iPad vs. Mi Pad:Warum Apple und Xiaomi seit drei Jahren um zwei Silben streiten

Apple iPad

Mit dem iPad stellt Apple das mit Abstand erfolgreichste Tablet der Welt her. Hersteller wie Xiaomi wollen ein Stück des Kuchens abknabbern.

(Foto: Tomohiro Ohsumi/Getty)
  • Der chinesische Elektronik-Hersteller Xiaomi möchte seine Tablets in Europa anbieten. Dafür will er sich die Marke Mi Pad schützen lassen.
  • Apple klagt dagegen: Mi Pad sei dem iPad zu ähnlich.
  • Am Dienstag hat das Europäische Gericht die Eintragung der Marke abgelehnt, der Streit geht aber wohl weiter.

Von Katharina Kutsche

Eigentlich hat das chinesische Wörtchen Mi keine besondere Bedeutung: Reiskorn kann es auf Deutsch heißen. Oder Honig, Geheimnis, Stoffdecke, Fan - je nach Schreibweise und Betonung. Doch in einem Rechtsstreit zwischen den Elektronik-Herstellern Apple und Xiaomi ist die Silbe entscheidend. Der chinesische Konzern Xiaomi will sich in Europa die Markenrechte für seine Produktlinie Mi Pad sichern. Am Dienstagmorgen hat das Europäische Gericht (EuG) die Eintragung erneut abgelehnt.

Der zugrundeliegende Rechtsstreit währt schon mehr als drei Jahre. Xiaomi hatte im April 2014 vor dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum EUIPO beantragt, Mi Pad als Wortmarke eintragen zu lassen. So heißen die Tablet-Modelle des Herstellers aus Peking. Die erste Version wurde 2014 vorgestellt, in diesem Jahr kam das Mi Pad 3 auf den Markt. Das Unternehmen Apple erhob Widerspruch und verwies auf seine bereits geschützte Marke iPad. Die für Marken und Patente zuständige Behörde folgte der Argumentation der Amerikaner und lehnte Xiaomis Antrag im Dezember 2015 ab. Begründung: Es bestehe Verwechslungsgefahr.

Wenige Monate später ging Xiaomi in Berufung. Apple beantragte, die Beschwerde zurückzuweisen - ohne Erfolg. Das Unternehmen behauptete, das Wörtchen Pad für sich sei schon im Markenschutz des iPads enthalten und habe keine Bedeutung im Internet-Sprachgebrauch. Dem folgte die Beschwerdekammer nicht. Pad sei ein Gattungsbegriff, der insbesondere im englischsprachigen Raum als Synonym für ein Notizbuch oder eben ein Tablet stehe.

Dazu kommt, dass das I in beiden Produktnamen zumindest im Englischen gleich ausgesprochen wird, nämlich wie im deutschen Wort Ei. In anderen Ländern und bei Xiaomi selbst treffe das jedoch nicht zu, argumentieren die Chinesen. Zumal das Wort Mi von Beginn an zu dem Konzern gehört. Es gibt ein Laptop namens Mi Notebook Air und Smartphones der Reihe Mi Note, dazu Mi Boxen und Mi TV. Selbst die Firmenwebseite ist unter mi.com erreichbar.

Xiaomi will mit günstigen, aber hochwertigen Produkten nach Europa expandieren

Xiaomi hat im November erste Flaggschiff-Läden in Madrid eröffnet. Weitere sollen folgen, auch in Deutschland. Bisher konnten deutsche Nutzer die Produkte in Online-Shops wie Amazon kaufen, jedoch nicht direkt beim Hersteller Künftig sollen Xiaomi-Geräte auch bei Händlern wie Media-Marktangeboten werden.

Die Gadgets der Chinesen gelten als qualitativ hochwertig, kosten aber deutlich weniger als die der Konkurrenz von Apple und Samsung. Für den Handel auf europäischem Boden sind die Marken und Patente nicht vorgeschrieben. Fehlen sie, drohen aber empfindliche Klagen der Wettbewerber wegen Marken- und Produktpiraterie, die in der Folge Lizenzgebühren verlangen können. Außerdem stehen Marken für die Herkunft eines Produkts, für besondere Qualität und den Erfolg eines Unternehmens.

Die deutschen Anwälte Thomas Raab und Christian Tenkhoff haben Xiaomi vor dem EuG vertreten. "Apple versucht, den Begriff Pad für sich zu sichern", sagt Raab. "Der ist aber ohne das 'i' nicht schutzfähig. Selbst die Kombination 'iPad' ist von Haus aus eine relativ schwache Marke, weil das 'i' als gängiger Hinweis auf das 'Internet' verstanden wird." Raab geht davon aus, dass Xiaomi gegen die heutige Entscheidung erneut angeht. Letzte Instanz ist dann der Europäische Gerichtshof.

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