn ihre Online-Artikel und andere Beiträge kommerziell genutzt werden.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Im Gesetzentwurf heißt es: "Heute sehen sich Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht."

Die Regierung plant nun, die Presseverlage an dieser Wertschöpfung zu beteiligen. Die Verlage erhalten mit dem neuen Gesetz das alleinige Recht, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Andere Anbieter, die Verlagsinhalte gewerblich nutzen, sollen künftig Lizenzgebühren dafür zahlen. Auch sollen die Verlage das Recht erhalten, die Unterlassung unerlaubter Nutzungen zu verlangen.

Das Gesetz wird oft "Lex Google" genannt. Warum?

Das neue Gesetz zum Schutz von Presseerzeugnissen zielt vor allem auf Suchmaschinen - und Google ist in diesem Wirtschaftszweig weltweit der mächtigste Anbieter. Mit seinen Werbeangeboten hat das Unternehmen im vergangenen Jahr Milliardensummen verdient.

Allerdings ist nach einer Erhebung der Unternehmensberatung TRG der Anteil an Presseerzeugnissen in der Google-Websuche relativ überschaubar: Inhalte von Medienverlagen machen demnach nur etwa 7,5 Prozent aller Einträge in den Suchergebnissen aus. Wahrscheinlich verdiene Google "den überwältigenden Großteil seines Geldes in Deutschland ohne die Mithilfe deutscher Presseverleger", heißt es in der Studie.

Pikant ist allerdings, dass nicht nur Google verdient, wenn Verlagserzeugnisse in den Suchergebnissen auftauchen, sondern indirekt auch die Verlage selbst. Denn selbst die bescheidenen 7,5 Prozent bedeuten Millionen von Klicks, denn User werden über die Google-Suche mittels kleiner Textauszüge, den sogenannten "Snippets", auf Artikel gelenkt, die sie sonst vielleicht nicht besuchen würden. Das erhöht die Reichweite auf diesen Nachrichtenseiten und damit auch die Werbepreise. Sie sind nach wie vor die einzige Geldquelle vieler Verlage im Netz.

Wie Privatleute und Blogger betroffen sind

Sind Blogger und Privatleute auch betroffen?

In ersten Entwürfen aus dem Justizministerium war davon die Rede, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen müssen. Dies ist in dem neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen. Blogger sollen wie Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer auch künftig nichts zahlen, wenn sie auf ihren Homepages und in Blogs journalistische Texte benutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen.

Nach dem jetzt im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sollen Lizenzgebühren nur "die Anbieter von Suchmaschinen" bezahlen sowie die Anbieter von ähnlichen Diensten im Netz, "die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten". Das Letzteres träfe etwa News-Aggregatoren, die Inhalte verschiedener Nachrichtenseiten in einem Webangebot sammeln.

Was sagen die Kritiker des neuen Gesetzes?

Der Hauptbetroffene des neuen Gesetzes, Google, warnt vor schwerwiegenden Folgen. "Dieser systemfremde und weltweit beispiellose Eingriff in die Architektur des Internets würde dem Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland schweren Schaden zufügen." Google leite pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiter, die diese für sich nutzen können, sagt Google-Sprecher Kay Oberbeck. Außerdem habe das Unternehmen im Jahr 2011 mehr als sieben Milliarden US-Dollar an diese Partner ausgeschüttet.

Auch der Internet-Brachenverband Bitkom sieht für das geplante Gesetz keine Notwendigkeit. Ähnlich wie Google befürchte man einen schweren Schaden für die Innovationsfähigkeit der deutschen Internetwirtschaft, erklärte deren Präsident Dieter Kempf. Viele Medienhäuser hätten sich zwar auf den digitalen Wandel eingestellt und erwirtschafteten heute substanzielle Gewinne im Internet - nur eben nicht im Geschäft mit Texten. "Die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts wird das nicht ändern, sondern zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten führen."

Kritische Stimmen zum neuen Gesetz versammeln sich auf der Website der Initiative gegen ein Leistungschutzrecht (Igel), zu der sich fast 50 Verbände, Blogs und Projekte zusammengeschlossen haben. So schreibt dort Christian Personn, Chefredakteur des Mediendienstes "text intern", dass Verlagsinhalte bereits über das Urheberrecht ausreichend geschützt seien. Ansprüche an Suchmaschinen oder Aggregatoren könnten die Verlage auch ohne Leistungsschutzrecht aushandeln, ein umfassenderes Gesetz sei eine Gefahr für den demokratischen Diskurs im Netz.

Auch die Opposition im Bundestag äußerte sich kritisch. Die SPD forderte die Regierung auf, das "unsinnige Vorhaben" zurückzuziehen. Die Pläne führten zu einer Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien des Internets, erklärten die netzpolitischen Sprecher Björn Böhning und Lars Klingbeil. Problematisch sei vor allem, dass bereits kleine Teile von journalistischen Texten explizit geschützt werden sollen. Für Grünen-Vorstandsmitglied Malte Spitz iist die Kabinettsentscheidung "ein Zeugnis politischer Ignoranz". Der Beschluss sei rückwärtsgewandt und bediene "einseitig die Interessen weniger Unternehmen".

Was sagen die Befürworter?

Die Verbände der Zeitungs- und der Zeitschriftenverleger - BDZV und VDZ - begrüßen den Gesetzentwurf. Er sei notwendig, um die gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten besser schützen zu können. Im digitalen Zeitalter sei ein solches Recht unverzichtbar.

Auch der Bundesverband der Freiberufler sieht die überarbeiteten Pläne zur Bezahlung von Verlagsinhalten im Internet auf dem richtigen Weg. "Nach unserer Lesart ist der vorgelegte Gesetzentwurf deutlich in die richtige Richtung nachgebessert worden", sagte der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, Rolf Koschorrek, der auch für die CDU im Bundestag sitzt. Allerdings dürfe die Lizensierungspflicht nicht "zu einem Kostenrisiko für Selbstständige und Unternehmer" werden.

Genau dem habe die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf vorgebeugt, sagt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Im Interview mit Süddeutsche.de (in Kürze online) verteidigt sie ihre Pläne: "Die Regelung des Kabinetts beinhaltet keine überschießenden Forderungen. Ausgespart sind Blogger, Unternehmen soweit sie nicht Verlage sind, Rechtsanwaltskanzleien, Verbände, private und ehrenamtliche Nutzer."

Mit Material von dpa und dapd

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