Kinderpornographie:Simple Lösungen für ein komplexes Problem

Die Debatte um die Kinderpornographie beschneidet nicht nur das Internet, sondern schadet auch den Opfern des Missbrauchs.

Johannes Boie

Komplexen Herausforderungen mit simplen Lösungen zu begegnen, ist in der Politik ein gängiges Verfahren. Derzeit gehen nach dem Schema Bundespolitiker vor, die sich als Teil der Legislative mit dem digitalen Wandel der Gesellschaft befassen. Allzu oft endet die Debatte ums Internet in Talkshows und vor Mikrofonen mit den Forderungen, das Internet dürfe keinen Markt für Kinderpornographie bieten und überdies kein rechtsfreier Raum sein.

Kinderpornographie: Netzsperren gegen Kinderpornographie: Wer die rhetorische Wucht der Politiker hinterfragt, stößt schnell auf Ungereimtheiten.

Netzsperren gegen Kinderpornographie: Wer die rhetorische Wucht der Politiker hinterfragt, stößt schnell auf Ungereimtheiten.

(Foto: Foto: dpa)

Die Reizworte sind von hoher Schlagkraft. Entsprechend massiv ist ihre Wirkung in der öffentlichen Debatte. Ungestützte Behauptungen wie die von einer global agierenden Kinderporno-Produktionsgesellschaft, die Millionengewinne mit online einsehbarem sexuellen Missbrauch verdient, beenden in Kürze jede Debatte. Wer differenzierteren Argumenten nicht folgen kann - oder will -, wird Kritik an diesen Schlagworten schnell als Unterstützung Pädophiler und Krimineller verstehen.

Rhetorische Wucht

Je öfter diese Sätze ausgesprochen werden, umso tiefer brennen sie sich in die Debatte ein. Sie sind die argumentative Grundlage für das Gesetz zur Zugangserschwerung für Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten. Und sie gelten zum Beispiel Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) als guten Grund, die Netzsperren auf andere Gebiete als Kinderpornographie auszuweiten. Wer die rhetorische Wucht hinterfragt, stößt schnell auf Ungereimtheiten.

"Natürlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum", sagt Constanze Kurz, die Sprecherin des Chaos-Computer-Clubs (CCC). Der CCC ist ein Verein technisch interessierter Menschen, der sich für Informationsfreiheit und Datenschutz einsetzt. "Tausende Verfahren, Urteile, Strafverfolgungen laufen jeden Tag online ab oder beziehen sich auf Straftaten, die im Netz begangen wurden", sagt sie.

Einziger Unterschied zum realen Leben: Die Aufklärungsquoten digitaler Verbrechen seien höher, weil die Spuren der Täter im Internet oft schneller zu recherchieren seien. "Und es gibt im Netz keine sehr schweren Straftaten wie zum Beispiel Raub oder Mord", sagt Kurz. Weil man im Netz niemanden körperlich bedrängen kann. "Das klingt banal, wird aber dauernd vergessen." Das Argument des rechtsfreien Raumes bezeichnet Kurz als Erfindung. "Nichts als politische Stimmungsmache."

Zum Scheitern verurteilt

Auch Kinder kann man im Internet physisch nicht missbrauchen. Man kann allerdings Aufnahmen von Kindesmissbrauch anschauen und tauschen. "Natürlich bedienen sich Pädophile des Internets, um Kinderpornographie auszutauschen", sagt Rechtsanwalt Udo Vetter, der in mehreren Hundert Kinderpornographie-Fällen vor Gericht verteidigt hat. "Es gibt aber keinen kommerziellen Markt." Entsprechende Behauptungen, etwa von Familienministerin Ursula von der Leyen, hält Vetter für "grobe Falschdarstellungen, mitunter bewusste Irreführungen."

