Jugendliche und Internet:Sturmfreie Bude

Noch nie zuvor gab es so viele Verstöße gegen den Jugendschutz im Internet wie im vergangenen Jahr. Jugendschützer schlagen Alarm - und sind letzlich doch auf die Eltern angewiesen.

C. Schrader

Wer im Internet 18 sein will, der ist es. Nichts ist für einen Jugendlichen einfacher, als sich vor dem Bildschirm etwas älter zu mogeln - wenn überhaupt nach dem Alter gefragt wird. Und schon ist der Weg frei zu Pornographie, Gewalt oder politischem Extremismus.

Jugendliche und Internet: Ohne Netz im Netz: Was sie sehen, bestimmen die meisten selbst, denn anders als das Fernsehen lässt sich dieses Medium kaum kontrollieren.

Ohne Netz im Netz: Was sie sehen, bestimmen die meisten selbst, denn anders als das Fernsehen lässt sich dieses Medium kaum kontrollieren.

(Foto: Foto: ddp)

Oft genug gehört es schließlich im Kreis der Freunde dazu, das Zusammenprallen nackter Körper in einem Video oder das Werbefilmchen für das neueste Kriegsspiel gesehen oder gar dessen erste Episode gespielt zu haben. Versucht ein Jugendlicher ernsthaft, mit dem vorhandenen technischen Wissen im Internet an Inhalte zu gelangen, die für ihn nicht geeignet sind, wird er es meistens schaffen.

Auch die Anbieter solcher Inhalte, die aus kalter Berechnung Minderjährige ansprechen, haben im Internet oft genug freie Bahn. Im besten Fall suchen sie nach dem Ruhm, ein besonders erfolgreiches Angebot ins Netz gestellt zu haben. Wollen sie nur an das Geld der Jugendlichen, ist das immer noch harmloser, als wenn sie Mädchen oder Jungen für eine Nazi-Organisation anwerben oder eine sexuelle Perversion an ihnen ausleben wollen.

Keine Kooperation durch die Anbieter gefährlicher Seiten

Jugendschützer stehen zwischen diesen Fronten, ob sie nun in Behörden oder zu Hause wirken - die ersten und obersten Jugendschützer sind schließlich die Eltern. Die aber empfinden das Internet nach einem Gutachten des Münchner Instituts für Medienpädagogik als "gesetzlich unreguliert und alltagspraktisch unkontrollierbar". Außerdem fehle ihnen meist die Kontrollkompetenz, weil sie Internet und elektronische Spiele nicht wirklich verstehen. Ob ihre Kinder den Sinn verordneter Schutzmaßnahmen einsehen, ja ob diese Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind, hängt von dem Draht ab, den die Erwachsenen zu ihnen aufbauen.

Mit der Kooperation der Anbieter jugendgefährdender Inhalte hingegen können auch die Jugendschützer von Amts wegen kaum rechnen. Daher ist die Arbeit der damit beauftragten Organisation Jugendschutz.net mühsam. 7164 Webseiten hat sie ihrem am Mittwoch vorgelegten Jahresbericht zufolge von November 2006 bis Oktober 2007 überprüft, auf 9200 Anfragen und Beschwerden reagiert und 2883 Verstöße gegen den Jugendschutz erfasst. Hinzu komme eine Dunkelziffer in unbekannter Höhe, räumt Stefan Glaser von Jugendschutz.net ein.

Gut die Hälfte der registrierten Verstöße war pornographischen Inhalts, ein Siebtel waren rechtsextreme Propaganda. Nur jeder zweite Fall betraf deutsche Seiten, hier stagniert die Zahl der Beanstandungen gegenüber dem Vorjahr, bei den ausländischen Angeboten hingegen gab es eine Steigerung der Rügen um 20 Prozent. In sieben von zehn Fällen schließlich haben die Anbieter die bemängelten Inhalte schnell vom Netz genommen.

Immerhin: Zehn Prozent der benachrichtigten inländischen Anbieter haben es auf ein offizielles "medienrechtliches Aufsichtsverfahren" ankommen lassen. In einem solchen Fall wird die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) tätig; sie kann Bußgelder verhängen oder auch die Verbreitung anstößiger Inhalte untersagen.

Jedoch bemängelt das Hamburger Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, die Verfahren bei der KJM seien zu komplex; es könne mehr als ein Jahr dauern, bis Verstöße geahndet werden. Bemängelte Seiten einfach zu sperren, hält die Kommission dagegen - gestützt auf zwei Gutachten von Professoren - für technisch aussichtslos und juristisch bedenklich. Immerhin berührt die Veröffentlichung von Inhalten viele Grundrechte.

Inzwischen aber fordert Jürgen Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts, härtere Gesetze, um Seiten mit Kinderpornographie sperren zu können. Etliche Länder wie Dänemark, Kanada oder Norwegen setzten diese Sanktion bereits ein.

Die deutschen amtlichen Jugendschützer bevorzugen den Dialog. Der ist schon deswegen sinnvoll, weil die sogenannten Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet erlauben, zunächst einmal für die verbreiteten Inhalte gar nicht verantwortlich sind. Erst wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich auf ihren Seiten verbotenes Material befindet, sind sie verpflichtet, es zu entfernen oder Jugendliche davor zu schützen. Sind ausländische Firmen betroffen, die nicht auf Hinweise aus Deutschland reagieren, sollen deutsche Suchmaschinen die Links auf jugendgefährdende Angebote entfernen.

Dazu unterhält zum Beispiel die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine Liste von indizierten Seiten, nach der sich Suchmaschinen richten können. Allerdings übernehmen nicht einmal alle Filter-Programme, die Eltern zum Jugendschutz installieren können, diese Liste. "Das ist unter Jugendschutzgesichtspunkten extrem unbefriedigend und nur schwer verständlich", sagt Stefan Glaser von Jugendschutz.net. Eltern bleibt also wenig übrig, als im Dialog mit ihren Kindern deren Internetnutzung zu überwachen. Voraussetzung ist allerdings oft, dass die Jugendlichen auf dem Familien- oder dem eigenen Computer eingeschränkte Nutzungsrechte bekommen- wie an der Bar im Wohnzimmer. Zu Hause weiß schließlich jeder, dass sie nicht 18 sind.

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