Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat eindringlich vor einer Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes gewarnt. Seine Sorge gilt allerdings nicht den staatlichen Eingriffen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat eindringlich vor einem "Super-GAU des Datenschutzes" gewarnt. Seine Sorge gelte weniger staatlichen Eingriffen in Grundrechte als den von Privaten "irgendwo auf der Welt gespeicherten Informationen", sagte er.
Aus einmal gespeicherten Informationen lässt sich leicht ein Persönlichkeitsprofil einzelner Bürger erstellen. (© Foto: Photocase/yarik)
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Daraus könne sehr leicht ein Persönlichkeitsprofil einzelner Bürger erstellt werden. Es bestehe die Gefahr, "dass wir uns zu einer privaten Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes verwandeln".
Angesichts fast wöchentlich auftretender Datendiebstahlsskandale müsse der Staat für ein angemessenes Schutzregime sorgen, forderte Papier zum 25. Jahrestag des Volkszählungsurteils bei einer Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Karlsruhe.
Der Gerichtspräsident rief den Gesetzgeber zwar dazu auf, bei der Bekämpfung und Verhinderung von Kriminalität die Gewichte von Freiheit und Sicherheit nicht grundlegend zu verschieben. Vor allem aber müsse sich der Staat um die Gefahren der von Privaten gespeicherten Informationen kümmern, die viele auch noch weitgehend freiwillig preisgeben würden.
Zweckwidrige Verwendung der Daten
An konkreten Gefahren nannte er die Verwendung des Internets bei Bankgeschäften oder Einkäufen sowie die künftig digital gespeicherten Krankenakte. Wenn man noch berücksichtige, dass das Internet nichts vergesse, erscheine eine zweckwidrige Verwendung dieser Daten in Zukunft geradezu programmiert.
Die im Volkszählungsurteil beschworenen Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hätten auf dem privaten Sektor neue Aktualität bekommen, sagte Papier, offenbar in Anspielung auf die jüngsten Datenskandale bei der Landesbank Berlin und bei der Telekom.
In seiner 25-Jahres-Bilanz hob Papier die Beiträge des Bundesverfassungsgerichts für einen wirksamen Datenschutz hervor. So habe das vom Gericht am 15. Dezember 1983 geschaffene "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" im Februar dieses Jahres eine "Schwester" bekommen.
Neues Computer-Grundrecht
Er meinte damit das bei der Entscheidung zur Online-Durchsuchung entwickelte Computer-Grundrecht, das offiziell "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnisches Systeme" heißt.
Für die Durchsetzung dieser Grundrechte dürfe sich der Gesetzgeber nicht mit bloßen Selbstverpflichtungen Privater begnügen. Die geplanten Beschränkungen des Datenhandels sowie die Einführung eines Datenschutzauditverfahrens mit Gütesiegel erscheine nahezu geboten.
Eine Verwandlung des Staates in "einen Überwachungsstaat Orwell'scher Prägung" bezeichnete Papier als eine eher fernliegende Möglichkeit. Das Verfassungsgericht habe mehrere Sicherheitsgesetze korrigiert und damit alte wie neue grundrechtliche Grenzen gezogen.
Allerdings stelle der von Karlsruhe geforderte Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" die Praxis vor Probleme. Generell glaube er aber, dass "die derzeit maßgeblichen politischen Akteure" sich an diese Vorgaben halten wollten. Im Übrigen verfüge das Gemeinwesen über rechtsstaatliche und demokratische Kontrollmechanismen.
- Skandal bei Berliner Landesbank Neue Dimension des Datenmissbrauchs 13.12.2008
- Neues Datenschutzgesetz "Appelle an die Verbraucher sind falsch" 10.12.2008
- Neues Gesetz Mehr Schutz vor Datenklau 10.12.2008
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- Datenschutz Speicherwahn im Kabinett 02.07.2008
(sueddeutsche.de/mri)
Zitat Eine Verwandlung des Staates in "einen Überwachungsstaat Orwellscher Prägung" bezeichnete Papier als eine eher fernliegende Möglichkeit. Das Verfassungsgericht habe mehrere Sicherheitsgesetze korrigiert und damit alte wie neue grundrechtliche Grenzen gezogen.
Das ist ein Beispiel dafür, wie den Bürgern von den Verantwortlichen im Staat systematisch Sand in die Augen gestreut wird. Auch das Bundesverfassungsgericht weiß von den illegalen Überwachungen von Bürgern und Staat durch Radarsatelliten, Richtmikrofone, etc. In der Karoline von Monaco Entscheidung ist als obiter dictum auf die Gefahren der Entwicklung totalitärer Technik hingewiesen worden, wobei der Stand der Technik allerdings verschwiegen worden ist. Verfassungsbeschwerden gegen illegale Überwachungen jedoch nimmt Papier als Präsident des Verfassungsgerichtes nicht an. Das sind die Probleme der Praxis, von denen er spricht.
Dies kommt daher, weil er von den Sicherheitsbehörden zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gemacht worden ist, wie dies auch bei Roman Herzog der Fall war und wahrscheinlich noch bei anderen. Heutzutage muss man in der Rechtswissenschaft die Abschaffung der Verfassungsbeschwerde fordern, um Mitglied des Bundesverfassungsgerichtes werden zu können wie dies bei Andreas Voßkuhle der Fall ist.
Sicherlich geht auch die Wirtschaft und Gesellschaft nicht verantwortungsvoll mit den Daten anderer Menschen um. Aber die Sitten die dort herrschen, sind das Ergebnis vom Staat belohnter Verhaltensweisen. Datenschutz wird vom Staat bestraft. Dies weiß auch das Bundesverfassungsgericht, tut aber nichts gegen diese Sitten der Praxis.
