Wer nicht kaufen will, wird geoutet. Die Musikindustrie darf nun rechtskräftig den Datenschutz aushebeln, wenn es um ihre kommerziellen Interessen geht. Das kann man auch einen Skandal nennen.
Richter, so sollte man meinen, müssen Rechtsgüter gegeneinander abwägen. Was etwa wiegt das Recht eines Urhebers an seinem Werk gegen das unantastbare Recht eines Menschen auf seine Privatsphäre und den Schutz seiner persönlichen Daten.
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Offenbar wiegt das Urheberrecht mehr. Sehr viel mehr.
Denn nach dem neuesten Urteil eines US-Bezirksrichters kann der Copyright-Eigner nun sogar im Schnellverfahren an die Identität eines - wie auch immer - Verdächtigten gelangen. Und es sind die Internet-Service-Provider, die der Vorladung dann unter Strafandrohung Folge zu leisten haben. Das ist, wenn man die Konsequenzen betrachtet, ein geradezu erschütternder Fall von Aufweichung der angeblich unveräußerlichen Persönlichkeitsrechte und Schutz der Privatsphäre.
Im Einzelnen: Der US-Internet-Provider Verizon, der seinen Kunden vor allem schnelle Breitbandverbindungen anbietet, wurde verurteilt, die persönlichen Daten eines seiner Kunden an die Vertreter der amerikanischen Musikverleger, der Recording Industry Association of America (RIAA), zu übergeben. Sie verdächtigt ihn, digitale Kopien von Musikstücken illegal verbreitet zu haben. Angeblich seien mit Hilfe des Napster-Nachfolgers Kazaa von seinem Rechner aus mehrere hundert Musikstücke zum weltweiten Download angeboten worden.
In dem stark beachteten Fall argumentierte der Verlegerverband, dass er gemäß einem Passus aus dem 1998 ratifizierten Digital Millennium Copyright Act (DMCA) befugt sei, die Daten von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern von den Providern einzufordern und dass dazu weder eine vorangegangene Klage noch ein Gerichtsurteil nötig seien. Diese "gerichtslose" Abkürzung bei der Verfolgung von Straftätern sei nicht nur legal, sondern zur Beschleunigung des Verfahrens auch ausdrücklich beabsichtigt.
Verizon hatte demgegenüber argumentiert, dass solche "Shortcuts" nur für sehr wenige Ausnahmefälle vorgesehen seien und dass eine breite Anwendung dieses Paragraphen sowohl die Privatsphäre seiner Kunden verletze als auch gegen gültiges Strafrecht verstoße.
Richter John D. Bates vom Bezirksgericht Washington schrieb nun in seine Urteilsbegründung, dass Verizons Position "die Anstrengungen des Kongresses bei der Verfolgung von Internetstraftätern schwächen" würde. Und zwar gewaltig. Verizon kündigte schon Widerspruch gegen dieses Urteil an.
Denn der Fall ist - von wo aus man ihn auch betrachtet - durchaus delikat.
Zum einen aus der Sicht der RIAA: Fälschlicherweise nennt man die Napster-Klone Internet-Tauschbörsen. Doch hier wird nicht "gibst-Du-mir-eine-Birne,-kriegst-du-meinen-Apfel"-getauscht. Es wird vervielfältigt, und zwar im großen Stil.
Denn die Musikstücke, aber auch digitalisierte Filmkopien, die da weltweit verhandelt werden, verbleiben beim angeblichen Tausch weiterhin auf den Geberrechnern. Es werden lediglich Kopien von den Nehmern gezogen. Darum ist auch der Begriff "File-Sharing" irreführend. Denn da "teilen" sich die Netzbörsianer nicht in brüderlicher Zuneigung ein Stück Musik, das sie dann geschwisterlich gemeinsam anhören, sondern jeder, der sein Interesse anmeldet, bekommt ein File ganz für sich allein auf den heimischen Rechner - und zwar gratis.
