Auszubildende hatten bei StudiVZ über ihren Chef gelästert. Der sprach prompt die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Cottbus hat den Fall jetzt entschieden.

Das Cottbuser Arbeitsgericht hat am Mittwoch die letzten beiden von acht fristlosen Kündigungen von Mitarbeitern des Hotels "Zur Bleiche" in der Spreewaldgemeinde Burg aufgehoben. Die Kammer gab den entsprechenden Klagen statt. Bei den beiden Auszubildenden gebe es keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen, begründete das Gericht die Entscheidung.

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Der Hotelchef hatte neun Lehrlingen und Mitarbeitern im Frühjahr fristlos gekündigt. Er warf den jungen Leuten im Alter von 20 bis 24 Jahren vor, ihn im Internetforum studivz.net verunglimpft und Aktionen gegen das Hotel diskutiert zu haben. Acht Betroffene klagten dagegen.

Das Gericht gab seit Anfang Juni an drei Verhandlungstagen allen Klagen statt. Es sei zwar verständlich, dass der Hotelinhaber auf das Diskussionsthema "Der Storch muss hängen (Bleiche)-Strategien entwickeln/für alle Gegner der Ausbeutung und Sklaverei" und auf einige Beiträge besorgt reagiert habe, hieß es.

"Die fristlose Kündigung war aber eine Überreaktion", betonte die Gerichtssprecherin Lore Seidel in einer Mitteilung. Einige Auszubildende seien achtlos und unsensibel mit dem geschriebenen Wort umgegangen. Die Reaktionen darauf sollten für alle eine Erfahrung fürs Leben sein, hieß es. Ihr gesamter Lebensweg dürfe aber durch diese Tat nicht verbaut werden.

Die meisten der betroffenen Lehrlinge standen zum Zeitpunkt der Kündigung kurz vor dem Abschluss der Ausbildung. Sie können nun in dem Burger Hotel die Lehre beenden. Einige von ihnen hatten inzwischen ein neues Ausbildungsverhältnis begonnen.

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(dpa/mri)