Hier will jemand von seinem eigenen Versagen in vielen Entscheidungen ablenken, insbesondere davon, dass das Bundesverfassungsgericht die Menschenwürde im letzten Jahrzehnt und den damit verbundenen absoluten Schutzraum des Individuums immer weiter ausgehöhlt hat, im treuen Dienst für die Sicherheitsbehörden und unter Verrat der Verfassung. Die Korrekturen des Bundesverfassungsgerichtes haben die Sicherheitsgesetze nur dem äußeren Rand der Verfassung näher gebracht, können sie wegen Art 1 GG aber nicht in die Verfassung integrieren.
Dass das Bundesverfassungsgericht so viele Gesetze wie nie zuvor in der bundesrepublikanischen Geschichte korrigieren musste, kommt daher, weil die Verfassungsfeinde an der Macht sind auch in der Justiz.
Jeder Mensch ist zu über 80% der Dinge, die er täglich tut ein Leihe. So z.B. könnte ich an mein Auto nicht einmal das reparieren, was für einen KFZ-Mechatroniker Standardwissen darstellt. Genauso verhält es sich bei der EDV. Die Leute sind froh, wenn ihr Computer läuft und sie den Browser starten können. Wie soll sich so jemand mit SSL, Javascript oder mit den Sicherheitseinstellungen seines Browsers auseinandersetzen?
Ein Problem liegt, meiner Ansicht nach, bei den Webseitenbetreibern, die es zulassen, dass über externe Tracker, ungefragt Daten über ihre Kunden gesammelt werden und bei der Politik, die solcher Praxis bewusst keinen Riegel vorschiebt.
Im Gegenteil, unsere Minister sind stark an den Spuren der Nutzer interessiert. Nicht nur dass Daten mittels Vorratsdatenspeicherung vom Staat selber gesammelt werden, sondern auch, dass der Staat das führen von Logfiles bei den Webseitenbetreibern vorschreibt, Anonymisierungsdienste überwacht oder privaten Homepagebetreibern detailierte Identitätsausweisungen im Impressum vorschreibt [1]. Die Politiker, die solche Regelungen durchsetzen, sind sich offenbar nicht über das Wirken und Zusammenwirken der einzelnen Maßnahmen im Klaren, tadeln Kritik trotzdem unwirsch ab.
Die Menschen jedoch vertrauen der Politik und glauben, dass der Staat alles für ihre Sicherheit tut. Doch haben unsere Politiker offensichtlich andere Dinge im Sinn als die Datensicherheit und werden offenbar stark von Lobbyinteressen geleitet. Nur so ist das jüngst verabschiedete, schwache Datenschutzgesetz zu erklären. Auch der so genannte Hackerparagraf §202c verhindert eher das auffinden von Sicherheitslücken in Systemen, als dass er der Sicherheit nützt. Es wird nur eine Scheinsicherheit gefördert, da weniger Sicherheitslücken gefunden werden (können).
Bei den Überwachungstechniken kommt immer wieder die Salamitaktik zur Anwendung. Erst wird etwas eingeführt um Terroristen zu fangen, dann Kinderpornos, dann Kriminelle, dann noch den ganzen Rest - warum auch nicht, man hat die Daten ja. Neuerdings wird unsere Familienministerin dazu eingespannt um endlich das Tabu der Internet-Zensur in Deutschland zu brechen. Dass das angewandte Mittel praktisch ineffektiv ist, ist scheinbar Irrelevant.
Solche Maßnahmen fördern nicht die reale Sicherheit, sondern geben höchstens den Anschein. Im Gegenteil sie unterlaufen die Prinzipien von realer Sicherheit.
Servus.
[1] http://netzpolitik.org/2008/bmj-klaert-ueber-impressumspflicht-auf
wir brauchten kurzfristig ein Hotelzimmer, hatten also nichts gebucht.
An der Rezeption nach einem Zimmer gefragt, man teilte und mit ein Zimmer sei verfügbar.
Wir stimmten trotz des überzogenen Preises zu. Dann verlangte man eine Kreditkarte, da ich diese Dinger aber schon immer ablehne, legte ich das (angesäuert) den verlangten Preis in bar auf die Theke.
3x dürfen sie raten ob wir das Zimmer bekamen!
Nein bekamen wir nicht! Trotz Vorauszahlung nicht!
Und wer sichert uns die Integritaet unserer Volksvertreter und der zustaendigen Beamten zu, dass die durch den staatlichen Ueberwachungswahn gewonen Daten nicht aufgrund des Lobbyostengeflechts doch in Haenden der Industrie landen??? Das kann niemand!!!
Daher: Ein striktes NEIN gegen den Schnueffelstaat, wie unser Mielke-Dream-Team ihn gerne haette!!!
Der Normalbürger muß sensibilisiert werden, weil er - mag er intelligent sein oder nicht - gar nicht die Möglichkeit hat, sich zu jedem Problem eine fundierte Meinung zu bilden. Umweltschutz, Finanzkrise, Datenschutzskandal - um nur mal die größten Schlagzeilenerzeuger zu nennen - usw. sind sehr komplexe Sachverhalte, über die sich die meisten Menschen schon alein aus Zeitgründen gar nicht umfassend informieren können. Und selbst wenn: Der einzelne Bürger sitzt nur an einem kleinen Hebel, die wirklich großen Anstöße und Lösungen sollten von denen kommen, die dafür gewählt und vom Volk bezahlt werden.
Nicht mißverstehen: Ich stimme Ihnen im Prinzip ja zu. Aber Sie sagen selbst: Die Menschen sind dumm und faul - und in Grenzen bin ich da Ihrer Meinung. Aber auch dumme und faule Menschen haben ein Recht darauf, vor Datenraubkopierern geschützt zu werden.
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