Kartellverfahren:EU-Kommission geht gegen Google-Suche und Android vor

Google Inc. To Announce Quarterly Earnings

Bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes könnten als Strafe fällig werden, wenn Google von der EU-Kommission tatsächlich für schuldig befunden wird.

(Foto: Bloomberg)
  • Die EU-Kommission geht mit einer formellen Beschwerde gegen den Suchmaschinenbetreiber Google vor.
  • Dem Konzern wird vorgeworfen, seine eigenen Preisvergleichportale gegenüber der Konkurrenz zu bevorzugen und somit den Wettbewerb zu behindern.
  • Außerdem hat die Kommission eine kartellrechtliche Untersuchung zum Mobilfunk-Betriebssystem Android eingeleitet.

Von Johannes Kuhn, San Francisco, und Franziska Schwarz

Nach fünfjährigen Ermittlungen ist es so weit: Im Streit um die Marktmacht von Google wirft die EU-Kommission dem Suchmaschinenbetreiber nun offiziell die Benachteiligung der Konkurrenz vor. Google bevorzuge systematisch den eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten, erklärte die Kommission. Das Verhalten verstoße nach vorläufigen Ergebnissen gegen EU-Kartellrecht, da es den Wettbewerb behindere und Verbrauchern schade.

Die Brüsseler Kartellwächter schickten ihre Beschwerdepunkte an den US-Konzern. Damit wird die Drohung einer Milliardenstrafe konkreter. Außerdem leitete EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager eine kartellrechtliche Untersuchung zum Mobilfunk-Betriebssystem Android ein, das auf Smartphones und Tablets genutzt wird. "Sollte die Untersuchung unsere Befürchtungen bestätigen, müsste Google die rechtlichen Konsequenzen tragen und seine Geschäftspraxis in Europa ändern", sagte Vestager. In einer internen Mail an die Mitarbeiter sammelt Google Argumente, mit denen sich der Konzern gegen die Vorwürfe aus Europa zur Wehr setzen will.

Worum geht es in dem Verfahren?

Im Zentrum der Ermittlungen steht der Vorwurf, dass Google Suchergebnisse manipuliert, um seine eigenen Dienste zu bevorzugen - zum Beispiel Google Shopping für Einkäufe. Zu den Beschwerdeführern gehören europäische Medienkonzerne und Firmen wie TripAdvisor, Expedia oder das Preisvergleichsportal Ciao.

Was sagt Google zu den Vorwürfen?

"Der Wettbewerb im Netz floriert - entgegen vieler Behauptungen", heißt es in einer internen Mitteilung von Google, über die das Technikportal Re/code als Erstes berichtete. Die Mitteilung enthält Schaubilder mit den Marktanteilen von Shopping-Portalen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien: Sie zeigen, dass der firmeneigene Dienst Google Shopping in allen Ländern weit abgeschlagen hinter Anbietern wie Amazon oder Ebay liegt. Damit bezieht sich Google allerdings auf einen seiner weniger populären Dienste. Außerdem, so argumentiert Google, verändere die rasant wachsende Internetnutzung über Smartphones den Markt. Der hohe Mobilanteil führe dazu, dass immer mehr Menschen Apps von Drittanbietern nutzten. Das Gastronomie-Bewertungs-Portal Yelp etwa erhalte 40 Prozent seiner Nutzer über eine eigene App für Smartphones.

Warum hat es so lange gedauert?

Drei Mal hatte Google das formale Verfahren mit Zugeständnissen abzuwenden versucht, zuletzt im Februar 2014 mit dem Vorschlag, die Angebote der Konkurrenz neben den eigenen Werbeanzeigen einzublenden. Vestagers Vorgänger Joaquín Almunia war einer Einigung damals durchaus zugeneigt, musste dann aber einen Rückzieher machen - sowohl die Beschwerdesteller, als auch Ko-Kommissare sowie Deutschland und Frankreich hatten sich gegen die Einigung gestellt. Zudem hatte das Europaparlament in einer Resolution ein hartes Vorgehen gefordert und sogar die Zerschlagung ins Spiel gebracht.

Eine Rolle bei der aktuellen Entscheidung könnte auch ein jüngst bekannt gewordenes Gutachten der US-Handelskommission (FTC) aus dem Jahr 2012 gespielt haben. Die Autoren beschreiben minutiös, wie Google seine marktbeherrschende Stellung in der Suche explizit ausnutzte, um kleinere Wettbewerber zu gängeln; die FTC stellte das Verfahren jedoch ein.

Wie argumentiert Google gegen die Kritik am Android-Betriebssystem?

Um den Vorwurf abzuschwächen, das Mobilbetriebssystem beeinträchtige durch seinen großen Marktanteil den Wettbewerb, führt Google an: "Die Nutzer entscheiden, welche Apps sie auf ihren Android-Geräten installieren." Auf den Geräten seien zwar oft Google-Apps vorinstalliert - aber eben auch Dienste von Google-Konkurrenten wie Facebook, Amazon oder Microsoft. "Wir sind in einer guten Ausgangsposition", schließt die Memo.

Was passiert jetzt?

Die EU-Kommission stellt Google das "Statement of Objections" zu, eine Art Anklageschrift mit den konkreten Vorwürfen. Auf diese kann der Konzern innerhalb von drei Monaten reagieren und eine neue Anhörung beantragen. Das kalifornische Unternehmen kann auch neue weitreichendere Zugeständnisse anbieten, um sich doch noch zu einigen.

Scheitert dies, dürfte die EU - in diesem Falle Staatsanwalt und Richter in einem - bis Ende des Jahres eine Entscheidung treffen, wie sie den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ahndet. Ein Bußgeld kann bis zu zehn Prozent des Umsatzes betragen, das wären bei Google theoretisch mehr als sechs Milliarden Euro. Zudem würde die EU Google technische Vorgaben machen, ähnlich denen, die sie einst Microsoft auferlegt hatte. Der Konzern musste Windows-Nutzern Alternativ-Browser zum Internet Explorer anbieten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: