Den Jugendschutz nach deutschem Recht in der Parallelwelt Second Life durchzusetzen, könnte schwierig werden. Dennoch stellt sich die Frage nach einer Verantwortung des Betreibers Linden Lab.
Seit Fälle von Kinderpornographie im Online-Spiel Second Life bekannt sind, ermittelt die Staatsanwaltschaft - und der Ruf nach einer konsequenteren Anwendung deutscher Jugendschutzbestimmungen wird lauter. Es geht auch um die Frage, ob der Betreiber von Second Life zur Verantwortung gezogen werden kann.
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So soll das in San Francisco ansässige Unternehmen Linden Lab beispielsweise auch auf eine wirksame Zugangssperre für Minderjährige verpflichtet werden, fordern Kritiker. Allerdings steht zu vermuten, dass hinter den virtuellen Kinderexistenzen mehrheitlich Erwachsene stecken.
Schier unmögliche Forderung
Bayerns Sozialministerin Christa Stewens verlangt, die virtuelle Ersatzwelt so zu programmieren, dass dort sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen nicht mehr möglich seien. "Wir müssen alles dafür tun, dass Pädophilen kein Raum gegeben wird, ihre Neigungen auszuleben", sagt sie.
Eine verbindliche Jugendschutz-Kooperation mit Linden Lab zu erwirken, wird indes nicht einfach sein. Nach Einschätzung von Wolfgang Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg, gibt es dafür keine rechtliche Grundlage. "Wir befinden uns hier in einer Grauzone", sagt der Medienrechtler.
Unklar sei, ob bei einem Verstoß gegen Jugendschutzregeln die Betreiberfirma zur Verantwortung gezogen werden könne oder nur derjenige, der als Teilnehmer in Second Life den Jugendschutz verletze. "Diese Frage ist so rechtlich noch nicht aufgetaucht", sagt Schulz.
Zu erwarten sei aber, dass sich Linden Lab auf die in den USA gültigen Bestimmungen berufen wird. Und dort ist die virtuelle Abbildung von Kinderpornographie, anders als in Deutschland, keine Straftat - selbst wenn das Angebot hierzulande abrufbar ist.
Strafbar ist virtuelle Kinderpornographie sowieso. Allerdings kann die Betreiberfirma wohl nicht juristisch belangt werden, es sei denn, sie hat die Vorgänge wissentlich geduldet. "Das ist aber fast nicht zu beweisen", sagt Schulz.
(SZ vom 10.5.2007)
Bruce Springsteen in Frankfurt
von second life sind durchaus in der lage das programm so zu gestalten das es nicht zu solchen widerlichen abartigkeiten kommt.warum sie es nicht machen ist mir schleierhaft.möglicherweise liegen die gründe ,wie so oft,beim geld ! nun haben wir in der brd tüchtige minister die durchaus in der lage sind ,hier ein sofortiges verbot auszusprechen.machen sie aber nicht ! bei der ganzen suche nach terrorverdächtigen bleibt kaum noch zeit sich um andere dinge zu kümmern.dabei ist missbrauch an kinder viel wichtiger zu bekämpfen als blindlings nach den bin ladens dieser welt zu suchen.es gibt genügend hinweise, die pädophilen bastarde für immer wegzusperren.
ich fordere die bundesministerin für familie auf sich darum intensiv zu kümmern.
Vielleicht sollte man hinzufügen dass das Abrufen der virtuellen Kinderpornographie in Deutschland meines Wissens nach strafbar ist - auch wenn das Anbieten der virtuellen Kinderpornographie in den USA legal ist.
Genau analog verhält es sich mit normaler Pornographie die in Deutschland legal gehostet werden darf aber in Saudi Arabien nicht legal angesurft werden darf und dies dort bestraft werden kann.
Weitere Beispiele wären kritische Informationen über Tibet die nicht in China angesehen werden dürfen oder Beleidigungen des thailändischen Königs die Thailand dazu gebracht haben youtube zu sperren
Das gleiche juristische Problem liegt bei fehlenden Lizenzen vor, die pandora.com dazu gezwungen hat, ihre virtuelle Radiostation nicht mehr außerhalb Nordamerikas und Großbritanniens anzubieten. Pandora.com ist seitdem für deutsche Nutzer gesperrt.
Deshalb muss man sich bewusst sein, dass wenn man es technisch ermöglicht virtuelle amerikanische Kinderpornos (oder Nazipropaganda) für deutsche Nutzer herauszufiltern dies auch viel profanere Nutzungen des Internets betrifft und es beispielsweise iranischen/chinesischen/nepalesischen/saudi arabischen/lybischen/etc Nutzern erschweren wird ihre Meinung frei zu äußern oder sich frei zu informieren oder als Deutscher tollen Radiostreams aus den USA zu hören.
Nicht falsch verstehen - Kinderpornographie ist absolut verwerflich und gehört bestraft - aber wenn das Kind mit dem Bad erstmal ausgeschüttet ist, dann aber bitte nicht beschweren wenn dadurch gleichzeitig die freie Meinungsäußerung im Iran leidet.