So wurmte es die RIAA ja gerade, dass der von ihr Verdächtigte mehrere hundert illegal kopierte Files auf seinem Rechner hortete und - wie es die Kazaa-Regeln vorsehen - auch zum Download anbot. Denn teilnehmen kann an dieser Kopien-Multiplikation nur, wer selber auch anbietet.
Das stellt aber insofern kein Problem dar, als ja nichts von dem, was da angeboten wird, durch dieses Verfahren verschwindet. Im Gegenteil: jeder einzelne von Kazaas Musik- und Filmfreunden bereichert mit jedem neuen "Tausch" seine Bestände - und da sind ein paar hundert Files schnell erreicht. Darum versteht man durchaus, dass die RIAA gegen die fröhliche internationale File-Vermehrung einschreiten möchte. Denn hier fließen keine Tantiemen, sondern nur Daten pur.
Die RIAA vermutet, dass annähernd 2,6 Milliarden Files pro Monat auf diese Weise illegal verbreitet werden. Ja, die Napster-Klone sind inzwischen das verbreitetste Medium der Musik- und Videobeschaffung geworden.
Auch wenn die RIAA darum argumentiert, dass eben dieses weltweite Kopierwerk schuld daran trage, dass ihre Einnahmen seit Jahren kontinuierlich sinken, weil ja nicht gekauft, sondern nur geklont würde, dann ist dagegen Dreierlei zu sagen: Erstens kopieren die Kids schon seit Generationen Musik schwarz für sich, wenn sie aus Radio und Fernsehen auf Tonband und Kassette aufnehmen. Sicherlich nicht in dem großen Stil, gewiss.
Zum zweiten: Wer sagt denn, dass jedes kopierte Stück auch tatsächlich gekauft würde, wenn es die Kostenlosbörsen nicht gäbe? Viele ziehen Songs, für die sie nie und nimmer Geld ausgeben würden. Und drittens: Eine Musik-CD enthält meist nur zwei oder drei Songs, deretwegen sie auch gekauft werden. Bezahlt werden müssen aber auch alle anderen, die kaum gehört werden wollen - und bezahlt wird dafür nicht zu knapp, wie die CD-Preise eindringlich zeigen.
Das heißt: eigentlich ist die RIAA selber Teil des Problems, das sie so hartnäckig bekämpft.
Auf der anderen Seite ist es aber so, dass die nun inkriminierten Internet-Provider sicherlich nicht Teil jenes Problems sind.
Denn sie stellen lediglich die Verbindung zu den Börsen her - wenn man so will die Auffahrtswege. Aber sie haben überhaupt keinen Anteil an dem wie auch immer justitiablen Kopierverfahren. Denn sie speichern diese Files nicht und liefern sie erst recht nicht aus.
Denn Kazaa und Konsorten sind sogenannte Peer-to-Peer (P2P)-Börsen, welche die Nutzerrechner unmittelbar miteinander verbinden. Da bleibt der Provider außen vor. Wer sich in Kazaa einloggt, bietet einem Sub-Netz innerhalb des Internet den Inhalt seiner Festplatte an. Damit aber hat der Provider rein gar nichts zu tun. Auch wenn, das sei zugegeben, die Internet-Zugangsanbieter gerade ihre Breitbandverbindungen damit bewerben, dass sie schnelle Downloads ermöglichen.
Wenn nun Provider ohne Gerichtsverfahren ihre Kundendaten an private, kommerzielle Organisationen weitergeben müssen, dann ist der Datenschutz einer fragwürdigen Wettbewerbsbereinigung geopfert. Da kann man auch gleich E-Mail oder Surfverhalten protokollieren, wenn es irgendein Privatinteresse so will. Folgerichtig kommentierte die Vizepräsidentin von Verizon, Sarah B. Deutsch, das Urteil auch dahingehend, dass es "schwer wiegende Veränderungen in der privaten Kommunikation nach sich ziehen" werde.
Denn es ist ja nicht ausgeschlossen, dass jedes Verkaufsgespräch künftig damit beginnt, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden überprüft wird.
Und jeder Kunde, der nicht dort einkauft, wo es eine Firma gerne sieht, wird von ihr sowieso zur Verantwortung gezogen.
(sueddeutsche.de)
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