DGB, der Deutsche Kulturrat und der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnen vor einer Einschränkung des Internet-Angebots von ARD und ZDF. Zwei Tage vor den Beratungen der Ministerpräsidenten über den 12. Rundfunkstaatsvertrag übten sie scharfe Kritik an dem Änderungsentwurf.
Sollte sich dieser durchsetzen, wären die Online-Informationen der Öffentlich-Rechtlichen nur noch zulässig, wenn sie an bestimmte Sendungen gekoppelt sind. Außerdem sollen diese Angebote im Internet grundsätzlich nicht länger als sieben Tage nach der Ausstrahlung der Sendungen im Fernsehen oder im Hörfunk abrufbar sein. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen am Donnerstag in Berlin darüber entscheiden.
Anzeige
Der Chef des Deutsche Gewerkschaftsbundes Michael Sommer machte in erster Linie die Zeitungsverleger und kommerziellen Anbieter für die geplanten Einschränkungen verantwortlich. "Es kann nicht sein, dass aus rein ökonomischen Überlegungen privater Medienveranstalter die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Informationsauftrag nicht mehr nachkommen können sollen", sagte er. Ziel des Rundfunkstaatsvertrages müsse es sein, die Grundlagen für einen fairen publizistischen Wettbewerb zu schaffen.
Autoren und Produzenten fordern angemessene Vergütung
"Wer den Sendern bei den digitalen Medien Fußangeln anlegt, untergräbt die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt - gerade bei jungen Menschen", sagte Gerd Billen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er wies darauf hin, dass sich inzwischen fast 60 Prozent der Bundesbürger regelmäßig im Netz informierten, bei den jungen Leuten zwischen 14 und 29 Jahren sogar 90 Prozent. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Qualitätsprogrammen dürfe von dieser Entwicklung nicht abgekoppelt werden.
Massive Kritik wurde vor allem an der Sieben-Tages-Frist laut. Insbesondere mit Blick auf Verbraucherinformations-Sendungen sei es völlig unsinnig, eine solche Verfallsdauer einzuführen, sagte Billen. Die Bürger seien auf unabhängige Informationen angewiesen. Der Präsident des Deutschen Kulturrates, Max Fuchs, wies darauf hin, dass gerade die Sender von ARD und ZDF eine wichtige Funktion bei der Informations-, Wissens- und Kulturvermittlung hätten.
Fuchs forderte allerdings auch, dass die Urheber und Produzenten eine angemessene Vergütung erhalten müssten, wenn ihre Stücke im Internet weiterverbreitet würden. Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, der Verband Deutscher Drehbuchautoren und der Bundesverband Regie demonstrierten am Rande der Pressekonferenz unter dem Motto: "ARD und ZDF online - Aber nicht auf unsere Kosten!"
(AP/lala)
Eines vielleicht voraus. Ich habe weder Fernseher noch Radio. Aber ein Handy, das Radio hat. Jetzt kommen die GE*-Schergen und wollen GE*-Gebühr von mir. Mit der Begründung, ich "könnte" Radio hören, weil ich, durch mein Mobiltelephon, dazu in der Lage bin. Dazu fällt mir ein Spruch von einem c't-Leser. Mit der Begründung könnte ich auch Kinderzuschuss beantragen und müsste es auch bekommen. Habe zwar kein Kind, bin aber in der Lage eins in die Welt zu setzten.
Leute, hört mal bitte damit auf, den Müll von den ÖR auch noch ins WEB zu stellen. Ist schon schlimm genung im Äther. Bisher sind wir gut ohne ausgekommen. Wer hat denn Lust T. Gottschalk mit seiner 985679 verstehen Sie Spass anzusehen?
Hoffentlich kommt nicht mein Dachdecker und baut das Dach nach 7 Tagen wieder ab, wenn ich nicht für die nächsten 7 Tage noch mal bezahle ;-)
Hier steht die Informationsfreiheit auf dem Spiel. Sicher wollen viele Politiker und Unternehmen nicht mehr an ihr Geschwätz von vor acht Tagen erinnert werden, aber dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen wird eine solche Einschränkung auf keinen Fall gerecht. Man kann nur hoffen, daß wir nicht das nächste BVG-Urteil abwarten müssen, bis es wieder richtige Sendungsarchive gibt.