Von Christopher Keil

ARD und ZDF versuchen, mit einer Regelung aus der Vergangenheit Geld für die Zukunft zu machen.

Im weltweiten Internet kursiert aus aktuellem Anlass ein sehr deutscher Witz: Ein Mann, der keine Kinder hat, überlegt, Kindergeld zu beantragen. Das Recht auf den Anspruch leitet er aus seinem Besitzstand ab - er habe schließlich das Gerät, um Kinder zu zeugen.

GEZ, Internet-TV, Fernsehen

Grüßt der freundliche Mann von der GEz bald auch online? (© Foto: dpa)

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In Schwerin sprachen sich jetzt die Intendanten der ARD mit Zustimmung des ZDF dafür aus, von Januar 2007 an eine Rundfunkgebühr für Internet-PCs in Höhe von monatlich 5,52 Euro zu erheben. (Privatnutzer, die Gebühren zahlen, sind ausgenommen). Die öffentlich-rechtlichen TV-Manager unterstellen jedem PC-Besitzer mit Internetanschluss, dass er Fernsehbilder über das Internetprotokoll (IP) bezieht - weil er das Gerät dazu hat. Über die Höhe der "Computersteuer" befindet kommende Woche die Rundfunkkommission der Bundesländer.

Einen Gebührenreflex auf Fortschritt kann es nicht geben

Bereits im März hat die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler Beschwerde gegen die 2005 beschlossene, bisher nur ausgesetzte PC- und Handy-Abgabe eingereicht. Es sei verfassungswidrig, von Computer-Besitzern, die das Internet als Informationszugang und für den E-Mail-Verkehr nutzten, Gebühren einzutreiben. Bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten, die einzig diesem Zweck dienen, dokumentiere der Erwerber durch den Kauf, dass er Rundfunk empfangen möchte. Bei neuartigen "Rundfunkempfangsgeräten" (den Computern) sei dies nicht der Fall.

Es liegt wohl in der Logik des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, moderne Technologien wie IP-TV in den Gebührenkanon eingliedern zu wollen. Die Zeit, in der es einen Anschluss, ein TV-spezifisches Endgerät und eine Rundfunkgebühr gab, ist vorüber. Sehr bald wird das über IP versendete Signal sowohl Fernsehen, Telefonie und Internetausflüge zu einem Bruchteil der heutigen Preise ermöglichen.

Und nur weil sich die Technik ändert, soll sich nach Meinung der grundgesetzlich geschützten Fernsehgrundversorger das Prinzip der Gebührenerhebung nicht ändern. Dieses allerdings stammt aus einer fernen Vergangenheit. Einen Gebührenreflex auf Fortschritt kann es nicht geben, auch wenn das ARD und ZDF in Existenzängste bringt. Die PC-Novelle wird die Diskussion um die Zwangszahlungen für den Rundfunk beleben: weil es ganz sicher auch einen Anspruch auf Veranlagung nach tatsächlicher Nutzung und in der Praxis vieles zu klären gibt.

So geht die PC-Bestimmung vom Haushaltsgrundsatz und einem DSL-Anschluss aus, der für das IP-TV notwendigen Technik. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist bezüglich der technischen Standards schwammig. Doch nicht jeder Internet-fähige Computer kann Fernsehen empfangen. Außerdem soll eine Firma mit 10000 Beschäftigten so viel wie ein Selbstständiger zahlen. Ist das gerecht? Läge die TV-Zukunft im Internet, wäre es konsequent, diese Zukunft zu verschlüsseln - jedes einzelne Programm. Wer aber bezahlte dann noch für ARD und ZDF?

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(SZ vom 14. September 2006)