Vertriebssysteme für die illegalen Aufnahmen würden bereits an einem effektiven Geld-Transfer-System scheitern. "Man kann nicht anonym online Millionenbeträge empfangen", sagt Vetter. Geldströme würden von Behörden vieler Staaten, darunter den USA, geprüft. Spätestens seit in Deutschland Kreditkartendaten im Rahmen von Rasterfahndungen durchleuchtet würden, sei jeder Versuch in Deutschland, online für Kinderpornographie Geld zu bezahlen, zum Scheitern verurteilt.

"Wem hilft die Internetzensur?"

Singuläre Ausnahmen

Kein einziger seiner Mandanten habe je für die Aufnahmen bezahlt, sagt Vetter. Die Dateien, die bei unterschiedlichen Hausdurchsuchungen gefunden würden, seien stets zu 80 bis 90 Prozent identisch. "Teilweise sind das 30 bis 40 Jahre alte Bilder." Anders als in der Debatte um Netzsperren suggeriert wird, erhöht sich die Anzahl kinderpornographischer Aufnahmen im Netz also nur äußerst langsam. Und dabei seien die Aufnahmen mit singulären Ausnahmen, bei denen die Opfer im Teenageralter waren und die möglicherweise legal entstanden sind, nie professionell produziert worden, sagte Vetter.

Stattdessen handele es sich um Dokumente von "ohnehin stattfindendem Missbrauch". Also: in der Familie oder im Bekanntenkreis sexueller Missbrauch. Kinderschänder, die ihre Tat als Filme oder Bild festhalten. Indem die Täter das Material online verfügbar machten, befriedigten sie ihre Geltungssucht, sagt Vetter. Sein Fazit: "Das ist schlimm genug, aber die Sache hat eine ganz andere Dimension, als wenn Kinder aus kommerziellen Gründen für Filmaufnahmen missbraucht würden."

Vetter plädiert für eine wirksamere Familien- und Sozialarbeit und eine effiziente Strafverfolgung in der realen Welt. "Wem hilft in Anbetracht dieser Fakten Internetzensur?", fragt er.

Den Missbrauch sichtbar gemacht

Das Gesetz, so der Tenor im Internet, wo Surfer die Sperren als verfassungswidrigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit betrachten, könne Missbrauchsopfern sogar schaden. Christian Bahls, Vorstand des Vereins Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (Mogis), befürchtet, dass sich mit der Sichtweise von Kindesmissbrauch als digitalem Problem die Bekämpfung ebenfalls ins Netz verlagere: "Da wird also ein Kind missbraucht, und die Politik schaut, demnächst auch dank Sperren, weg?"

Seine Befürchtung ist begründet, denn Kindesmissbrauch existiert viel länger als das Internet. Dessen Etablierung hat lediglich den Missbrauch sichtbar gemacht, der früher hinter verschlossenen Türen begangen wurde. Das Problem vor allem online zu bekämpfen sei falsch, sagt Bahls: "Denn seien wir doch mal ehrlich, da wird doch kein einziges Kind weniger missbraucht."

Die Mär vom millionenschweren Missbrauchsmarkt

Doch viele Befürworter der Netzsperren sind für ihr Ziel bereit, noch ganz andere Grenzen als Bahls' Einwände zu überschreiten. So sagte der SPD-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Sachsen, Thomas Jurk, jüngst in einem Chat: "Wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen, kinderpornographische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf." Die Mär vom millionenschweren Missbrauchsmarkt, den die Politik erfolgreich bekämpfe, ist damit auch ein Wahlkampfthema geworden. Was ist dagegen das Grundgesetz, die Kommunikationsfreiheit?

Offenbar nicht viel. Wie berechtigt die Zensurbefürchtungen von Vetter, Bahls und anderen Netzbewohnern sind, zeigen die Vorstöße von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Ursula von der Leyen, die eine Ausweitung der Sperren auf weitere Inhalte nicht ausschließen. Der CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, forderte, in Zukunft auch Seiten mit gewaltverherrlichenden Spielen zu sperren. Eine weitere simple Lösung für ein komplexes Problem.

Das vollständige Hintergrundgespräch zwischen Udo Vetter und Johannes Boie finden Sie im Blog Schaltzentrale.

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